Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Parteien - Roland Koch und das ZDF

11. März 2009 von SG

In den letzten Wochen ist eine Welle der Empörung über Roland Koch zusammengeschlagen, weil er angekündigt hat, im ZDF-Verwaltungsrat der Verlängerung des Vertrags mit dem derzeitigen Chefredakteur, Nikolaus Brender, nicht zustimmen zu wollen - gegen die Empfehlung des ZDF-Intendanten. In der FAZ vom 10.03. kritisiert Schirrmacher Koch (ganz vorne auf Seite 1):

Der Journalismus wird zum Beute- und Kompromissobjekt politischer Parteien, in einer völlig neuartigen Weise. Es geht nicht mehr um die Parteilichkeit des Redakteurs, sondern um dessen Unparteilichkeit. Denn anders als in vergleichbaren Fällen ist dem Chefredakteur Brender, der parteipolitische Beschwerden nur in Schriftform entgegennahm, nicht vorzuhalten, dass er einem anderen Gesetz als dem der Unparteilichkeit folgte. Daraus ergibt sich für jeden künftigen politischen Redakteur des Senders: Er muss parteiisch sein, oder er wird nichts.

Bemerkenswert ist in der Tat die Begründung, die Koch für sein Vorgehen liefert:

Wenn die Verträge von leitenden Direktoren auslaufen, hat der Verwaltungsrat die Aufgabe, die Entwicklung in den Arbeitsbereichen zu prüfen. Und da haben eine Reihe von Verwaltungsratsmitglieder – auch ich – Fragen gestellt. Diese Fragen betreffen nicht, wie öffentlich kolportiert wird, parteipolitische Zusammenhänge, sondern die betreffen ganz handfest: Wie hat sich die Informationssparte des ZDF in den letzten sieben, acht Jahren entwickelt? Können wir im Wettbewerb mit anderen damit zufrieden sein?

Im Folgenden gibt sich Koch dann besorgt um die fallenden Quoten bei einigen ZDF-Sendungen (übrigens mit unzutreffenden Zahlen, zeigt Stefan Niggemeier). Das ist natürlich in der Tat unglaubwürdig. Natürlich geht es bei der Besetzung der ZDF-Posten um Parteipolitik. Das wird schon daran sichtbar, dass prompt Kurt Beck Partei für Brender ergriffen hat (dazu auch Michael Spreng). Brender wurde 2000 nur deswegen Chefredakteur, weil die SPD ihn unterstützte, er hatte ein “SPD-Ticket”, wie der Focus schreibt. Traditionell bestimmt die SPD den ZDF-Chefredakteur, die CDU den Intendanten. Und natürlich arbeiten die Kandidaten einer Partei, wenn sie erstmal gewählt sind, auch weiterhin grundsätzlich im Sinne dieser Partei. Sie können ja auch schlecht ihr Gehirn - ihre Sozialisiation, ihre Einstellungen, ihre Ideale - bei Dienstbeginn gegen ein anderes tauschen. Friedrich Küppersbusch über Brender:

Habe unter WDR-Chefredakteur Brender gearbeitet und als unkollegial empfunden, dass er Politikerbeschwerden gegen unsere Sendung stattgab, ohne mit uns als betroffener Redaktion gesprochen zu haben. Einem eher bizarren Wunsch Schröders, meine Redaktion zu maßregeln, zeigte er sich besonders aufgeschlossen. Dass er später als Erster auf den fallenden Schröder drauftrat, fand ich sehr mannhaft. Von Schröder.

Unglaubwürdig und verlogen ist also auf jeden Fall die Behauptung, diese Einflussnahme von Politikern auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei irgendwie neu. Die Verwaltungsräte der öffentlich-rechtlichen Sender sind schon immer besetzt gewesen nach Parteiproporz. Michael Spreng meint:

Sowohl Kochs Kritik an Brender als auch Becks Votum für Brender beweisen nur eines: dass der unselige Anachronismus aus den 70er Jahren, die öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Beute der Parteien und zur Versorgungsanstalt parteinaher Journalisten zu machen, immer noch nicht besiegt ist.

