Michael Glos Verhalten ist dumm, aber nicht verfassungswidrig

9. Februar 2009 von SG

Zum Wechsel von Michael Glos zu Karl-Theodor zu Guttenberg an der Spitze des Wirtschaftsministeriums ist am Wochenende und heute viel geschrieben worden. Zu dem Vorgang sind zwei Punkte zu bemerken:

1. Glos’ Brief an Seehofer war nicht verfassungswidrig

Am Samstag hatte Glos an den CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer einen Brief geschrieben, in dem er recht deutlich klarstellte, dass er für das Amt des Wirtschaftsministers ab sofort nicht mehr zu haben sei. Gleichzeitig hatte Glos diesen Brief einem “Welt”-Journalisten (Martin Lambeck) zugeleitet. Es war also kein Versehen, dass die Öffentlichkeit am Samstag recht schnell über den Rücktrittswunsch von Glos erfuhr. Recht bald fanden darauf einige Beobachter heraus, dass Seehofer gar nicht zuständig wäre für eine Entlassung Glos’, denn in Art. 64 Grundgesetz heißt es ja schließlich:

Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.

Warum also hat Glos seinen Brief an Seehofer geschrieben? In Zettels Raum wird gefragt:

Ja, in welcher Republik leben wir denn? Wem ist denn dieser Minister verantwortlich gewesen? Dem Ministerpräsidenten eines Bundesstaats? Dem Vorsitzenden einer regionalen Partei?

In der FAZ bezeichnet Günter Nonnenmacher Glos sogar als “Verfassungstrampel“. Sein Verhalten gefährde das Grundgesetz:

Der Fall Glos bricht mit [der] Tradition, weil die Wurstigkeit der Parteien im Umgang mit den Vorschriften des Grundgesetzes hier in aller Öffentlichkeit dokumentiert wurde. [...] [V]on der Verletzung dieser Formen zur Wurstigkeit im Umgang mit den Inhalten der Verfassung ist es nur ein Schritt.

Ralf Fücks beklagt mit ähnlicher Argumentation in der Süddeutschen sogar, der Staat werde durch diesen “glatten Verfassungsverstoß” zur Beute der Parteien. Ist also unsere Verfassung in Gefahr? - In der Tat müssten wir uns Sorgen machen, wenn das Verhalten eines Einzelnen, das zudem nicht einmal illegal ist, unsere Verfassung in Gefahr bringt. Zum Glück ist es nicht so.

Natürlich entlässt der Bundespräsident die Minister, wobei er an die Vorschläge der Kanzlerin gebunden ist. Trotzdem hat sich Glos prinzipiell an den Richtigen gewendet: Denn die Bundeskanzlerin ist abhängig von einer Regierungskoalition, und in der derzeitigen Koalition hat die CSU faktisch Anspruch auf das Wirtschaftsministerium. Warum sonst wären SPD und CSU im Kabinett vertreten? Wohl kaum, weil Merkel die SPD-Minister für so kompetent hält - schließlich bleibt die SPD der Gegner der CDU. In Wahrheit ist Merkel abhängig von CDU, SPD und CSU. In Zettels Raum wird behauptet, dass sei früher mal anders gewesen:

In den Anfängen der Bundesrepublik wurde so verfahren, wie das Grundgesetz es vorsieht. Es war Konrad Adenauer, der entschied, wer Minister wurde. Natürlich beriet er sich dabei mit dem Parteien seiner Koalition; aber niemand wäre damals auch nur auf den Gedanken verfallen, daß eine Partei am Kanzler vorbei bestimmen könnte, wer Minister wird. Es war, wie vom GG vorgesehen, das Vorrecht des Kanzlers, sich sein Kabinett zusammenzustellen; so, wie ein Trainer entscheidet, welche Mannschaft aufläuft.

