Ypsilanti oder Koch, Al-Wazir oder Hahn, Jamaika oder Ampel oder … - nach der Wahl in Hessen

28. Januar 2008 von SG

Vier Punkte auf die Schnelle zur Hessen-Wahl:

1. Hessen hat links gewählt

Die Mehrheit der Wähler hat links gewählt: SPD, Grüne und Linke erhielten 49,3 % der Stimmen, CDU und FDP nur 46,2 %. Die drei linken Parteien werden über 57 von 110 Sitzen verfügen und könnten somit eine Regierung stellen. Falls die SPD ihrem Versprechen, nicht mit der Linken zusammenarbeiten zu wollen, treu bleibt, wird es aber nicht zu dieser linken Regierung kommen. Fazit: Zersplitterung des eigenen politischen Lagers in mehrere Parteien nützt nur dem politischen Gegner. Henning schreibt ganz richtig:

Hätten aber von den 5,1 % der Linkspartei-Wähler 2 % rot oder grün gewählt, hätten wir nun Rot-Grün in Hessen.

Wer also die Linke gewählt hat, schadet damit der SPD.

2. Der Trend zum Fünfparteiensystem geht weiter

Die Linke ist dabei, sich in ganz Deutschland als Partei in den Parlamenten zu etablieren. Sie ist dabei, ihr bisheriges Stigma der Ostdeutschen-Partei erfolgreich abzulegen. Zweiparteienkoalitionen werden damit tendenziell immer seltener möglich – insbesondere für die SPD, denn die Anzahl der Wechselwähler von Union bzw. FDP zur Linken dürfte sehr gering sein.
Was diese Entwicklung nun langfristig bedeutet und ob wir vielleicht eine Wahlrechtsreform brauchen, ist ein anderes Thema, das ich später noch einmal ausführlich behandeln möchte.

3. Die Parteien haben sich ihre Koalitionsmöglichkeiten selbst verbaut

Frau Ypsilanti sagt, sie kann nicht mit der Linken. Die FDP sagt, sie will nicht “Stützrad von Rot-Grün” sein (gestern abend gefühlte 245 mal zu hören in Interviews mit FDP-Spitzenkandidat Jörg-Uwe Hahn). Koch und Ypsilanti können wohl auf keinen Fall zusammen, und CDU und Grüne (zusammen mit der FDP) ist in Hessen wohl so undenkbar, dass diese Möglichkeit auch gestern abend kaum im Gespräch war.
Irgendeine Partei muss also wortbrüchig werden, wenn eine Mehrheitsregierung zu Stande kommen soll. Die Politiker haben sich fast alle Koalitionsmöglichkeiten im Vorfeld konsequent verbaut. Insbesondere für Kochs CDU sieht es übel aus, weil die CDU weder mit der SPD noch mit den Grünen kann.

4. Meine Vorhersage für die Regierungsbildung

Es wird lange dauern. Am Ende wird entweder eine rot-grüne Koalition mit Duldung durch die Linke stehen – Frau Ypsilanti hat immer viel Wert auf ihre genaue Wortwahl in dieser Frage gelegt und stets gesagt, es werde “keine Zusammenarbeit” mit der Linken geben. Aber eine reine Duldung ist ja keine Zusammenarbeit, oder?
Alternative dazu wäre eine große Koalition, aber dann entweder ohne Koch oder ohne Ypsilanti oder ohne beide. Das hatten wir ja 2005 auf Bundesebene schon, als Schröder sich schließlich zurückzog und Merkel Kanzlerin wurde. Das Zustandekommen einer Jamaika- oder Ampelkoalition halte ich für sehr unwahrscheinlich.

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Clement und die SPD 3

25. Januar 2008 von SG

Seit ich hier und hier darüber geschrieben hatte, hat sich das Verhältnis von Clement und SPD nicht gerade verbessert. Clement hat mehrmals offen davor gewarnt, in Hessen SPD zu wählen: erst in einem Interview mit der Welt am Sonntag, dann in Plasbergs “hart aber fair”.

