Ist die Auswahl der Kanzlerkandidaten in Deutschland undemokratisch?

8. Januar 2008 von SG

Mitunter gibt es Artikel, die einen zum Nachdenken bringen. Wenn ich also jetzt zum zweiten Mal einen Artikel von Henning Schürig zum Anlass zum Schreiben nehme, dann möchte ich ihm damit nicht auf den Fuß treten, im Gegenteil.

Dieser Artikel von ihm hatte mich schon auf die Idee gebracht, über den Unterschied zwischen deutschen und amerikanischen Parteien zu schreiben. Im selben Artikel schreibt Henning Schürig nun über die amerikanischen Präsidentschaftswahl-Vorwahlen:

Die Idee hat was. Da wird die Bevölkerung sehr früh und sehr machtvoll eingebunden.

Das brachte mich nun zu der Frage (auch wenn Henning das wahrscheinlich gar nicht in Frage stellen wollte), ob die Art und Weise, wie deutsche Parteien ihre Kanzlerkandidaten auswählen, weniger demokratisch ist als das amerikanische Verfahren der Vorwahlen.

Wie wählen deutsche Parteien ihre Kanzlerkandidaten aus?

Bundeskanzleramt, Berlin Interessant ist die Kandidatenauswahl in der Regel nur dann, wenn die betreffende Partei in der Opposition ist. Dass zum Beispiel die SPD 2002 und 2005 mit ihrem Bundeskanzler Gerhard Schröder als Kanzlerkandidat in den Wahlkampf gezogen ist, war selbstverständlich. Ebenso war es mit Helmut Kohl von 1983 bis 1998 auch bei der Union. Wenn eine Partei ihren Kanzler auswechseln möchte, dann macht sie das rechtzeitig vor der Wahl, um mit dem neuen Kanzler als Amtsinhaber Wahlkampf machen zu können. Ein etwas länger zurückliegendes, aber trotzdem sehr anschauliches Beispiel dafür ist der Wechsel von Konrad Adenauer zu Ludwig Erhard, der knapp zwei Jahre vor der Bundestagswahl 1965 von der schwarzgelben Koalition zum Kanzler gewählt wurde. Die Vorstellung, dass eine Partei einen Kandidaten aufstellt, der praktisch dem “eigenen” amtierenden Kanzler Konkurrenz machen müsste, ist absurd.

Die Kanzlerkandidaten werden von den Parteien ausgewählt, wobei letztlich die Bundestagsfraktion entscheidend ist. Denn anders als in den USA wird der Kanzler nicht vom Volk gewählt, sondern vom Bundestag, genauer: von der Fraktion seiner Partei und der des Koalitionspartners. Von dieser Koalition im Bundestag bleibt er auch während seiner Amtszeit immer abhängig, anders als der US-Präsident, der (in aller Regel) weder vom Parlament noch vom Volk, das ihn ja gewählt hat, vor Ablauf der Amtszeit aus dem Amt entfernt werden kann. Wenn aber in Deutschland die Regierungskoalition zerbricht, sieht’s schlecht aus für den Kanzler. Helmut Schmidt hat das 1982 am eigenen Leibe erfahren, als die FDP die Koalition beendete und zur Union wechselte. (Auch dieses Beispiel liegt nun schon über 25 Jahre zurück, ist aber das anschaulichste, das es gibt.)

Wegen dieser Unterschiede zwischen dem US-Präsidenten und dem Bundeskanzler - in Amerika feste Wahl auf vier Jahre durch das Volk, in Deutschland widerrufbare Wahl durch den Bundestag bzw. die Regierungsfraktionen - ist es sinnvoll, dass in Deutschland die Kandidatenauswahl den Parteien überlassen bleibt und nicht vom Volk übernommen wird. Es bringt nichts, wenn sich bei einer möglichen Vorwahl in Deutschland ein Kanzlerkandidat durchsetzen würde, mit dem die Abgeordneten dieser Partei nicht zusammenarbeiten wollen.

Innerhalb der deutschen Parteien findet nun die Beantwortung der K-Frage nicht in der Form einer Urwahl durch alle Mitglieder statt, sondern wird in der Praxis von den führenden Akteuren der Partei informell durchgeführt. Entscheidend ist dabei, dass der Kandidat von allen wichtigen innerparteilichen Gruppen akzeptiert wird. Häufig geschieht das über Kompromisse: Bei der Bundestagswahl 1998 war bekanntlich der wirtschaftsfreundliche Gerhard Schröder Kanzlerkandidat der SPD, wurde aber vom Parteivorsitzenden Oskar Lafontaine flankiert, der in der SPD auf dem linken Flügel stand. Ohne Unterstützung aller wichtigen Parteiflügel kann niemand Kanzlerkandidat werden, weder bei der Union noch bei der SPD. Bei der Union ist das Auswahlverfahren noch komplexer, weil es sich um zwei Parteien handelt, was aber an diesem Grundsatz nichts ändert. Die Flügel einer Partei sind auch in der Fraktion vertreten, von der der Kanzler abhängig ist. Auch wenn also nicht die Parteimitglieder über den Kanzlerkandidaten abstimmen, ist das Verfahren insgesamt demokratisch, weil die verschiedenen Flügel der Partei alle an der Auswahl des Kandidaten beteiligt sind.

veröffentlicht am 8. Januar 2008 um 19.10 Uhr
in Kategorie: Bundespolitik, Innerparteiliche Demokratie, USA, Wahlen

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