Das stimmt nicht. Auch in den Fünfzigerjahren war Adenauer demokratisch eingebunden und musste auf Parteiflügel, auf die CSU, auf den Koalitionspartner und auf regionale Gruppen in der Partei Rücksicht nehmen. Genau betrachtet, ist dieses Verfahren übrigens sehr viel demokratischer als die alleinige Auswahl der Minister durch den Kanzler, die Zettel als Ideal vorschwebt. Denn der Bundeskanzler darf kein kleiner König sein, der ganz alleine entscheidet, was in Deutschland passiert. Stattdessen ist der Kanzler eingebunden in eine Regierungskoalition aus Parteien, die immer über eine Mehrheit im Bundestag verfügen muss und sich damit auch auf eine Mehrheit der Wählerstimmen berufen kann. Natürlich haben die Parteien in dieser Koalition eine dominante Rolle - warum auch nicht? Schließlich will niemand einige 100 individuelle Politiker, die er nicht klar zuordnen kann. Stattdessen haben wir eine Reihe von Parteien, was sinnvolle Kompromissfindung erst möglich macht. Dass Glos sich erst an Seehofer wendet, wenn er zurücktreten will, spiegelt diese Struktur nur wieder. Logischerweise hat Merkel sich übers Wochenende überwiegend ganz still verhalten. Glos und Seehofer kennen die Verfassung also durchaus.

2. Glos’ Vorgehen war unprofessionell

Glos’ Bitte an Seehofer war eigentlich keine Bitte. Die Bitte in Glos’ Wortwahl war eine rhetorische Floskel. Seehofer hat diesen Spalt genutzt und den Ball zurück in Glos’ Spielfeld spielen wollen und den Rücktrittswunsch zunächst einfach abgelehnt. Doch dabei hatte er ignoriert, dass Glos - sollte er wirklich im Amt bleiben - eine lahme Ente gewesen wäre, wie sie lahmer nicht sein kann. Wahrscheinlich war Seehofer das auch klar, und er wollte sich nur etwas Zeit kaufen, hat aber nicht bedacht, wie ein derartiges Hin-und-Her wirken muss:

Damit ist das Chaos erst einmal perfekt. Denn so ziemlich alle CSU-Größen sind sich zu diesem Zeitpunkt schon einig, dass der 64-jährige Glos nach seiner schrägen Nummer nicht mehr als allenfalls noch ein paar Tage zu halten sein werde.

Schon am Sonntagabend war die Erklärung Seehofers, Glos werde bleiben, nichts mehr wert. Mehrere Kandidaten wurden bereits diskutiert, am Montag schließlich stand Guttenberg als Nachfolger fest.

Glos und Seehofer verbindet offensichtlich eine langjährige Rivalität, vielleicht sogar Feindschaft. Am Samstagabend warf Glos Seehofer ein “abgekartetes Spiel” vor, weil im “Donaukurier” bereits am Freitag über eine mögliche Ablösung von Glos durch Thomas Bauer spekuliert wurde - mutmaßlich auf der Grundlage eines Hinweises durch Seehofer. (Der Donaukurier ist, wie Albert Schäffer in der FAZ bemerkte, seit Seehofers Aufstieg an die Parteispitze “Pflichtlektüre aller CSU-Beobachter”.)

Glos’ Vorgehen, gleichzeitig die Presse und Seehofer zu informieren, ist insofern erklärlich. Seehofer wurde ja auch von dem Brief - dazu noch am Wochenende! - unvorbereitet getroffen. Trotzdem wäre es besser gewesen für die Union, wenn Glos sein Vorhaben partei- und koalitionsintern angekündigt hätte und die Presse nicht vorab informiert gewesen wäre. So war es der Presse, der Opposition und auch der SPD ein leichtes, die CSU als “Chaotisch-Soziale Union” (Spiegel Online) zu bezeichnen, den ganzen Vorgang für “unwürdig” (Müntefering) zu halten und der Union Führungsschwäche und eine “Clownerie” (Westerwelle) vorzuwerfen.

(09.02.09, 20.44 Uhr: Bezugnahme auf Artikel von Nonnenmacher eingearbeitet.)
(10.02.09, 12.00 Uhr: Bezugnahme auf Artikel von Fücks eingearbeitet.)

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“Mutti tobt!”: Merkel und der Erblastentilgungsfonds

5. Februar 2009 von SG

Der Erblastentilgungsfonds ist, genaugenommen, kein Fonds, sondern eine Schuld. Nach der Wiedervereinigung hat der Bund 1995 in diesem Fonds knapp 172 Milliarden € Schulden geparkt, die zum größten Teil mit der Übernahme der maroden DDR-Wirtschaft zusammenhingen.

