“Mutti tobt!”: Merkel und der Erblastentilgungsfonds

5. Februar 2009 von SG

Der Erblastentilgungsfonds ist, genaugenommen, kein Fonds, sondern eine Schuld. Nach der Wiedervereinigung hat der Bund 1995 in diesem Fonds knapp 172 Milliarden € Schulden geparkt, die zum größten Teil mit der Übernahme der maroden DDR-Wirtschaft zusammenhingen.

Am 14. Januar gab Angela Merkel im Bundestag eine Regierungserklärung ab, in der sie glaubwürdig machen wollte, dass der Bund die vielen Milliarden € neue Schulden, die er jetzt wegen der Ausgaben des Konjukturpakets II aufnimmt, auch in vertretbarer Zeit wieder zurückzahlen kann und wird. Merkel sagte:

Wer Schulden aufnimmt, muss sie zuverlässig tilgen. Wir haben im Übrigen beim Erblastentilgungsfonds bewiesen, dass wir das können. Er wurde 1995 eingerichtet und hatte damals einen Schuldenstand von umgerechnet 171 Milliarden Euro. Jetzt ist er getilgt.
Viele sagen, das habe 14 Jahre gedauert. Darauf sage ich: Aber es ist geschafft. – Um die Verlässlichkeit der Politik zu zeigen, muss man auch einmal sagen, wenn man so etwas geschafft hat. Die deutsche Einheit war doch keine Kleinigkeit. Wir können sagen, dass wir das gehalten haben, was wir versprochen haben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Daraus erwächst auch das Vertrauen, dass wir, wenn wir jetzt wieder einen Fonds einrichten und einen Tilgungsplan verabreden – der Finanzminister wird dazu Vorschläge machen –, die Schulden genauso tilgen, wie wir sie früher getilgt haben. Dafür stehe ich ein, dafür stehen wir ein. (Plenarprotokoll, S. 21429 f.)

Auch wenn es formal natürlich richtig ist, dass der Erblastentilgungsfonds getilgt ist - die Schulden sind zur Hälfte immer noch da: sie wurden in den normalen Bundeshaushalt umgeschichtet. Auf gut Deutsch:

Statt “Schulden aus der deutschen Wiedervereinigung” steht jetzt auf dem Rücken des entsprechenden Aktenordners “Ganz normale deutsche Schulden”.

Merkel hatte sich offensichtlich zu weit aus dem Fenster gelehnt, und es war natürlich hochgradig peinlich, als die Opposition auf den Fehler aufmerksam wurde:

“Die schwäbische Hausfrau”, dozierte [Westerwelle], “weiß, dass Umschuldung keine Tilgung ist. Warum weiß es die Bundeskanzlerin nicht?” Merkel habe “die Unwahrheit gesagt”, Vorsatz allerdings, so beeilte er sich nachzuschieben, sei wohl nicht im Spiel gewesen: “Die Frau ist ja vorsichtig.” Wahrscheinlich habe sie auch nicht “mit dem Taschenrechner überprüft”, ob alles, was man ihr ins Manuskript ihrer Bundestagsrede geschrieben habe, richtig sei. Einen guten Rat gab Westerwelle der Kanzlerin dennoch mit: “Man darf die Zahlen, die die Regierung einem vorträgt, nicht glauben.”

Westerwelle konnte also glaubwürdig machen, dass die Kanzlerin - in dieser Sache - nicht Bescheid wusste, sondern Sachen vorliest, von denen sie keine Ahnung hat. Entsprechend verfinsterte sich die Laune Merkels:

Im Kanzleramt wird inzwischen unter der Hand eingeräumt, dass die Darstellung der Kanzlerin “unvollständig” gewesen sei. In der Morgenrunde der Regierungszentrale soll Merkel recht ungehalten darüber gewesen sei, dass sie über die Faktenlage nicht richtig informiert wurde. Auf den Parlaments-Fluren hatte sich der Wutausbruch am Vormittag längst herumgesprochen. “Mutti tobt!”, hieß es dort.

