Hamm-Brücher kritisiert (mal wieder) Fraktionszwang

17. März 2008 von SG

Die Debatte um das Verhalten Dagmar Metzgers geht munter weiter. In der heutigen Süddeutschen Zeitung äußert sich Hildegard Hamm-Brücher dazu. Hamm-Brücher gehörte bis vor einigen Jahren der FDP an. 1982 war sie FDP-Bundestagsabgeordnete und sprach sich gegen den Koalitionswechsel der FDP von der SPD zur CDU/CSU aus. In einer Rede im Bundestag (am 01. Oktober 1982) bezeichnete sie die Frage des Koalitionswechsels der FDP als Glaubwürdigkeitsfrage und warf ihren Fraktionskollegen, die sich mehrheitlich für den Schwenk von der SPD zur Union aussprachen, recht deutlich vor, undemokratisch und unanständig zu handeln:

Zweifellos sind die [...] Vorgänge verfassungskonform. Aber sie haben nach meinem Empfinden doch das Odium des verletzten demokratischen Anstandes.

Diese Art und Weise, ihren Dissens zu äußern, fanden ihre Fraktionskollegen offenbar nicht so toll und setzten sie daraufhin ziemlich unter Druck – sie selbst spricht von einem vierjährigen “liberalen Strafvollzug”:

Ich erhielt keinen Ausschuss-Sitz, keine Redezeit, keine Beteiligung an sonstigen parlamentarischen Aufgaben, jede Menge Nadelstiche im innerfraktionellen Umgang.

Auf diesem Erlebnis aufbauend setzte sich Hamm-Brücher in den Achtzigerjahren ein für eine Stärkung des einzelnen Abgeordneten. Der größte Erfolg der von ihr begründeten “Initiative Parlamentsreform” war die Ergänzung der Geschäftsordnung des Bundestages 1986. Dort heißt es seitdem in § 13 Abs. 1:

Jedes Mitglied des Bundestages folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.

Bei dem Satz handelt es sich, wie jeder Leser sofort bemerkt, um eine absolute Selbstverständlichkeit. Hamm-Brücher nahm an, dass sich Gewissensentscheidung und Einhaltung der Fraktionslinie grundsätzlich ausschließen. In der Praxis läuft es aber seit 1986 nicht anders als vorher: Die Abgeordneten arbeiten fast ausschließlich im Kontext ihrer Parteien bzw. Fraktionen – einfach deswegen, weil die Arbeit im Bundestag sonst angesichts mehrerer 100 Einzelmeinungen sehr, sehr unübersichtlich und nur wenig produktiv wäre. Wer also meint, die Abgeordneten seien durch Fraktionsdisziplin unterjocht, weiß einfach nicht, wie eine demokratische Partei funktioniert. Hamm-Brücher wollte – und will bis heute – nicht anerkennen, dass ein Politiker, der einen innerfraktionellen Kompromiss mitträgt, nicht unverantwortlich und gewissenlos handelt, sondern gerade auch durch seine Kompromissbereitschaft Gewissenhaftigkeit zeigen kann. In der Politik ist kein Platz für Sturköpfe.

Hamm-Brücher unterscheidet auch in ihrem heute erschienenen Artikel nicht zwischen Fraktionsdisziplin und Fraktionszwang. Für sie ist Geschlossenheit immer illegitim. Dass sie mit diesem Verständnis innerparteilicher Arbeit nicht nur Freunde in der FDP hatte, überrascht nicht.

Auch in weiteren Punkten ist Hamm-Brüchers Artikel nicht überzeugend. So behauptet sie, der Verfassungsgrundsatz des freien Mandates sei 1948/49 ins Grundgesetz aufgenommen worden, weil man aus der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes 1933 gelernt habe. In der Tat enthielt bereits die Weimarer Verfassung von 1919 eine fast wortgleiche Bestimmung (Art. 21). Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wussten ganz genau, wie wichtig Parteien, Fraktionen und auch Fraktionsdisziplin waren. Schließlich waren sie selbst alle Parteimitglieder und praktizierten ganz selbstverständlich Fraktionsdisziplin.

