Hans Herbert von Arnim: Direktwahl der Ministerpräsidenten – Lernen aus Hessen (2)
24. März 2008 von SG
Das Wahlergebnis in Hessen macht dort zur Zeit eine Regierungsbildung unmöglich. Obwohl sie über keine Mehrheit im Landtag verfügt, ist die bisherige Regierung Koch per Verfassung dazu verpflichtet, geschäftsführend im Amt zu bleiben. Neben der politischen Debatte beschäftigen sich auch erste Staatsrechtler und Politikwissenschaftler mit dem Ergebnis und schlagen dieses oder jenes vor.
Teil 1: Roman Herzog und das Mehrheitswahlrecht
Teil 3: Franz Walter: Politische Dehnungsübungen
In einem Artikel für Spiegel Online hat der Jurist und Wirtschaftswissenschaftler sowie “Parteienkritiker” Hans Herbert von Arnim den Vorschlag gemacht, die Ministerpräsidenten direkt vom Volk wählen zu lassen. Das Fünfparteiensystem (CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linkspartei) führe zu einer Reihe von Problemen:
Das kann die Bildung einer Mehrheitsregierung gewaltig erschweren, wie man am Beispiel Hessens sieht, und, wenn es zur Wahl eines Ministerpräsidenten kommt, zu Koalitionen führen, die der Wähler nie und nimmer gewollt hat. Auch die politische Verantwortung zerfließt in Großen Koalitionen oder Dreierkoalitionen völlig.
Der auf dieser Seite unlängst diskutierte Vorstoß Roman Herzogs, über die Einführung des Mehrheitswahlrechts nachzudenken, sei zwar in der Sache nicht grundfalsch, lasse sich aber “gegen den Widerstand der politischen Klasse”, so Arnim, nicht durchsetzen. Die Direktwahl der Ministerpräsidenten sei hingegen realistisch, schließlich sei auf kommunaler Ebene die Direktwahl der Bürgermeister in fast allen Bundesländern eingeführt worden. Möglich sei eine so umfassende Reform aber nur gegen, nicht mit den Landesparlamenten:
Eine solche grundlegende Änderung des Regierungssystems, die natürlich eine Verfassungsänderung voraussetzt, ist von den Landesparlamenten allerdings kaum zu erwarten. Die politische Klasse wird von sich aus schwerlich eine Reform anstreben, welche die Macht neu verteilt, den Bürgern mehr Rechte gibt und den Wert parteiinterner Netzwerke, die die Wiederwahl sichern, mindert.
Arnim hofft deswegen auf die Durchsetzung per “Volksbegehren und Volksentscheid” - nicht gerade eine realistische Perspektive für eine derartig schwerwiegende Verfassungänderung.
Arnim scheint eine ausgeprägte Gegnerschaft gegen politische Parteien zu pflegen:
Regierungschefs würden nicht mehr in Hinterzimmern ausgekungelt wie zuletzt in Bayern. [...] Dann müssten die Parteien im eigenen Interesse attraktive Kandidaten aufstellen – unabhängig davon, ob diese von Anfang an die Ochsentour durchlaufen haben und die innerparteilichen Strippen ziehen.
Spätestens hier habe ich mich beim Lesen gefragt, ob Arnim im selben Land lebt wie ich. In der von mir bewohnten und beobachteten Republik sind Parlamentswahlen fast immer Kandidatenwahlen. Keine Partei – selbst eine kleine, die keine realistische Aussicht haben, Kanzler bzw. Ministerpräsident zu stellen – kann es sich erlauben, einen für die Wähler unattraktiven Spitzenkandidaten aufzustellen. Warum sollte das bei einer Direktwahl anders sein?
Weiter im Text. Auch für den Landtag bringe diese Reform Vorteile, schreibt Arnim:
Auch das Parlament würde nicht etwa geschwächt, sondern gestärkt. Es würde von einem Anhängsel der Regierung zu einem echten Gegengewicht. Derzeit steht die Parlamentsmehrheit politisch ganz auf der Seite der Regierung, die sie gewählt hat und gegen Kritik verteidigt. Die Minderheit opponiert zwar öffentlich, richtet aber wenig aus, weil sie von der Mehrheit jederzeit niedergestimmt werden kann. Von echter Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung sind wir derzeit also weit entfernt. Dagegen würde die Volkswahl des Ministerpräsidenten das ganze Parlament freimachen, die Regierung wirksam zu kontrollieren und so die Gewaltenteilung wieder herstellen.