Jetzt wurde bekannt, warum Merkel nicht hinreichend informiert war. Die Kanzlerin liegt mit Teilen der eigenen Fraktion im Bundestag im Clinch:

Die Union folgt der Vorsitzenden immer unwilliger. Mit Händen zu greifen ist das in der Bundestagsfraktion. Dort wird Unmut zu Mut, wenn gegen den ausdrücklichen Wunsch der Kanzlerin und den Appell des Fraktionsvorsitzenden gestimmt wird. Bei jeder wichtigen Abstimmung trauten sich das Unionsabgeordnete. Im November stimmten 28 von ihnen gegen die Reform der Erbschaftsteuer und 45 für einen Antrag der FDP. Damit taten 73 der 223 CDU/CSU-Abgeordneten namentlich kund, dass sie die Reform für falsch halten, weil sie Familienunternehmen schade. Zwanzig Unionsabgeordnete standen im Januar auch gegen die Ausweitung der Mindestlöhne auf, zehn stimmten am Ende im Bundestag gegen das von der SPD gewünschte Vorhaben. [...] Offenen Widerstand in der Union löste schließlich sogar das zweite Konjunkturpaket aus. Dabei wissen alle: Hieran hängt das politische Schicksal der Bundeskanzlerin. Trotzdem verweigerten 25 Unionsabgeordnete ihre Zustimmung, die Haushaltspolitiker geschlossen. Ihnen schien das Werk tollkühn, da die zugesagte Schuldenbremse nur ein bloßes Versprechen der Kanzlerin sei.

Merkel hatte bei den Experten in den eigenen Reihen einfach nicht nachgefragt. Daran sieht man: Eine Partei bzw. Fraktion ist ein Expertenverein auf Gegenseitigkeit. Niemand kann auf allen Politikfeldern gleich gut Bescheid wissen, offenbar auch ein Bundeskanzler nicht. (In der Tat wusste bis zu Merkels Fehler wohl kaum jemand in Deutschland, was der Erblastentilgungsfonds ist - mit Ausnahme der entsprechenden Fachleute.) Innerhalb der Fraktionen sind die Politiker deswegen voneinander abhängig. Offensichtlich ist aber die Beziehung von Merkel zu Teilen der CDU/CSU-Fraktion belastet - immerhin gab es ja zu einer ganzen Reihe von Projekten der großen Koalition Gegenstimmen.

Es knirscht im Gebälk der CDU/CSU. Solange die Mehrheit der Regierungskoalition ausreicht - derzeit ist das wegen der großen Koalition der Fall - ist es kein Problem, wenn große Fraktionsteile gegen die Linie der eigenen Koalition stimmen - die Mehrheit im Bundestag ist trotzdem da. Wenn es aber nach der nächsten Wahl wieder zu einer “kleinen” Koalition, z. B. CDU/CSU und FDP kommen sollte, die dann nur über eine knappe Mehrheit im Bundestag verfügt, wird es schwieriger für Merkel. Zwar entfällt dann die Belastung des sozialdemokratischen Koalitionspartners, dessen Interessen berücksichtigt werden müssen, aber es kommt ein neuer, mitunter auch unbequemer Koalitionspartner hinzu, und es bleiben die großen Zerwürfnisse innerhalb der Union - man denke nur an die CSU.

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Die Grenze zwischen Fraktionsdisziplin und Fraktionszwang

30. Juni 2008 von SG

Vor einigen Monaten gab es ja bei uns in Deutschland eine lebhafte Debatte über das Verhältnis von Parteien zu ihren Abgeordneten. Anlass war die Weigerung der hessischen SPD-Abgeordneten Dagmar Metzger, der Ministerpräsidentinkandidatin Andrea Ypsilanti ihre Stimme zu geben. Ypsilanti wollte sich mit den Stimmen der Linkspartei wählen lassen, Metzger war strikt dagegen.

Bei Johan von Hülsen fand ich jetzt zu diesem Thema einen Eintrag über die Situation in Serbien. Dort verlangen die Parteien ganz überwiegend von “ihren” Abgeordneten, dass sie sogenannte Blanko-Rücktrittserklärungen unterschreiben und bei der Partei- bzw. Fraktionsführung hinterlegen. Falls ein Abgeordneter sich dann weigert, im Sinne der Parteiführung abzustimmen, schickt diese die schon unterschriebene Rücktrittserklärung an das Parlamentspräsidium, der abweichende Abgeordnete ist somit zurückgetreten (worden) und ein anderer Abgeordneter der Partei rückt nach.