Dass die SPD nicht besonders zimperlich mit ihm umgehen würde, war natürlich klar. Aber auch in der Öffentlichkeit wird Clement kritisiert. Hauptargument der Kritik: Clement hat einen Aufsichtsratsposten beim Energiekonzern RWE inne, also sei er ein gekaufter Lobbyist, der dafür bezahlt werde, gegen die Atomkraftgegnerin Ypsilanti Stunk zu machen. Clement selbst wehrt sich dagegen: Seine Äußerungen seien keineswegs ein Dolchstoß gegen Ypsilanti, sondern nur Ausdruck eines “unüberbrückbaren Gegensatzes”, so Clement. Für 20.000 € im Jahr – soviel zahlt RWE ihm – sei er nicht käuflich – “da unterschätzen Sie mein Selbstwertgefühl”.

Nun ist es in der Tat so, dass Clement nicht erst seit gestern die energiepolitischen Positionen vertritt, die er jetzt vertritt. Schon zu rot-grünen Zeiten gab es mitunter Zoff zwischen Umweltminister Trittin und Clement. In der Tat ist es also wohl so, dass Clement im Aufsichtsrat der RWE sitzt, weil er die Atomausstiegspolitik der SPD-Linken für dumm hält – nicht andersherum. Es handelt sich offensichtlich um eine Korrelation, nicht um eine Kausalität. Ursache für Clements Äußerungen ist seine eigene Meinung. Clement hat Recht damit, dass es in der Tat ziemlich albern ist, ihm in diesem Zusammenhang Käuflichkeit vorzuwerfen.

Soviel zum Lobbyismus-Vorwurf. Aber es gibt noch die andere Seite: Ein SPD-Minister im Ruhestand fällt einer Spitzenkandidatin seiner Partei, die Aussichten hat, in Hessen einen Machtwechsel herbeizuführen, in den Rücken. Natürlich ist das ein Dolchstoß. Dass die gesamte SPD daraufhin über Clement herfällt, ist angesichts dessen nicht verblüffend. Clement hat die Regel Nr. 1 des innerparteilichen Umgangs gebrochen: Freiheit in der Diskussion – Geschlossenheit in der Aktion. Diese Regel, die Willy Brandt einmal so eingängig formuliert hat, gilt nicht nur bei der SPD, sondern bei jeder Partei, die Erfolg haben möchte. Diskutieren ist schön und gut – aber am Ende muss ein Ergebnis stehen. In der Praxis diskutiert man parteiintern – möglichst so, dass die Öffentlichkeit davon nichts mitbekommt – und einigt sich auf einen Kompromiss, der dann von allen Parteimitgliedern geschlossen gegenüber Presse und politischen Gegnern vertreten wird.

Es ist also eigentlich sehr überraschend, dass ein vermeintlicher Politikprofi wie Clement gegen diese Regel so eklatant verstößt. Ganz offensichtlich möchte der 67-jährige Clement in seiner Partei nichts mehr erreichen – denn dazu taugt ein solches In-den-Rücken-fallen nun wirklich nicht, wie ich hier schon geschrieben hatte. Plasberg war schon auf der richtigen Fährte, als er Rache als Clements Motiv vermutete.

Hinzu kommt aber auch, dass Clement noch nie für seine Feinfühligkeit bekannt war, sondern immer eher ein Freund rauher Töne. Schon die Agenda 2010 setzten Schröder und Clement auf eine Art und Weise gegen die Parteilinke durch, die letztlich dazu führte, dass die Partei im Frühjahr 2005 ihre Regierungsfähigkeit verloren hatte und Müntefering und Schröder die Notbremse zogen und für Neuwahlen sorgten.

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Der Populismus des Roland Koch

12. Januar 2008 von SG

In Hessen ist Wahlkampf, und ganz Deutschland diskutiert auf einmal über Erziehungscamps für Jugendliche. Roland Koch hat es geschafft, das Wahlkampfthema “Kriminelle jugendliche Ausländer” zu setzen zu einem Zeitpunkt, zu dem die SPD bereits zuversichtlich sein konnte, mit der Forderung nach dem Mindestlohn die Union vor sich her treiben zu können. Doch über Andrea Ypsilantis Unterschriftenkampagne redet plötzlich niemand mehr.

Zusätzlich hat es Koch auch erreicht, mit seinem unerwarteten Vorstoß den Rest der Union zu überraschen, so dass insbesondere die Kanzlerin keine Möglichkeit hatte, unbeschädigt aus der Sache herauszukommen: Entweder fiel sie dem wahlkämpfenden Koch in den Rücken (das hätte der Partei sicher nicht gefallen), oder sie stimmte in die Koch-Parolen mit ein. Bekanntlich entschied sie sich für die zweite Variante.

