Freies Mandat und Fraktionszwang / Fraktionsdisziplin
16. März 2008 von SG
Die hessische SPD unter der Führung von Andrea Ypsilanti ist mit ihrem Plan, mit Grünen und Linken eine Regierung zu bilden, (vorerst) gescheitert. Eine entscheidende Rolle kam dabei der SPD-Abgeordneten Dagmar Metzger zu, weil sie als einzige SPD-Abgeordnete öffentlich erklärte, bei der Ministerpräsidentenwahl nicht für Ypsilanti zu stimmen, sofern diese sich mit den Stimmen der Linken wählen lassen möchte.
Reaktionen
In Politik und Öffentlichkeit kam es daraufhin zu einer lebhaften Diskussion über Metzgers Verhalten. Die Reaktionen von politischen Gegnern, Presse und von Bloggern fielen weitgehend positiv aus. Die Bild-Zeitung kürte Metzger zu “Deutschlands ehrlichster Politikerin”, an anderer Stelle wurde sie gar für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen.
In der SPD hingegen war die Reaktion gespalten. Einige (z. B. Peter Struck) lobten Metzger, andere forderten sie auf, ihr Mandat zurückzugeben oder drohten, wie Hermann Scheer, sogar mit Parteiausschluss. Doch Metzger blieb standhaft und wird sowohl im Hessischen Landtag als auch in der SPD verbleiben.
Wer hat nun Recht? Wurde Dagmar Metzger für die SPD in den Landtag gewählt, oder als unabhängige Abgeordnete? Muss sie sich der Parteilinie fügen und ihr Gewissen hintan stellen, oder muss sie ihrem Gewissen Vorrang geben vor der Parteilinie? Oder ist die Wahl Ypsilantis gar keine Gewissensfrage, wie Hermann Scheer meint:
Es zur Gewissensfrage zu erklären, ob man die eigene Spitzenkandidatin wählt, geht zu weit. Das ist parteischädigend.
Der Fall, dass ein Abgeordneter mit seinen Fraktionskollegen in Konflikt gerät, ist schon fast klassisch, so häufig wurde er bereits diskutiert. Genauso klassisch ist schon Scheers Versuch, zwischen Gewissens- und Nicht-Gewissensentscheidungen zu differenzieren – als sei das Gewissen etwas, das man einfach an- und ausknipsen könnte wie einen Lichtschalter. Es führt kein Weg daran vorbei: Alle Entscheidungen sind letztlich Gewissensentscheidungen, das heißt: bei allen Entscheidungen darf ein Abgeordneter gegen seine Fraktionskollegen stimmen.
Beim Fall Metzger kommt als Pointe noch hinzu, dass Metzger als einzige aus der SPD-Fraktion die vor der Wahl öffentlich vertretene Linie (keine Zusammenarbeit mit der Linkspartei) weiterhin vertritt. Insofern ist nicht Metzger die Abweichlerin, sondern der Rest der SPD-Fraktion. Man stelle sich für einen Moment das entgegengesetzte Szenario vor: SPD, Grüne und FDP wären sich einig geworden über einen Koalitionsvertrag. Ein Abgeordneter aus der SPD – nennen wir ihn Dieter Schlachter – kündigt aber an, Ypsilanti nicht zur Ministerpräsidentin zu wählen, weil er lieber mit der Linkspartei koalieren möchte. Wahrscheinlich würden dann einige Zeitungen nicht die Gewissensfreiheit des Dieter Schlachter feiern, wie sie jetzt diejenige der Dagmar Metzger feiern, sondern sie würden den Abweichler Schlachter an seine Wahlversprechen erinnern. Immerhin sei er doch für die SPD in den Landtag gewählt worden und nicht als Einzelkandidat.
Freies Mandat
Trotzdem würde auch für Dieter Schlachter der Grundsatz des freien Mandats gelten:
[Die Abgeordneten] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz)
Der Abgeordnete darf eben selbst entscheiden wie er abstimmt, unabhängig von der Auffassung seiner Fraktionskollegen und ebenso unabhängig von dem, was er vor der Wahl gesagt hat. Insofern bestand auch das Gezetere Hermann Scheers nur aus heißer Luft. Denn kein Parteichef und kein Fraktionsvorsitzender kann einen Abweichler dazu zwingen, anders abzustimmen. Auch wenn er aus der Fraktion und Partei ausgeschlossen würde, bleibt der Abweichler im Parlament – so wie vor einigen Jahren der aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgeschlossene Martin Hohmann. Aber selbst der Ausschluss aus Fraktion und Partei ist nicht so ohne weiteres zu bewerkstelligen. Die Aufmerksamkeit, die solche Fälle erhalten, zeigen, wie wenig charakteristisch sie sind.