Am 14. Januar gab Angela Merkel im Bundestag eine Regierungserklärung ab, in der sie glaubwürdig machen wollte, dass der Bund die vielen Milliarden € neue Schulden, die er jetzt wegen der Ausgaben des Konjukturpakets II aufnimmt, auch in vertretbarer Zeit wieder zurückzahlen kann und wird. Merkel sagte:

Wer Schulden aufnimmt, muss sie zuverlässig tilgen. Wir haben im Übrigen beim Erblastentilgungsfonds bewiesen, dass wir das können. Er wurde 1995 eingerichtet und hatte damals einen Schuldenstand von umgerechnet 171 Milliarden Euro. Jetzt ist er getilgt.
Viele sagen, das habe 14 Jahre gedauert. Darauf sage ich: Aber es ist geschafft. – Um die Verlässlichkeit der Politik zu zeigen, muss man auch einmal sagen, wenn man so etwas geschafft hat. Die deutsche Einheit war doch keine Kleinigkeit. Wir können sagen, dass wir das gehalten haben, was wir versprochen haben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Daraus erwächst auch das Vertrauen, dass wir, wenn wir jetzt wieder einen Fonds einrichten und einen Tilgungsplan verabreden – der Finanzminister wird dazu Vorschläge machen –, die Schulden genauso tilgen, wie wir sie früher getilgt haben. Dafür stehe ich ein, dafür stehen wir ein. (Plenarprotokoll, S. 21429 f.)

Auch wenn es formal natürlich richtig ist, dass der Erblastentilgungsfonds getilgt ist - die Schulden sind zur Hälfte immer noch da: sie wurden in den normalen Bundeshaushalt umgeschichtet. Auf gut Deutsch:

Statt “Schulden aus der deutschen Wiedervereinigung” steht jetzt auf dem Rücken des entsprechenden Aktenordners “Ganz normale deutsche Schulden”.

Merkel hatte sich offensichtlich zu weit aus dem Fenster gelehnt, und es war natürlich hochgradig peinlich, als die Opposition auf den Fehler aufmerksam wurde:

“Die schwäbische Hausfrau”, dozierte [Westerwelle], “weiß, dass Umschuldung keine Tilgung ist. Warum weiß es die Bundeskanzlerin nicht?” Merkel habe “die Unwahrheit gesagt”, Vorsatz allerdings, so beeilte er sich nachzuschieben, sei wohl nicht im Spiel gewesen: “Die Frau ist ja vorsichtig.” Wahrscheinlich habe sie auch nicht “mit dem Taschenrechner überprüft”, ob alles, was man ihr ins Manuskript ihrer Bundestagsrede geschrieben habe, richtig sei. Einen guten Rat gab Westerwelle der Kanzlerin dennoch mit: “Man darf die Zahlen, die die Regierung einem vorträgt, nicht glauben.”

Westerwelle konnte also glaubwürdig machen, dass die Kanzlerin - in dieser Sache - nicht Bescheid wusste, sondern Sachen vorliest, von denen sie keine Ahnung hat. Entsprechend verfinsterte sich die Laune Merkels:

Im Kanzleramt wird inzwischen unter der Hand eingeräumt, dass die Darstellung der Kanzlerin “unvollständig” gewesen sei. In der Morgenrunde der Regierungszentrale soll Merkel recht ungehalten darüber gewesen sei, dass sie über die Faktenlage nicht richtig informiert wurde. Auf den Parlaments-Fluren hatte sich der Wutausbruch am Vormittag längst herumgesprochen. “Mutti tobt!”, hieß es dort.

Jetzt wurde bekannt, warum Merkel nicht hinreichend informiert war. Die Kanzlerin liegt mit Teilen der eigenen Fraktion im Bundestag im Clinch:

Die Union folgt der Vorsitzenden immer unwilliger. Mit Händen zu greifen ist das in der Bundestagsfraktion. Dort wird Unmut zu Mut, wenn gegen den ausdrücklichen Wunsch der Kanzlerin und den Appell des Fraktionsvorsitzenden gestimmt wird. Bei jeder wichtigen Abstimmung trauten sich das Unionsabgeordnete. Im November stimmten 28 von ihnen gegen die Reform der Erbschaftsteuer und 45 für einen Antrag der FDP. Damit taten 73 der 223 CDU/CSU-Abgeordneten namentlich kund, dass sie die Reform für falsch halten, weil sie Familienunternehmen schade. Zwanzig Unionsabgeordnete standen im Januar auch gegen die Ausweitung der Mindestlöhne auf, zehn stimmten am Ende im Bundestag gegen das von der SPD gewünschte Vorhaben. [...] Offenen Widerstand in der Union löste schließlich sogar das zweite Konjunkturpaket aus. Dabei wissen alle: Hieran hängt das politische Schicksal der Bundeskanzlerin. Trotzdem verweigerten 25 Unionsabgeordnete ihre Zustimmung, die Haushaltspolitiker geschlossen. Ihnen schien das Werk tollkühn, da die zugesagte Schuldenbremse nur ein bloßes Versprechen der Kanzlerin sei.