Koch wird vorgeworfen, die Forderung nach einem schärferen Jugendstrafrecht sei populistisch. Was ist an diesem Vorwurf dran? – Vom Begriff her ist der Populismusvorwurf immer bedenklich, denn “Populismus” heißt zunächst nichts anderes, als dass ein Politiker versucht, eine möglichst volksnahe Politik zu betreiben (oder im Wahlkampf: eine solche Politik anzukündigen). Das sollte eigentlich in einer Demokratie selbstverständlich sein und nicht Gegenstand eines Vorwurfs.

Der Erfolg eines politischen Vorschlags hängt in einer Demokratie zu Wahlzeiten nicht davon ab, wie berechtigt dieser Vorschlag ist, sondern nur davon, wieviele Wähler den Vorschlag unterstützen. Es zählt nicht die objektive Situation, sondern nur das subjektive Empfinden der Wähler. Hinzu kommt, dass es häufig bei derartigen Fragen gar nicht möglich ist, eine objektive Wahrheit zu finden. Entsprechend einfach ist es auch, Kochs Position mit Verweis auf das gesunde Volksempfinden zu verteidigen. Welcher Politikvorschlag populistisch ist, hängt immer vom jeweiligen Standpunkt ab: Große Teile der Union stehen bekanntlich hinter Kochs Vorschlag.

Wer sich über Kochs Politik ärgert, muss sich noch viel mehr darüber ärgern, dass Kochs Vorschläge in Teilen der Bevölkerung Zustimmung erfahren. Denn Politiker wie Koch verhalten sich rational: Sie hoffen darauf, mit ihrem “Populismus” mehr Stimmen dazuzugewinnen als zu verlieren. Dass Politiker wie Roland Koch (mitunter) Erfolg haben, lässt sich in einer Demokratie nicht vermeiden. Sie sind eine unangenehme, aber unvermeidliche Erscheinung unseres politischen Systems. (Und sie sind längst nicht nur eine Erscheinung auf der rechten Seite des politischen Spektrums.)

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Sind EU-Richtlinien undemokratisch?

10. Januar 2008 von SG

Jochen Bittner bloggt in der Zeit über das vermeintliche Ende der Demokratie in Europa: “Demokratie war gestern“:

Demokratietheoretisch [...] ist es in der Tat skandalös, wie die EU den Einzelstaaten Vorschriften diktiert. Beschlossen immerhin werden die besagten Brüsseler Rechtsakte nicht etwa von Parlamenten, sondern von den jeweiligen Fachministern der 27 EU-Mitgliedsstaaten. Was sie bei ihren Treffen hinter verschlossenen Türen vereinbaren, müssen die Parlamente zuhause in nationales Recht umsetzen, ob es ihnen gefällt oder nicht. Sollte der Lissaboner Vertrag (ehemals “Verfassung”) in Kraft treten, werden es die Minister noch leichter haben, denn seine Klauseln ermöglichen mehr einfache Mehrheitsentscheidung als bisher.
Die Exekutive bestimmt also immer öfter, was Gesetz wird, nicht die Legislative. Das ist ein eklatanter Verstoss [sic] gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz, wonach die Volksvertretung das Recht setzt, nicht aber die Regierung.

In Bezug auf die Fakten hat Bittner absolut Recht. Ein Großteil der Gesetzgebung in Deutschland besteht nur in der Umsetzung von EU-Richtlinien, zu der Deutschland, wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten, sich vertraglich verpflichtet hat. Und diese Richtlinien werden hauptsächlich vom Rat der EU beschlossen, in dem die jeweiligen Fachminister der Mitgliedstaaten sitzen. Diese gehören in ihren Heimatstaaten zur Regierung (”Exekutive”) und nicht zum Parlament (”Legislative”).

Trotzdem ist Bittners Argumentation nicht zielführend: Er betrachtet das deutsche Regierungssystem aus vollkommen unrealistischer Perspektive. Warum ist das so?

