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	<title>Kommentare zu: Kommentare</title>
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	<pubDate>Sun, 05 Feb 2012 12:21:30 +0000</pubDate>
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		<title>Von: SG</title>
		<link>http://www.politikerklaert.de/kommentare-17/comment-page-1/#comment-4</link>
		<dc:creator>SG</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 Dec 2007 11:13:03 +0000</pubDate>
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		<description>Aber was ist schon so unumstritten, dass es unumstritten unumstritten ist. Da ich hier (auch) über politische Themen schreibe, möchte ich einfach das Risiko begrenzen. Und da ich ja jeden Tag mehrmals am PC sitze, wird die Freischaltungszeit nicht zu lange sein.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Aber was ist schon so unumstritten, dass es unumstritten unumstritten ist. Da ich hier (auch) über politische Themen schreibe, möchte ich einfach das Risiko begrenzen. Und da ich ja jeden Tag mehrmals am PC sitze, wird die Freischaltungszeit nicht zu lange sein.</p>
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		<title>Von: niels &#124; zeineku.de</title>
		<link>http://www.politikerklaert.de/kommentare-17/comment-page-1/#comment-3</link>
		<dc:creator>niels &#124; zeineku.de</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 Dec 2007 11:06:51 +0000</pubDate>
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		<description>Nunja - die Aufregung war groß angesichts dieser wie auch anderer Entscheidungen des LG Hamburg. Allerdings sagen die nicht, dass man bei jedem Artikel Kommentare vorab prüfen muss, sondern nur bei bestimmten. Das Gericht ist der Ansicht, dass man selbst eine Ursache setzt für rechtsverletzende Kommentare, wenn man über bestimmte, sehr hitzig umstrittene Themen schreibt und daher bei solchen (und nur bei solchen) Inhalten eine Vorabprüfungspflicht bestünde. 

Diese Ansicht muss man nicht unbedingt teilen, aber neu ist sie bei der Pressekammer des LG Hamburg nicht. Das ist nur die konsequente Fortentwicklung der schon im "Heise-Forenurteil" entwickelten Linie.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nunja - die Aufregung war groß angesichts dieser wie auch anderer Entscheidungen des LG Hamburg. Allerdings sagen die nicht, dass man bei jedem Artikel Kommentare vorab prüfen muss, sondern nur bei bestimmten. Das Gericht ist der Ansicht, dass man selbst eine Ursache setzt für rechtsverletzende Kommentare, wenn man über bestimmte, sehr hitzig umstrittene Themen schreibt und daher bei solchen (und nur bei solchen) Inhalten eine Vorabprüfungspflicht bestünde. </p>
<p>Diese Ansicht muss man nicht unbedingt teilen, aber neu ist sie bei der Pressekammer des LG Hamburg nicht. Das ist nur die konsequente Fortentwicklung der schon im &#8220;Heise-Forenurteil&#8221; entwickelten Linie.</p>
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