Darüber hinaus lassen sich die Umstände im März 1933 überhaupt nicht mit den heutigen vergleichen: Wer heute gegen die Linie seiner Partei stimmt, riskiert, im Extremfall und wenn überhaupt, die Bereitschaft einiger Parteifreunde, mit ihm zusammenzuarbeiten. Wer damals gegen Hitler stimmte, riskierte sein Leben. Der Sozialdemokrat Otto Wels tat das und hielt die letzte hitlerkritische Rede im Reichstag. Er verlor daraufhin die deutsche Staatsbürgerschaft und musste nach Frankreich fliehen. (Andere Abgeordnete saßen bereits in Haft.) Derlei Unterschiede sollte man bedenken, wenn man mit einem so großen moralisch-ethischen Anspruch argumentiert wie Hamm-Brücher es seit einem Vierteljahrhundert unentwegt tut.

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Clement und die SPD 3

25. Januar 2008 von SG

Seit ich hier und hier darüber geschrieben hatte, hat sich das Verhältnis von Clement und SPD nicht gerade verbessert. Clement hat mehrmals offen davor gewarnt, in Hessen SPD zu wählen: erst in einem Interview mit der Welt am Sonntag, dann in Plasbergs “hart aber fair”.

Dass die SPD nicht besonders zimperlich mit ihm umgehen würde, war natürlich klar. Aber auch in der Öffentlichkeit wird Clement kritisiert. Hauptargument der Kritik: Clement hat einen Aufsichtsratsposten beim Energiekonzern RWE inne, also sei er ein gekaufter Lobbyist, der dafür bezahlt werde, gegen die Atomkraftgegnerin Ypsilanti Stunk zu machen. Clement selbst wehrt sich dagegen: Seine Äußerungen seien keineswegs ein Dolchstoß gegen Ypsilanti, sondern nur Ausdruck eines “unüberbrückbaren Gegensatzes”, so Clement. Für 20.000 € im Jahr – soviel zahlt RWE ihm – sei er nicht käuflich – “da unterschätzen Sie mein Selbstwertgefühl”.

Nun ist es in der Tat so, dass Clement nicht erst seit gestern die energiepolitischen Positionen vertritt, die er jetzt vertritt. Schon zu rot-grünen Zeiten gab es mitunter Zoff zwischen Umweltminister Trittin und Clement. In der Tat ist es also wohl so, dass Clement im Aufsichtsrat der RWE sitzt, weil er die Atomausstiegspolitik der SPD-Linken für dumm hält – nicht andersherum. Es handelt sich offensichtlich um eine Korrelation, nicht um eine Kausalität. Ursache für Clements Äußerungen ist seine eigene Meinung. Clement hat Recht damit, dass es in der Tat ziemlich albern ist, ihm in diesem Zusammenhang Käuflichkeit vorzuwerfen.

Soviel zum Lobbyismus-Vorwurf. Aber es gibt noch die andere Seite: Ein SPD-Minister im Ruhestand fällt einer Spitzenkandidatin seiner Partei, die Aussichten hat, in Hessen einen Machtwechsel herbeizuführen, in den Rücken. Natürlich ist das ein Dolchstoß. Dass die gesamte SPD daraufhin über Clement herfällt, ist angesichts dessen nicht verblüffend. Clement hat die Regel Nr. 1 des innerparteilichen Umgangs gebrochen: Freiheit in der Diskussion – Geschlossenheit in der Aktion. Diese Regel, die Willy Brandt einmal so eingängig formuliert hat, gilt nicht nur bei der SPD, sondern bei jeder Partei, die Erfolg haben möchte. Diskutieren ist schön und gut – aber am Ende muss ein Ergebnis stehen. In der Praxis diskutiert man parteiintern – möglichst so, dass die Öffentlichkeit davon nichts mitbekommt – und einigt sich auf einen Kompromiss, der dann von allen Parteimitgliedern geschlossen gegenüber Presse und politischen Gegnern vertreten wird.

