Wenn Verfassungsrichter die Verfassung nicht mögen: Hans-Jürgen Papier und das Grundgesetz

26. Mai 2009 von SG

Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer beim Abschied ins Arbeitszeugnis schreibt, er habe sich “im Wesentlichen bewährt”, dann bedeutet dies, dass er froh ist, einen unzuverlässigen Mitarbeiter losgeworden zu sein. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, meint über das Grundgesetz, es habe sich “in den 60 Jahren seines Bestehens im Wesentlichen bewährt”. Mit dieser Feststellung im ersten Satz ist schon der Tenor gesetzt von Papiers Beitrag in einer Sonderbeilage der FAZ zum Verfassungsjubiläum, die am letzten Freitag (22.05.) erschienen ist.

Papier sieht die Verfassungsordnung der Bundesrepublik als “Großbaustelle”. Föderalismus und Parlamentarismus, so Papier, müssten dringend und grundlegend umgebaut werden. Der Föderalismus sei zunehmend gefährdet durch die Kompetenzverflechtung zwischen Bund und Ländern; der Parlamentarismus werde durch die Verlagerung von Entscheidungen aus dem Parlament in Parteizirkel bedroht, das Staatsvolk “verliert [...] seine Vertretung” und der “Wahlakt” wird “entwertet”, so Papier in kernigen Worten.

Beides ist nicht neu. Schon 1949 wurden die zentralen Entscheidungen über Personal- und Gesetzgebundsangelegenheiten nicht im Bundestag getroffen (im Gegensatz zu den formalen Beschlüssen, die immer im Bundestag stattfanden), sondern die Parteien der jeweiligen Regierungskoalition haben über Köpfe und Gesetze entschieden. Auch im Föderalismus war Deutschland seit 1949 nie durch einen Konkurrenzföderalismus gekennzeichnet, sondern immer durch einen verflochtenen Konsensföderalismus.

Vordergründig fordert Papier eine Rückkehr zu den Prinzipien des Grundgesetzes. In Wahrheit aber widersprechen seine Vorstellungen von Föderalismus und Parlamentarismus der Struktur der Bundesrepublik, wie sie 1948/49 im Parlamentarischen Rat geschaffen worden sind. Noch mehr: Föderalismus und Parlamentarismus sind die zentralen Säulen der deutschen Verfassungsordnung. Hans-Jürgen Papier möchte die Verfassungsordnung des Grundgesetzes einer Totalrevision unterziehen. Er traut sich nur nicht, das auch offen zuzugeben.

60 Jahre lang hat das Grundgesetz in Deutschland für eine stabile Rahmenordnung gesorgt. In den 60 Jahren vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 hat Deutschland ein Kaiserreich, eine instabile Republik und eine Diktatur durchlebt. Hinzu kommen zwei Weltkriege und ein Völkermord, die maßgeblich von Deutschland ausgingen und in Berlin geplant wurden. In den 60 Jahren seit 1949 hat es keine derartigen Umbrüche gegeben - einmal abgesehen von Wende und Wiedervereinigung 1989/90. Die Deutschen leben heute, trotz aller Krisen und Umbrüche, in politisch stabilen Zeiten. Die Verfassungsordnung des Grundgesetzes hat sicherlich nicht alleine für diese positive Bilanz gesorgt, aber doch einen gewichtigen Teil dazu beigetragen. Die Deutschen sollten die Prinzipien dieses Grundgesetzes verteidigen, auch gegenüber den eigenen Verfassungsrichtern.

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Zur Wahl des Bundespräsidenten

23. Mai 2009 von SG

Heute wird in Berlin der neue Bundespräsident gewählt. Seit 1979 findet die Wahl des Bundespräsidenten immer am 23. Mai statt, dem Tag, an dem 1949 das Grundgesetz verkündet wurde. In diesem Jahr steht bekanntlich der Amtsinhaber, Horst Köhler zur (nach Grundgesetz einmalig möglichen) Wiederwahl. Mit ihm konkurriert Gesine Schwan, die bereits vor fünf Jahren angetreten (und gegen Köhler gescheitert) war.