Bei dieser Praxis ist ganz klar, dass die Partei bzw. Fraktion auf den einzelnen Abgeordneten nicht nur Druck ausüben kann, sondern dass sie ihn wirklich dazu zwingen kann, in ihrem Sinne abzustimmen. In Deutschland - und eigentlich allen ernstzunehmenden parlamentarischen Demokratien - gibt es keinen derartigen Zwang, sondern immer nur Druck in verschieden hohem Maße. Als Dagmar Metzger ihre Weigerung bekanntgab, Andrea Ypsilanti zu wählen, gab es sehr viel, teilweise auch sehr unschönen, geradezu hässlichen Druck von ihren Partei”freunden”. Aber Metzger konnte standhaft bleiben, weil sie ganz genau wusste, dass niemand ihr ihr Abgeordnetenmandat nehmen konnte - auf jeden Fall bis zur nächsten Wahl nicht, und wenn sie eine entsprechend starke Unterstützung in ihrem SPD-Verband im Wahlkreis hat, wohl auch darüber hinaus nicht. Der Vergleich mit den serbischen Zuständen zeigt ganz deutlich den Unterschied zwischen Fraktionsdisziplin (Deutschland) und Fraktionszwang (Serbien). Beides hat nichts miteinander zu tun, wird aber in Presse und öffentlicher Meinung andauernd miteinander gleichgesetzt, auch von Personen, die es eigentlich besser wissen müssten. Die politische Machtstruktur in Serbien ist eine ganz andere als die in Deutschland. Ein serbischer Abgeordneter ist nur Erfüllungsgehilfe der Partei, ein deutscher Abgeordneter hingegen eine machtvolle Person. Er muss sich seine Macht zwar mit einer Vielzahl anderer Abgeordneter teilen, aber der Fall Metzger zeigt: Wenn es hart auf hart kommt, kann niemand an der Entscheidung eines Abgeordneten vorbeigehen. Das wissen alle Beteiligten, vor allem Regierung und Fraktionsführung, und verhalten sich daher im Vorfeld schon dieser Machtstruktur entsprechend - meistens bekommt die Öffentlichkeit wenig davon mit. Der Fall Metzger/Ypsilanti ist also kein Ausnahmefall, sondern macht nur sichtbar, wie die Machtverhältnisse immer sind.

Insofern ist es gar nicht so verkehrt, wenn Johan die serbische Praxis als “Ende der Demokratie” bezeichnet. Es ist auf jeden Fall das Ende der parlamentarischen Demokratie, wie wir sie in Deutschland praktizieren.

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Junge Abgeordnete gehen (etwas) auf die Barrikaden: Widerspruch gegen die Rentenerhöhung

9. April 2008 von SG

Die Regierungskoalition möchte ja bekanntlich die Renten außerplanmäßig um 1,1 % erhöhen. Von vielen Experten wird diese sehr teure Maßnahme für falsch gehalten, da sie nur möglich ist, indem der vor einiger Zeit in die Rentenformel eingeführte Riester-Faktor zeitweise ausgesetzt wird.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn hat sich vor Ostern sehr schnell gegen den von Arbeitsminister Olaf Scholz und der Kanzlerin vorgelegten Plan ausgesprochen:

Ich sehe nicht ein, warum man einen Faktor aussetzen soll, wenn er anfängt zu wirken. [...] Das Wahlgeschenk an die Rentner kostet die Jungen mittel- und langfristig viel Geld.

Für dieses Aus-der-Reihe-Tanzen bekommt Spahn, der 27 Jahre alt ist, gerade mächtig Ärger, wie die FAZ heute berichtet:

Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der Senioren-Union, der 76 Jahre alte Leonhard Kuckart, reagierte allergisch und drohte, wegen der Äußerungen Spahns dessen abermalige Kandidatur für den Bundestag verhindern zu wollen. Mindestvoraussetzung für ein Mandat sei, dass der Anwärter einige Jahre Berufserfahrung gesammelt und Kinder im schulpflichtigen Alter habe. Dies sei bei Spahn nicht der Fall, so der CDU-Senior.