Es ist also eigentlich sehr überraschend, dass ein vermeintlicher Politikprofi wie Clement gegen diese Regel so eklatant verstößt. Ganz offensichtlich möchte der 67-jährige Clement in seiner Partei nichts mehr erreichen – denn dazu taugt ein solches In-den-Rücken-fallen nun wirklich nicht, wie ich hier schon geschrieben hatte. Plasberg war schon auf der richtigen Fährte, als er Rache als Clements Motiv vermutete.

Hinzu kommt aber auch, dass Clement noch nie für seine Feinfühligkeit bekannt war, sondern immer eher ein Freund rauher Töne. Schon die Agenda 2010 setzten Schröder und Clement auf eine Art und Weise gegen die Parteilinke durch, die letztlich dazu führte, dass die Partei im Frühjahr 2005 ihre Regierungsfähigkeit verloren hatte und Müntefering und Schröder die Notbremse zogen und für Neuwahlen sorgten.

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Ist die Auswahl der Kanzlerkandidaten in Deutschland undemokratisch?

8. Januar 2008 von SG

Mitunter gibt es Artikel, die einen zum Nachdenken bringen. Wenn ich also jetzt zum zweiten Mal einen Artikel von Henning Schürig zum Anlass zum Schreiben nehme, dann möchte ich ihm damit nicht auf den Fuß treten, im Gegenteil.

Dieser Artikel von ihm hatte mich schon auf die Idee gebracht, über den Unterschied zwischen deutschen und amerikanischen Parteien zu schreiben. Im selben Artikel schreibt Henning Schürig nun über die amerikanischen Präsidentschaftswahl-Vorwahlen:

Die Idee hat was. Da wird die Bevölkerung sehr früh und sehr machtvoll eingebunden.

Das brachte mich nun zu der Frage (auch wenn Henning das wahrscheinlich gar nicht in Frage stellen wollte), ob die Art und Weise, wie deutsche Parteien ihre Kanzlerkandidaten auswählen, weniger demokratisch ist als das amerikanische Verfahren der Vorwahlen.

Wie wählen deutsche Parteien ihre Kanzlerkandidaten aus?

Bundeskanzleramt, Berlin Interessant ist die Kandidatenauswahl in der Regel nur dann, wenn die betreffende Partei in der Opposition ist. Dass zum Beispiel die SPD 2002 und 2005 mit ihrem Bundeskanzler Gerhard Schröder als Kanzlerkandidat in den Wahlkampf gezogen ist, war selbstverständlich. Ebenso war es mit Helmut Kohl von 1983 bis 1998 auch bei der Union. Wenn eine Partei ihren Kanzler auswechseln möchte, dann macht sie das rechtzeitig vor der Wahl, um mit dem neuen Kanzler als Amtsinhaber Wahlkampf machen zu können. Ein etwas länger zurückliegendes, aber trotzdem sehr anschauliches Beispiel dafür ist der Wechsel von Konrad Adenauer zu Ludwig Erhard, der knapp zwei Jahre vor der Bundestagswahl 1965 von der schwarzgelben Koalition zum Kanzler gewählt wurde. Die Vorstellung, dass eine Partei einen Kandidaten aufstellt, der praktisch dem “eigenen” amtierenden Kanzler Konkurrenz machen müsste, ist absurd.

Die Kanzlerkandidaten werden von den Parteien ausgewählt, wobei letztlich die Bundestagsfraktion entscheidend ist. Denn anders als in den USA wird der Kanzler nicht vom Volk gewählt, sondern vom Bundestag, genauer: von der Fraktion seiner Partei und der des Koalitionspartners. Von dieser Koalition im Bundestag bleibt er auch während seiner Amtszeit immer abhängig, anders als der US-Präsident, der (in aller Regel) weder vom Parlament noch vom Volk, das ihn ja gewählt hat, vor Ablauf der Amtszeit aus dem Amt entfernt werden kann. Wenn aber in Deutschland die Regierungskoalition zerbricht, sieht’s schlecht aus für den Kanzler. Helmut Schmidt hat das 1982 am eigenen Leibe erfahren, als die FDP die Koalition beendete und zur Union wechselte. (Auch dieses Beispiel liegt nun schon über 25 Jahre zurück, ist aber das anschaulichste, das es gibt.)