Merkel hatte bei den Experten in den eigenen Reihen einfach nicht nachgefragt. Daran sieht man: Eine Partei bzw. Fraktion ist ein Expertenverein auf Gegenseitigkeit. Niemand kann auf allen Politikfeldern gleich gut Bescheid wissen, offenbar auch ein Bundeskanzler nicht. (In der Tat wusste bis zu Merkels Fehler wohl kaum jemand in Deutschland, was der Erblastentilgungsfonds ist - mit Ausnahme der entsprechenden Fachleute.) Innerhalb der Fraktionen sind die Politiker deswegen voneinander abhängig. Offensichtlich ist aber die Beziehung von Merkel zu Teilen der CDU/CSU-Fraktion belastet - immerhin gab es ja zu einer ganzen Reihe von Projekten der großen Koalition Gegenstimmen.

Es knirscht im Gebälk der CDU/CSU. Solange die Mehrheit der Regierungskoalition ausreicht - derzeit ist das wegen der großen Koalition der Fall - ist es kein Problem, wenn große Fraktionsteile gegen die Linie der eigenen Koalition stimmen - die Mehrheit im Bundestag ist trotzdem da. Wenn es aber nach der nächsten Wahl wieder zu einer “kleinen” Koalition, z. B. CDU/CSU und FDP kommen sollte, die dann nur über eine knappe Mehrheit im Bundestag verfügt, wird es schwieriger für Merkel. Zwar entfällt dann die Belastung des sozialdemokratischen Koalitionspartners, dessen Interessen berücksichtigt werden müssen, aber es kommt ein neuer, mitunter auch unbequemer Koalitionspartner hinzu, und es bleiben die großen Zerwürfnisse innerhalb der Union - man denke nur an die CSU.

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Der falsche Weg gegen die NPD

3. Februar 2009 von SG

Wie man nicht vorgehen sollte gegen die NPD, zeigt ein Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern, über das das NPD-Blog berichtet. Seit der letzten Landtagswahl 2006 ist die NPD mit sechs Abgeordneten im Landtag in Schwerin vertreten und fällt vor allem dadurch auf, dass sie stört: Von insgesamt 62 Ordnungsrufen, die Abgeordnete im Parlament erhalten haben, entfallen immerhin 58 auf die NPD-Fraktion. Deutlich mehr als die Hälfte aller Zwischenrufe kommen aus den Reihen der NPD.

Ein Abgeordneter dieser Partei, Raimund Borrmann, nach Selbstauskunft “Koch und Philosoph“, pflegt seit einiger Zeit seine Reden mit “Bürger des Landes” zu beginnen. Als er das am 18. Oktober 2007 wieder einmal tat, schloss ihn die Landtagspräsidentin von der weiteren Sitzung aus:

Das Wort [...] hat der Abgeordnete Herr Borrmann von der NPD.
(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)
Raimund Borrmann, NPD: [Bürger des Landes!] „Voice of the blood“, „Stimme des Blutes“ …
Präsidentin Sylvia Bretschneider: Herr Borrmann, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf, weil Sie zum wiederholten Male die Würde dieses Hohen Hauses verletzen, indem Sie hier keine korrekte Anrede verwenden.
(Toralf Schnur, FDP: So ist es richtig.)
Ich mache Sie darauf aufmerksam, sollten Sie jetzt noch einmal gegen diese Regelung verstoßen, dass ich dann den entsprechenden Paragrafen in der Geschäftsordnung anwende, weil ich das für eine gröbliche Verletzung der Würde des Hauses halte.
(Toralf Schnur, FDP: Es ist doch ohnehin der dritte. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Raimund Borrmann, NPD: „Stimme des Blutes“ lautet der Titel einer Musik-CD mit Kompositionen Hildegard von Bingens. Blut. Über Jahrtausende hat kaum ein Gegenstand, kaum ein Begriff wie dieser eine solch wichtige Bedeutung im Leben der menschlichen Zivilisation …
Präsidentin Sylvia Bretschneider: Herr Borrmann, ich erteile Ihnen gemäß
(Stefan Köster, NPD: 99.)
Paragraf 99 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung wegen gröblicher Verletzung der Ordnung,
(Michael Andrejewski, NPD: Einen Rausschmiss.)
oder ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich Sie wegen Paragraf 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung von der heutigen Sitzung ausschließe. Bitte verlassen Sie den Saal.
(Michael Andrejewski, NPD: Eine Begründung, gibt es die? – Udo Pastörs, NPD: Was war denn? – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Ich unterbreche die Sitzung und berufe den Ältestenrat ein.