Bittner ignoriert vollkommen, dass in unserem parlamentarischen Regierungssystem das Parlament längst nicht nur die Aufgabe hat, Gesetze zu machen und die Regierung längst nicht nur die Aufgabe, dieses Gesetze auszuführen. Der Grund dafür liegt im Aufbau unseres parlamentarischen Regierungssystems. Bundestag und Regierung sind zwar formal getrennte Staatsorgane. Da die Regierung aber nicht direkt vom Volk gewählt wird (wie der Präsident in den USA oder in Frankreich), sondern sich nach jeder Bundestagswahl eine Koalition im Bundestag findet, die dann die Regierung stellt, ist diese Trennung in der Verfassungspraxis nicht vorhanden. Die Parteien der Regierungskoalition – zur Zeit bekanntlich CDU/CSU und SPD – arbeiten über die Grenze zwischen Bundestag und Regierung hinweg zusammen. Die meisten Bundesminister sind auch Mitglieder des Bundestages. Die Gesetzgebung findet nicht im Bundestag statt, sondern innerhalb dieser Regierungskoalition. Die beiden Regierungsfraktionen arbeiten dabei mit ihren Parteizentralen und den Fachministerien eng zusammen.

Nicht beteiligt an der Gesetzgebung sind die Oppositionsfraktionen (FDP, Grüne und Linke). Da sich die beiden Regierungsfraktionen intern jeweils zu jedem Gesetz auf einen Kompromiss einigen und dann geschlossen abstimmen, kommt es auf die Zustimmung oder Ablehnung der Opposition nicht an.

Deswegen ist es auch irreführend, die Begriffe “Exekutive” und “Legislative” zu verwenden. Exekutive bedeutet übersetzt: ausführende Gewalt, Legislative bedeutet gesetzgebende Gewalt. Diese Begriffe sind einfach unzutreffend. Sie sind es bereits nicht erst seit einigen Jahren, sondern schon seit 1949: Schon damals kamen politische Entscheidungen im wesentlichen genauso zu Stande wie heute.

Wenn den Abgeordneten der Regierungsfraktionen ein Thema, dass in Brüssel behandelt wird, wichtig ist, dann können sie also innerparteilich bzw. innerkoalitionär entsprechend Druck machen und den Minister dazu bewegen, im Rat in Brüssel so abzustimmen, wie sie es wollen. Rechtlich haben sie dafür keine Handhabe, aber in der politischen Praxis kann sich kein Minister dem Wunsch seiner Partei bzw. Fraktion entziehen, ohne seine politische Zukunft zu riskieren.

Wenn es in der Praxis also passiert, dass der Rat einen Richtlinienentwurf verabschiedet gegen den Willen der Regierungsparteien in Deutschland, dann kann das zwei Gründe haben. Entweder die deutschen Politiker haben das jeweilige Thema nicht für hinreichend wichtig gehalten – sie haben es “verschlafen”. Es klingt zunächst unglaublich, dass so etwas passieren könnte, aber es passiert recht häufig. Die Richtlinien, die dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskriminierungsgesetz) zu Grunde liegen, sind so ein Beispiel, wo die deutschen Politiker erst zu spät gemerkt haben, wohin die Reise geht. Gleichzeitig zeigt die mitunter langwierige Diskussion um Richtlinien auch, dass in der Praxis viele nationalstaatliche Regierungen durchaus Druck ausüben und Änderungen herbeigeführt haben (so z. B. bei der Dienstleistungsrichtlinie). Daran waren natürlich nicht nur die Regierungen, sondern auch die entsprechenden Fraktionen immer beteiligt.

Der zweite Grund, warum Richtlinien gegen den Willen der deutschen Regierung (bzw. Regierungskoalition) verabschiedet werden, liegt darin, dass die EU 27 Mitgliedsstaaten hat. Zwar hat Deutschland als bevölkerungsreichster Staat ein entsprechendes Gewicht im Rat, jedoch sind dort Kampfabstimmungen nicht üblich, sondern man einigt sich fast immer auf einen Kompromiss, mit dem alle dann irgendwie leben können. Ohne Kompromissbereitschaft ist bei 27 Verhandlungspartnern (+ Kommission + Europäisches Parlament) keine produktive Arbeit möglich. Dabei ist klar, dass Deutschland sich nicht immer zu 100 % durchsetzen kann.

Wenn man also – wie Jochen Bittner – unzufrieden ist mit der Art und Weise, wie die Bundesregierung Deutschland im Rat vertritt, dann sollte man eher die dafür verantwortliche Regierung bzw. Parteien kritisieren, nicht jedoch das deutsche Regierungssystem als undemokratisch verurteilen.

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