Wenn Verfassungsrichter die Verfassung nicht mögen: Hans-Jürgen Papier und das Grundgesetz
26. Mai 2009 von SG
Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer beim Abschied ins Arbeitszeugnis schreibt, er habe sich “im Wesentlichen bewährt”, dann bedeutet dies, dass er froh ist, einen unzuverlässigen Mitarbeiter losgeworden zu sein. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, meint über das Grundgesetz, es habe sich “in den 60 Jahren seines Bestehens im Wesentlichen bewährt”. Mit dieser Feststellung im ersten Satz ist schon der Tenor gesetzt von Papiers Beitrag in einer Sonderbeilage der FAZ zum Verfassungsjubiläum, die am letzten Freitag (22.05.) erschienen ist.
Papier sieht die Verfassungsordnung der Bundesrepublik als “Großbaustelle”. Föderalismus und Parlamentarismus, so Papier, müssten dringend und grundlegend umgebaut werden. Der Föderalismus sei zunehmend gefährdet durch die Kompetenzverflechtung zwischen Bund und Ländern; der Parlamentarismus werde durch die Verlagerung von Entscheidungen aus dem Parlament in Parteizirkel bedroht, das Staatsvolk “verliert [...] seine Vertretung” und der “Wahlakt” wird “entwertet”, so Papier in kernigen Worten.
Beides ist nicht neu. Schon 1949 wurden die zentralen Entscheidungen über Personal- und Gesetzgebundsangelegenheiten nicht im Bundestag getroffen (im Gegensatz zu den formalen Beschlüssen, die immer im Bundestag stattfanden), sondern die Parteien der jeweiligen Regierungskoalition haben über Köpfe und Gesetze entschieden. Auch im Föderalismus war Deutschland seit 1949 nie durch einen Konkurrenzföderalismus gekennzeichnet, sondern immer durch einen verflochtenen Konsensföderalismus.
Vordergründig fordert Papier eine Rückkehr zu den Prinzipien des Grundgesetzes. In Wahrheit aber widersprechen seine Vorstellungen von Föderalismus und Parlamentarismus der Struktur der Bundesrepublik, wie sie 1948/49 im Parlamentarischen Rat geschaffen worden sind. Noch mehr: Föderalismus und Parlamentarismus sind die zentralen Säulen der deutschen Verfassungsordnung. Hans-Jürgen Papier möchte die Verfassungsordnung des Grundgesetzes einer Totalrevision unterziehen. Er traut sich nur nicht, das auch offen zuzugeben.
60 Jahre lang hat das Grundgesetz in Deutschland für eine stabile Rahmenordnung gesorgt. In den 60 Jahren vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 hat Deutschland ein Kaiserreich, eine instabile Republik und eine Diktatur durchlebt. Hinzu kommen zwei Weltkriege und ein Völkermord, die maßgeblich von Deutschland ausgingen und in Berlin geplant wurden. In den 60 Jahren seit 1949 hat es keine derartigen Umbrüche gegeben - einmal abgesehen von Wende und Wiedervereinigung 1989/90. Die Deutschen leben heute, trotz aller Krisen und Umbrüche, in politisch stabilen Zeiten. Die Verfassungsordnung des Grundgesetzes hat sicherlich nicht alleine für diese positive Bilanz gesorgt, aber doch einen gewichtigen Teil dazu beigetragen. Die Deutschen sollten die Prinzipien dieses Grundgesetzes verteidigen, auch gegenüber den eigenen Verfassungsrichtern.
veröffentlicht am 26. Mai 2009 um 20.44 Uhr
in Kategorie: Deutschland

Lieber Sebastian, vielen Dank für diesen Beitrag! Betreffenden Artikel hatte ich auch gelesen.
Kommentar von R. Walloßek — 12. Januar 2010 @ 11:44