Freies Mandat: Grundlage innerparteilicher Demokratie
In der Praxis kommt der Konflikt von Gewissen und Parteilinie weitaus seltener vor, als der Fall Metzger dies jetzt suggeriert. In der Regel tritt ein Politiker nämlich in eine Partei ein, die seine eigenen politischen Überzeugungen vertritt. Und Politiker wissen, dass zu erfolgreicher Politik Kompromisse und Geschlossenheit notwendig sind. Daher sind Politiker in aller Regel bereit, über ihren Standpunkt mit ihren Fraktionskollegen zu verhandeln und Kompromisse abzuschließen – eben weil sie es ihrem Gewissen schuldig sind, soviel wie möglich dessen, was sie für richtig halten, in praktische Politik umzusetzen. Diese Kompromisse vertreten sie dann geschlossen nach außen und stimmen geschlossen im Parlament ab. Dass Metzger in dieser Art und Weise an die Öffentlichkeit ging oder sogar gehen musste, lag im Kern daran, dass Ypsilanti hochgradig unprofessionell agiert hat. Wenn Ypsilanti erst in ihrer Fraktion den Plan, eine Linksregierung zu bilden, besprochen hätte, hätte sich Metzger sicher dort dagegen ausgesprochen und die Öffentlichkeit hätte womöglich nie etwas davon erfahren. Aber Ypsilanti ging erst an die Öffentlichkeit und versäumte es, mit ihrer Fraktion zu reden.
Das zeigt gleichzeitig auch, wie unsinnig es ist, von Fraktionszwang zu reden. Niemand kann einen abweichenden Abgeordneten dazu zwingen, sich der Parteilinie zu fügen. Fraktionen sind demokratisch strukturiert, nicht hierarchisch – gerade wegen des Verfassungsgrundsatzes des freien Mandats. Insofern ist es grundfalsch, wenn die Wikipedia schreibt:
Allerdings wird das freie Mandat in der Realität durch eine Fraktionsdisziplin eingeschränkt.
Das freie Mandat wird nicht eingeschränkt durch Fraktionsdisziplin, sondern Fraktionsdisziplin ist erst möglich durch den Verfassungsgrundsatz des freien Mandates. Wenn es das freie Mandat nicht gäbe, hätten wir wirklich Fraktionszwang. Dann wäre der Abgeordnete nämlich wirklich nur ein austauschbarer Beauftragter seiner Partei. So aber wird er zwar von einer Partei als Kandidat aufgestellt und für eine Partei von den Bürgern gewählt, arbeitet auch im Parlament weiter in den Strukturen seiner Partei – ist aber in diesem entscheidenden Punkt eben nicht abhängig von seiner Partei. Gerade das stellt sicher, dass Fraktionen demokratisch und nicht diktatorisch funktionieren. Das freie Mandat ist Grundlage der innerfraktionellen und damit der innerparteilichen Demokratie.
Druckausübung auf Abweichler
In der Praxis gibt es also nur Fraktionsdisziplin, nicht Fraktionszwang. Dabei spielt gegenseitiger Druck durchaus eine Rolle: Dagmar Metzger hat den Druck ihrer Kollegen und ihrer Partei sicher zu spüren bekommen. Druck lässt sich kaum vermeiden, aber er ist auch nicht so wirkungsvoll, wie viele gemeinhin glauben. Häufig heißt es, ein Abweichler habe zu befürchten, dass er bei der nächsten Wahl nicht wiederaufgestellt wird. Das ist zwar grundsätzlich richtig und auch in der Sache nicht zu beanstanden: Schließlich ist kein Parteiverband dazu gezwungen, jemanden erneut als Kandidat aufzustellen, dessen Arbeit ihm nicht gefallen hat. Aber wenn ein Abweichler eine starke Hausmacht hat also die Unterstützung seines Wahlkreisverbandes oder auch nur eines Flügels des Landesverbandes –, dann ist die Drohung mit der Nicht-Wiederaufstellung eine leere Drohung. (Metzger hat übrigens diesen Rückhalt in ihrem Wahlkreis.) Am Ende bleibt es letztlich immer eine Entscheidung des Abgeordneten, ob man Druck nachgibt oder nicht. Für die Zeit bis zur nächsten Wahl hat der Abgeordnete sein Mandat sicher. Und das bedeutet im Fall Metzger: Ypsilanti ist von Metzger abhängig, nicht Metzger von Ypsilanti.