(Die hier in eckige Klammern gesetzten Worte “Bürger des Landes” hatte Borrmann zwar gesagt, da aber das Mikrofon noch nicht angeschaltet war, sind sie nicht im Protokoll verzeichnet.)

Borrmann ließ diesen Ausschluß nicht auf sich sitzen und hat beim Landesverfassungsgericht ein Verfahren angestrengt, das ihm weitgehend recht gab und feststellte, dass sein Ausschluss vom Rest der Sitzung rechtswidrig war:

Bis zur Landtagssitzung am 18. Oktober 2007 hat die Sitzungsleitung auf die vom Antragsteller verwendete Anrede „Bürger des Landes“ überhaupt nur sporadisch, teilweise mit formlosen Rügen, teilweise – und auch erst seit Juli 2007 – mit Ordnungsrufen reagiert, sie aber verschiedentlich auch unbeanstandet gelassen. Sollte nunmehr erstmals, um dem Antragsteller das Gewicht des Verstoßes gegen diese von der ganz überwiegenden Zahl der Parlamentsmitglieder getragene Verhaltensregel deutlich zu machen, zu weitergehenden Sanktionen gegriffen werden, hätte es ausgereicht, zunächst zum nächst schwerwiegenderen Ordnungsmittel der Wortentziehung zu greifen. Damit wäre der Zweck, den Abgeordneten von der Beteiligung an den weiteren Debatten der laufenden Sitzung durch Redebeiträge auszuschließen und damit an der Fortsetzung seines inkriminierten Verhaltens zu hindern, ebenfalls erreicht worden. (S. 16)

Insgesamt also eine ziemlich große Klatsche für das Landtagspräsidium und die anderen Fraktionen. Gleichzeitig haben Bormann und die NPD eine Steilvorlage bekommen, denn sie kann jetzt behaupten, dass die anderen Fraktionen sie im Landtag undemokratisch behandeln. In einer Presseerklärung äußert sich Borrmann für die NPD:

Insbesondere unter dem Regiment von Sylvia Bretschneider hat sich das Landtagspräsidium im Schweriner Schloß quasi zu einer Präsidialdikatur entwickelt. Die korrekte und neutrale Leitung der Sitzung wird insbesondere von Frau Bretschneider zur politischen Einflußnahme mißbraucht. Ordnungsmaßnahmen sollen die frei gewählte nationale Opposition daran hindern, ihr Mandat auszuüben. Aber nicht nur der Landtag hat sich mit diesem Urteil blamiert, sondern auch die Abgeordneten der Systemparteien, die Einsprüche der NPD-Abgeordneten stets niederstimmen. Wir sehen uns durch dieses Urteil bestärkt. Die NPD-Fraktion wird sich als Stimme des Volkes im Parlament auch weiterhin keinen Maulkorb verpassen lassen. Die ersten Risse in der Schweriner Präsidialdikatur werden sichtbar. Wir werden daran arbeiten, daß die scheindemokratische Fassade dieses System bald ganz in sich zusammenfällt.

Spätestens jetzt wird offensichtlich, wie gefährlich es ist, die demokratischen Regeln gegen Undemokraten nicht genauso anzuwenden wie gegen die anderen Parteien. Dass das Ergebnis der Abstimmungen, an denen Borrmann nicht teilnehmen durfte, sich durch seine Stimme kaum geändert hätte, muss die NPD ja nicht dazu sagen, und es kann natürlich auch kein verfassungsrechtliches Argument sein. Das Verfassungsgericht hat auch vollkommen Recht mit seiner Einschätzung: Der Ausschluss aus der Sitzung war unverhältnismäßig, und das lag eigentlich auch von Anfang an auf der Hand. Solange die NPD nicht bundesweit als verfassungsfeindliche Partei verboten ist, kann auch ihre zweifelhafte Einstellung zu Grundgesetz und Demokratie kein Grund sein, sie formal anders zu behandeln als andere Parteien. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat sich mit diesem Vorgehen ganz unnötig selbst ins Bein geschossen. Die NPD muss in erster Linie politisch und nicht durch nervöse Überreaktionen begegnet werden.

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