Gesine Schwan braucht zu ihrer Wahl auf jeden Fall die Stimmen der Linkspartei - neben den Stimmen von SPD und Grünen, die als sicher gelten. Viele Kritiker werfen ihr und der SPD daher vor, dass hier ein Bündnis von SPD und Linker vorbereitet werden soll. Die bisherige Politik der SPD, mit der Linken auf Bundesebene nicht zusammenzuarbeiten, sei durchbrochen und damit unglaubwürdig geworden. Diese Kritik kann ich nicht vollkommen teilen, denn die Wahl eines Bundespräsidenten ist etwas ganz anderes als die Wahl eines Bundeskanzlers. Wenn ein Kanzler sich durch eine Mehrheit im Bundestag wählen lässt, dann ist er in den nächsten vier Jahren auf die Zusammenarbeit mit dieser Mehrheit angewiesen. Gerhard Schröder war abhängig von den Abgeordneten der Grünen und der SPD im Bundestag. Im Frühjahr 2005 bröckelte die Unterstützung durch den linken Flügel der SPD offenbar so stark, dass Schröder Neuwahlen herbeiführte.

Im Falle des Bundespräsidenten ist es anders: Er soll nicht regieren, er braucht die Mehrheit nur einmal - bei seiner Wahl. Die Bundesversammlung, die den Präsidenten wählt, tritt nur einmal in fünf Jahren zusammen. Die Koalitionen dort sind keine dauerhaften Koalitionen wie im Bundestag, sondern sind nur bei der Wahl des Bundespräsidenten relevant. Deswegen kann Gesine Schwan sich durchaus von der Linken wählen lassen, ohne nachher von der Linken abhängig zu sein.

Häufig gelten die Koalitionen, die sich bei Bundespräsidentenwahlen in der Bundesversammlung bilden, als wegweisend für zukünftige Regierungskoalitionen im Bundestag. So wurde die Wahl von Gustav Heinemann mit den Stimmen von SPD und FDP im Frühjahr 1969 häufig als Vorzeichen der Koalition zwischen SPD und FDP nach der Bundestagswahl im Herbst 1969 gewertet. Doch es gibt genauso viele Beispiele gegen diese Regel. Köhler wurde vor fünf Jahren von CDU/CSU und FDP ins Amt gehievt, doch aus der Bundestagswahl 2005 ergab sich bekanntlich keine schwarzgelbe Koalition. Andersherum gewann 1998 Rot-Grün die Bundestagswahl, obwohl einige Jahre zuvor Roman Herzog von einer schwarzgelben Koalition zum Präsidenten gewählt worden war. Falls Gesine Schwan also heute gewählt würde - was recht unwahrscheinlich scheint -, dann wäre dies nicht notwendigerweise ein Zeichen für eine mögliche Kooperation von Linker und SPD nach der nächsten Bundestagswahl.

Bei der diesjährigen Bundespräsidentenwahl wird häufig beklagt, dass ein echter Wahlkampf zwischen zwei Bewerbern stattfinde, die der Würde des Amtes nicht gerecht werde. In der Tat aber hat es diese Art von Wahlkampf immer gegeben, und mit der Ausnahme von Richard Weizsäckers Wiederwahl war die Wahl des Bundespräsidenten immer ein parteipolitisches Ereignis, Kandidaten für das Amt wurden auch immer parteipolitisch ausgewählt. Dass die Bundespräsidenten in ihrer Amtsführung dann als weitgehend unparteiisch gelten, liegt wohl zum einen an der Prägung der Amtsführung durch die bisherigen Amtsinhaber, zum anderen aber eben auch an der Machtlosigkeit des Präsidenten. Wer politisch etwas bewegen will, darf nicht Bundespräsident werden. Das Bundespräsidentenamt ist, wie Walter Bagehot es formuliert hätte, ein “dignified part” der deutschen Verfassung, nicht ein “efficient part”. Bagehot wollte mit dieser Unterscheidung, die er im 19. Jahrhundert mit Blick auf die britische Verfassung entwickelt hat, keinesfalls die “dignified parts” schlechtmachen. Sie sind sehr wichtig, um dafür zu sorgen, dass alle Teile der Bevölkerung und auch alle Teile des politischen Systems, auch alle Parteien, integriert werden zu einem Ganzen. Der Bundespräsident ist die Klammer im politischen System Deutschlands, die diese Leistung vollbringt.

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