(Kurz und nur ganz am Rande etwas zu den Äußerungen von Herrn Kuckart: Grundsätzlich sollte man vielleicht darüber nachdenken, ob es nicht Mindestvoraussetzung für ein Mandat sein sollte, dass der Anwärter bereits ein ganzes Berufsleben hinter sich hat. Eigentlich verfügen doch nur Rentner über die notwendige Lebenserfahrung, um uns kompetent zu regieren. Zu unser aller Wohl natürlich. Das wollten Sie doch sagen, Herr Kuckart, nicht wahr?)

Trotz der Bedenken bekommen die Senioren ihren Zuschlag, weiß die FAZ:

Die Rentenpläne entzweien jedoch nicht nur die Union, sondern auch die Jungen im Bundestag, die zuweilen parteiübergreifend zusammenhalten, wenn eine Generationen-Ungerechtigkeit zutage tritt. Im Fall Rentenanpassung ergeben sie sich aber der Fraktionsdisziplin: So will der Bundesvorsitzende der Jungen Union, Philipp Mißfelder, einst bekannt geworden durch den Vorschlag, sehr alte Kranke nicht mehr mit neuen Hüftgelenken zu versorgen, der Erhöhung im Parlament zustimmen. Auch sein Pendant, die Juso-Vorsitzende Franziska Drohsel, teilt mit: „Die Rentenerhöhung ist richtig.“ Schließlich profitiere auch die junge Generation von einer stärkeren Kaufkraft der Rentner.

Nicht nur die jüngeren Abgeordneten haben Bauchschmerzen bei der Rentenerhöhung. Auch Merkel hat insgeheim eingestanden, ihr drehe sich “ordnungspolitisch der Magen um”. Dennoch: Die Jungen “ergeben sich der Fraktionsdisziplin”. Warum tun sie das? Weil auch sie wissen, dass ihre Parteien auf die Stimmen der Zigmillionen Senioren angewiesen sind, und zwar sowohl die SPD wie auch die Union.

Trotz der rabiaten Rhetorik des lieben Leonhard Kuckart ist nämlich der Gegensatz von alten und jungen Bürgern bislang nicht so wichtig geworden, dass sich eine Partei als erklärte Rentnerpartei oder als erklärte Partei der Jugend (oder auch nur der Unter-Fünfzigjährigen) profilieren konnte. Die Grauen Panther waren bekanntlich nicht sonderlich erfolgreich und haben sich gerade selbst aufgelöst.

Das Problem besteht eher darin, dass die Mitglieder der Volksparteien hauptsächlich Senioren sind. Es ist einfach nicht mehr modern, Mitglied einer Partei zu sein. Das bewegt auch Jens Spahn:

Dass die Senioren eine wichtige Rolle spielen, steht außer Frage. Ich bin Kreisvorsitzender in Borken - dort haben wir in der CDU ein Durchschnittsalter von 60 Jahren. Von daher ist mir an einer guten Zusammenarbeit mit der Senioren-Union nur gelegen.

Der Fall Kuckart/Spahn zeigt: Ganz offensichtlich sind die Senioren innerparteilich – allemal an der Basis – in der Lage, enormen Druck aufzubauen und die politische Karriere allzu aufmüpfiger Jungabgeordneter abzukürzen (oder es zumindest zu versuchen). Das ist natürlich legitim und nichts anderes als innerparteiliche Demokratie. Die Konsequenz kann insofern nur lauten: Wer möchte, dass seine Interessen adäquat vertreten werden, sollte sich in einer Partei engagieren.

(Der FAZ-Artikel ist leider nur für Abonnenten online verfügbar.)

Vorsicht, hier wird’s unsachlich: Ein Blick ins Vereinigte Königreich zeigt die Gefahren der Gerontokratie

Update: Die NRWSPD bloggt auch über “Hosenscheißer” und “Graue” und wirft Merkel Führungsschwäche vor.

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Hamm-Brücher kritisiert (mal wieder) Fraktionszwang

17. März 2008 von SG

Die Debatte um das Verhalten Dagmar Metzgers geht munter weiter. In der heutigen Süddeutschen Zeitung äußert sich Hildegard Hamm-Brücher dazu. Hamm-Brücher gehörte bis vor einigen Jahren der FDP an. 1982 war sie FDP-Bundestagsabgeordnete und sprach sich gegen den Koalitionswechsel der FDP von der SPD zur CDU/CSU aus. In einer Rede im Bundestag (am 01. Oktober 1982) bezeichnete sie die Frage des Koalitionswechsels der FDP als Glaubwürdigkeitsfrage und warf ihren Fraktionskollegen, die sich mehrheitlich für den Schwenk von der SPD zur Union aussprachen, recht deutlich vor, undemokratisch und unanständig zu handeln:

Zweifellos sind die [...] Vorgänge verfassungskonform. Aber sie haben nach meinem Empfinden doch das Odium des verletzten demokratischen Anstandes.