Arnim möchte – auch wenn er es nicht mit diesem Begriff bezeichnet – ein präsidentielles Regierungssystem schaffen, in dem Ministerpräsident und Landtag aus voneinander unabhängigen Wahlen hervorgehen. In Deutschland gibt es auf Landes- wie Bundesebene das parlamentarische Regierungssystem, das sich im Gegensatz zum präsidentiellen System durch eine weitgehend nur formal, nicht materiell bestehende Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung auszeichnet. Das war immer so und ist nichts Neues oder Skandalöses. Verfassungsrechtler haben sich dafür schon vor Jahrzehnten den Begriff der “Gewaltenverschränkung” einfallen lassen. Insofern ist es einfach sachlich falsch, wenn Arnim meint, man könne “die Gewaltenteilung wieder herstellen”. Man kann nichts wieder herstellen, was es nie gegeben hat.
Gewaltenteilung im Bereich Parlament/Regierung funktioniert in der parlamentarischen Demokratie hauptsächlich über das Gegenüber von Regierungsmehrheit und Opposition. Wenn das System optimal funktioniert, gibt es jederzeit eine Oppositionspartei, die die Möglichkeit hat, bei der nächsten Wahl an die Macht zu kommen. Auch der Einzug der Linkspartei in Hessen hat daran im Grundsatz nicht unbedingt etwas geändert: Man kann Ypsilanti und Koch sicherlich nicht vorwerfen, dass ihre Positionen austauschbar seien. Der Wähler hatte zumindest in Hessen eine echte Wahl zwischen SPD und CDU.
Es zeigt sich also, dass Arnims Vorschlag sehr viel weiter geht als der Wahlrechts-Vorstoß Herzogs. Arnim möchte das parlamentarische System abschaffen. Das ist so ziemlich die drastischste Systemänderung, die innerhalb eines demokratischen Verfassungsstaates denkbar ist. Arnim sagt nicht, warum ein derartig schwerwiegender Eingriff notwendig ist. Wenig fällt ihm auch ein auf die Frage, was passieren soll, wenn beispielsweise ein SPD-Ministerpräsident mit einem Landtag mit CDU-Mehrheit zusammenarbeiten muss:
Selbst wenn im Landtag andere Parteien als die des volksgewählten Ministerpräsidenten eine Mehrheit hätten, würde dies die Regierungsfähigkeit ebenso wenig in Frage stellen wie in Großstädten. Vorausgesetzt ist dabei, dass auch das Landtagswahlrecht ähnlich wie in den Städten personalisiert und dadurch der Typ des Parteisoldaten, der nur aus parteitaktischen Gründen opponiert und blockiert, zugunsten wirklicher Volksvertreter zurückgedrängt wird.
Offenbar hegt Arnim nicht nur große Skepsis gegenüber Parteien, sondern auch gegenüber unseren Parlamentariern. In der Sache erhebt Arnim den gleichen Vorwurf wie Hildegard Hamm-Brücher: Fraktionsdisziplin und Gewissensentscheidung schließen sich, so behaupten beide in der Sache, aus. Diese falsche Behauptung wird aber durch Wiederholung nicht richtiger. Im Gegenteil: Fraktionsdisziplin ist hilfreich für die Wähler, die sich – wie jetzt in Hessen – nur zwischen mehreren programmatisch klar aufgestellten Parteien entscheiden müssen und nicht einen parteiunabhängigen Einzelkandidaten im Wahlkreis wählen müssen. Es ist also keineswegs so, dass ein Ende der Fraktionsdisziplin für die Bürger so erstrebenswert wäre, wie Arnim annimmt.
Das parlamentarische Regierungssystem funktioniert in Deutschland seit 60 Jahren und hat auf Bundes- wie auf Landesebene fast immer stabile Regierungen und klare politische Verantwortlichkeiten geschaffen. Natürlich ist es legitim, angesichts der zunehmenden Zerfaserung des Parteiensystems seit ungefähr 1980 über Reformen nachzudenken. Arnim aber möchte nicht weniger als eine verfassungsrechtliche Revolution und die sechzigjährige Tradition parlamentarischer Regierung aus vergleichsweise trivialen Gründen abreißen lassen. Seine platte und undifferenzierte Parteien- und Abgeordnetenkritik zeigt, wie wenig er zufrieden ist mit der derzeitigen Regierungspraxis – hierin liegt meiner Meinung nach auch der wahre Grund seines Vorstoßes. Ich meine: Wir sollten trotz gelegentlicher Krisenerscheinungen zumindest ein klein wenig stolz sein auf unser politisches System und uns vor voreiligen Kurzschlussreaktionen hüten.