Wegen dieser Unterschiede zwischen dem US-Präsidenten und dem Bundeskanzler - in Amerika feste Wahl auf vier Jahre durch das Volk, in Deutschland widerrufbare Wahl durch den Bundestag bzw. die Regierungsfraktionen - ist es sinnvoll, dass in Deutschland die Kandidatenauswahl den Parteien überlassen bleibt und nicht vom Volk übernommen wird. Es bringt nichts, wenn sich bei einer möglichen Vorwahl in Deutschland ein Kanzlerkandidat durchsetzen würde, mit dem die Abgeordneten dieser Partei nicht zusammenarbeiten wollen.

Innerhalb der deutschen Parteien findet nun die Beantwortung der K-Frage nicht in der Form einer Urwahl durch alle Mitglieder statt, sondern wird in der Praxis von den führenden Akteuren der Partei informell durchgeführt. Entscheidend ist dabei, dass der Kandidat von allen wichtigen innerparteilichen Gruppen akzeptiert wird. Häufig geschieht das über Kompromisse: Bei der Bundestagswahl 1998 war bekanntlich der wirtschaftsfreundliche Gerhard Schröder Kanzlerkandidat der SPD, wurde aber vom Parteivorsitzenden Oskar Lafontaine flankiert, der in der SPD auf dem linken Flügel stand. Ohne Unterstützung aller wichtigen Parteiflügel kann niemand Kanzlerkandidat werden, weder bei der Union noch bei der SPD. Bei der Union ist das Auswahlverfahren noch komplexer, weil es sich um zwei Parteien handelt, was aber an diesem Grundsatz nichts ändert. Die Flügel einer Partei sind auch in der Fraktion vertreten, von der der Kanzler abhängig ist. Auch wenn also nicht die Parteimitglieder über den Kanzlerkandidaten abstimmen, ist das Verfahren insgesamt demokratisch, weil die verschiedenen Flügel der Partei alle an der Auswahl des Kandidaten beteiligt sind.

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Clement und die SPD 2

24. Dezember 2007 von SG

Wie nicht anders zu erwarten, hat die SPD auf Clements deutliche Kritik deutlich reagiert. Björn Böhning, bis November noch Juso-Vorsitzender und demnächst Vorsitzender des Forums Demokratische Linke 21 in der SPD, erzählte laut F.A.Z. (22.12.) einer Regionalzeitung:

[Clement] sollte diese Querschüsse unterlassen. Seine Politik hat auch vielen nicht gefallen, ohne dass sie mit Austritt gedroht hätten.

Schon amüsant, wie verdrängungsfreudig manche Politiker sind. Dass Oskar Lafontaine nicht nur SPD-Parteimitglied, sondern sogar Vorsitzender und Kanzlerkandidat dieser Partei war, hat Böhning offenbar vollkommen vergessen. Und er hat während der Umsetzung der Agenda 2010 nicht einmal, sondern jahrelang ständig mit Parteiaustritt gedroht - von seinem Rückzug aus dem Finanzministerium im März 1999 bis zu seinem endgültigen Übertritt zur Linkspartei mehr als sechs Jahre danach.

Doch weit über ihn hinaus hat die SPD in den letzten Jahren massiv Mitglieder verloren. Viele davon, nicht nur Lafontaine, machen ja nun bei der SED PDS Linkspartei Linken mit und damit den Sozialdemokraten mächtig Ärger.

Clement befindet sich jetzt genau in der Lage, in der Lafontaine sich nach seinem Rücktritt als Finanzminister im März 1999 befand: Die Partei geht an ihm und seinen Vorstellungen vorbei.

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