Diese Art und Weise, ihren Dissens zu äußern, fanden ihre Fraktionskollegen offenbar nicht so toll und setzten sie daraufhin ziemlich unter Druck – sie selbst spricht von einem vierjährigen “liberalen Strafvollzug”:

Ich erhielt keinen Ausschuss-Sitz, keine Redezeit, keine Beteiligung an sonstigen parlamentarischen Aufgaben, jede Menge Nadelstiche im innerfraktionellen Umgang.

Auf diesem Erlebnis aufbauend setzte sich Hamm-Brücher in den Achtzigerjahren ein für eine Stärkung des einzelnen Abgeordneten. Der größte Erfolg der von ihr begründeten “Initiative Parlamentsreform” war die Ergänzung der Geschäftsordnung des Bundestages 1986. Dort heißt es seitdem in § 13 Abs. 1:

Jedes Mitglied des Bundestages folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.

Bei dem Satz handelt es sich, wie jeder Leser sofort bemerkt, um eine absolute Selbstverständlichkeit. Hamm-Brücher nahm an, dass sich Gewissensentscheidung und Einhaltung der Fraktionslinie grundsätzlich ausschließen. In der Praxis läuft es aber seit 1986 nicht anders als vorher: Die Abgeordneten arbeiten fast ausschließlich im Kontext ihrer Parteien bzw. Fraktionen – einfach deswegen, weil die Arbeit im Bundestag sonst angesichts mehrerer 100 Einzelmeinungen sehr, sehr unübersichtlich und nur wenig produktiv wäre. Wer also meint, die Abgeordneten seien durch Fraktionsdisziplin unterjocht, weiß einfach nicht, wie eine demokratische Partei funktioniert. Hamm-Brücher wollte – und will bis heute – nicht anerkennen, dass ein Politiker, der einen innerfraktionellen Kompromiss mitträgt, nicht unverantwortlich und gewissenlos handelt, sondern gerade auch durch seine Kompromissbereitschaft Gewissenhaftigkeit zeigen kann. In der Politik ist kein Platz für Sturköpfe.

Hamm-Brücher unterscheidet auch in ihrem heute erschienenen Artikel nicht zwischen Fraktionsdisziplin und Fraktionszwang. Für sie ist Geschlossenheit immer illegitim. Dass sie mit diesem Verständnis innerparteilicher Arbeit nicht nur Freunde in der FDP hatte, überrascht nicht.

Auch in weiteren Punkten ist Hamm-Brüchers Artikel nicht überzeugend. So behauptet sie, der Verfassungsgrundsatz des freien Mandates sei 1948/49 ins Grundgesetz aufgenommen worden, weil man aus der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes 1933 gelernt habe. In der Tat enthielt bereits die Weimarer Verfassung von 1919 eine fast wortgleiche Bestimmung (Art. 21). Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wussten ganz genau, wie wichtig Parteien, Fraktionen und auch Fraktionsdisziplin waren. Schließlich waren sie selbst alle Parteimitglieder und praktizierten ganz selbstverständlich Fraktionsdisziplin.

Darüber hinaus lassen sich die Umstände im März 1933 überhaupt nicht mit den heutigen vergleichen: Wer heute gegen die Linie seiner Partei stimmt, riskiert, im Extremfall und wenn überhaupt, die Bereitschaft einiger Parteifreunde, mit ihm zusammenzuarbeiten. Wer damals gegen Hitler stimmte, riskierte sein Leben. Der Sozialdemokrat Otto Wels tat das und hielt die letzte hitlerkritische Rede im Reichstag. Er verlor daraufhin die deutsche Staatsbürgerschaft und musste nach Frankreich fliehen. (Andere Abgeordnete saßen bereits in Haft.) Derlei Unterschiede sollte man bedenken, wenn man mit einem so großen moralisch-ethischen Anspruch argumentiert wie Hamm-Brücher es seit einem Vierteljahrhundert unentwegt tut.

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