Wer entscheidet, wer Minister wird?
30. Januar 2009 von SG
In Spiegel Online fand sich heute eine kuriose Überschrift:
Koch bedankt sich bei FDP mit drei Ministerposten
Damit hält sich Spiegel Online genau an den Wortgehalt der hessischen Verfassung:
Der Ministerpräsident ernennt die Minister. Er zeigt ihre Ernennung unverzüglich dem Landtag an. (Art. 101 Abs. 2)
Trotzdem ist die Spiegel-Überschrift inhaltlich falsch. Natürlich ist es der neue Ministerpräsident Roland Koch, der die hessischen Minister ernennen wird, sobald er gewählt ist. Aber das ist nur der formelle Ablauf. In der Sache - und darum ging es dem Spiegel ja auch in dem Artikel - haben sich CDU und FDP in den jetzt abgeschlossenen Koalitionvereinbarungen darauf geeinigt, dass die FDP drei Minister stellen darf, was wohl mit dem recht guten FDP-Wahlergebnis zu tun hat. Und Roland Koch bleibt gar nichts anderes übrig, als der FDP drei Ministersessel zu überlassen. Er tut das nicht aus Dankbarkeit, sondern aus politischer Notwendigkeit.
Wenn Koch nach seiner Wahl andere Minister ernennen würde an Stelle derjenigen, die ihm die FDP vorschlägt - vielleicht nur zwei FDP- und einen CDU-Minister -, dann wäre die Koalition schon wieder zerbrochen - deswegen wird Koch genau das nicht tun. Er hat in dieser Sache nicht den Spielraum, den der oben zitierte Satz der Verfassung andeutet. Entsprechend hat Koch sich gegenüber seiner Partei geäußert, die über den Koalitionsvertrag abstimmte:
Auf der Sitzung des CDU-Landesausschusses in Bad Camberg, die nach Angaben von Teilnehmern emotional und lebhaft verlief, verteidigte Koch die Entscheidung, der FDP das Kultusministerium zu überlassen, als „außerordentlich schwer“, aber notwendig. Anders sei die Fortführung der erfolgreichen Arbeit der vergangenen Jahre nicht möglich gewesen. Die Alternative der CDU sei allen Beteiligten klar gewesen: „Fünf Jahre Opposition.“ (FAZ, 02.02.09, S.4)
Ist das also ein Bruch der Verfassung? Berauben die Parteien den Ministerpräsidenten seines Rechts, frei über die Minister zu entscheiden, wie es die Landesverfassung vorsieht? Nein. Auch hier muss man unterscheiden zwischen juristisch-formeller und politisch-materieller Seite. Die Verfassung ist das juristisch-formelle, die Koalitonsverhandlungen das politisch-materielle. Beides widerspricht sich nur scheinbar, denn es findet auf zwei verschiedenen Ebenen gleichzeitig statt.
[02.02.2009: leicht überarbeitet]