Die Grenze zwischen Fraktionsdisziplin und Fraktionszwang
30. Juni 2008 von SG
Vor einigen Monaten gab es ja bei uns in Deutschland eine lebhafte Debatte über das Verhältnis von Parteien zu ihren Abgeordneten. Anlass war die Weigerung der hessischen SPD-Abgeordneten Dagmar Metzger, der Ministerpräsidentinkandidatin Andrea Ypsilanti ihre Stimme zu geben. Ypsilanti wollte sich mit den Stimmen der Linkspartei wählen lassen, Metzger war strikt dagegen.
Bei Johan von Hülsen fand ich jetzt zu diesem Thema einen Eintrag über die Situation in Serbien. Dort verlangen die Parteien ganz überwiegend von “ihren” Abgeordneten, dass sie sogenannte Blanko-Rücktrittserklärungen unterschreiben und bei der Partei- bzw. Fraktionsführung hinterlegen. Falls ein Abgeordneter sich dann weigert, im Sinne der Parteiführung abzustimmen, schickt diese die schon unterschriebene Rücktrittserklärung an das Parlamentspräsidium, der abweichende Abgeordnete ist somit zurückgetreten (worden) und ein anderer Abgeordneter der Partei rückt nach.
Bei dieser Praxis ist ganz klar, dass die Partei bzw. Fraktion auf den einzelnen Abgeordneten nicht nur Druck ausüben kann, sondern dass sie ihn wirklich dazu zwingen kann, in ihrem Sinne abzustimmen. In Deutschland - und eigentlich allen ernstzunehmenden parlamentarischen Demokratien - gibt es keinen derartigen Zwang, sondern immer nur Druck in verschieden hohem Maße. Als Dagmar Metzger ihre Weigerung bekanntgab, Andrea Ypsilanti zu wählen, gab es sehr viel, teilweise auch sehr unschönen, geradezu hässlichen Druck von ihren Partei”freunden”. Aber Metzger konnte standhaft bleiben, weil sie ganz genau wusste, dass niemand ihr ihr Abgeordnetenmandat nehmen konnte - auf jeden Fall bis zur nächsten Wahl nicht, und wenn sie eine entsprechend starke Unterstützung in ihrem SPD-Verband im Wahlkreis hat, wohl auch darüber hinaus nicht. Der Vergleich mit den serbischen Zuständen zeigt ganz deutlich den Unterschied zwischen Fraktionsdisziplin (Deutschland) und Fraktionszwang (Serbien). Beides hat nichts miteinander zu tun, wird aber in Presse und öffentlicher Meinung andauernd miteinander gleichgesetzt, auch von Personen, die es eigentlich besser wissen müssten. Die politische Machtstruktur in Serbien ist eine ganz andere als die in Deutschland. Ein serbischer Abgeordneter ist nur Erfüllungsgehilfe der Partei, ein deutscher Abgeordneter hingegen eine machtvolle Person. Er muss sich seine Macht zwar mit einer Vielzahl anderer Abgeordneter teilen, aber der Fall Metzger zeigt: Wenn es hart auf hart kommt, kann niemand an der Entscheidung eines Abgeordneten vorbeigehen. Das wissen alle Beteiligten, vor allem Regierung und Fraktionsführung, und verhalten sich daher im Vorfeld schon dieser Machtstruktur entsprechend - meistens bekommt die Öffentlichkeit wenig davon mit. Der Fall Metzger/Ypsilanti ist also kein Ausnahmefall, sondern macht nur sichtbar, wie die Machtverhältnisse immer sind.
Insofern ist es gar nicht so verkehrt, wenn Johan die serbische Praxis als “Ende der Demokratie” bezeichnet. Es ist auf jeden Fall das Ende der parlamentarischen Demokratie, wie wir sie in Deutschland praktizieren.
veröffentlicht am 30. Juni 2008 um 17.32 Uhr
in Kategorie: Fraktionszwang & -disziplin, Hessen, Serbien

[...] gegooglet hat hier noch ein paar Sätze dazu (Auf jeden Fall auch den Artikel von Sebastian Galka [...]
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