Spreng hat mit seiner Kritik vielleicht sogar, zum Teil zumindest, Recht. Aber er sagt leider nicht: Wie soll man die Verwaltungsräte sonst besetzen? Und wer soll das tun? Wer soll dazu besser legitimiert sein als die Politik? Deswegen gefährdet diese Kritik den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner Substanz:

Denn wer soll an Stelle von Ministerpräsidenten, Parteisoldaten und Landtagsabgeordneten in den Rundfunkräten und sonstigen Anstaltsgremien Platz finden? Es ist eine naive Selbsttäuschung, wenn man glaubt, man könne gleichzeitig eine effiziente und demokratisch legitimierte Kontrolle über die öffentlich-rechtlichen Sender bewerkstelligen und Politiker aus den Gremien fernhalten. Wer es Ernst meint mit dem Anliegen, parteigeprägtes Pöstchenverschieben in den Sendern zu beenden, sägt in Wahrheit am öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt.

Der eigentliche Skandal an Kochs Vorgehen ist, dass er die Proporzregel einseitig aufkündigt. Seit 1961 werden die Leitungsstellen beim ZDF nach dem Proporzsystem besetzt, wobei natürlich auf die fachliche Eignung der Kandidaten zu achten war. Dieses System sichert zwar der Politik einen gewissen Zugriff auf die Sender, aber gleichzeitig schafft er auch eine Balancesituation, ein Gleichgewicht der Kräfte, das eine zu einseitige politische Berichterstattung der Sender in der Summe zumindest verhindert. Es handelt sich um einen Teil der ungeschriebenen Verfassung, den Koch hier in fahrlässiger Weise angreift.

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Wer entscheidet, wer Minister wird?

30. Januar 2009 von SG

In Spiegel Online fand sich heute eine kuriose Überschrift:

Koch bedankt sich bei FDP mit drei Ministerposten

Damit hält sich Spiegel Online genau an den Wortgehalt der hessischen Verfassung:

Der Ministerpräsident ernennt die Minister. Er zeigt ihre Ernennung unverzüglich dem Landtag an. (Art. 101 Abs. 2)

Trotzdem ist die Spiegel-Überschrift inhaltlich falsch. Natürlich ist es der neue Ministerpräsident Roland Koch, der die hessischen Minister ernennen wird, sobald er gewählt ist. Aber das ist nur der formelle Ablauf. In der Sache - und darum ging es dem Spiegel ja auch in dem Artikel - haben sich CDU und FDP in den jetzt abgeschlossenen Koalitionvereinbarungen darauf geeinigt, dass die FDP drei Minister stellen darf, was wohl mit dem recht guten FDP-Wahlergebnis zu tun hat. Und Roland Koch bleibt gar nichts anderes übrig, als der FDP drei Ministersessel zu überlassen. Er tut das nicht aus Dankbarkeit, sondern aus politischer Notwendigkeit.

Wenn Koch nach seiner Wahl andere Minister ernennen würde an Stelle derjenigen, die ihm die FDP vorschlägt - vielleicht nur zwei FDP- und einen CDU-Minister -, dann wäre die Koalition schon wieder zerbrochen - deswegen wird Koch genau das nicht tun. Er hat in dieser Sache nicht den Spielraum, den der oben zitierte Satz der Verfassung andeutet. Entsprechend hat Koch sich gegenüber seiner Partei geäußert, die über den Koalitionsvertrag abstimmte:

Auf der Sitzung des CDU-Landesausschusses in Bad Camberg, die nach Angaben von Teilnehmern emotional und lebhaft verlief, verteidigte Koch die Entscheidung, der FDP das Kultusministerium zu überlassen, als „außerordentlich schwer“, aber notwendig. Anders sei die Fortführung der erfolgreichen Arbeit der vergangenen Jahre nicht möglich gewesen. Die Alternative der CDU sei allen Beteiligten klar gewesen: „Fünf Jahre Opposition.“ (FAZ, 02.02.09, S.4)

Ist das also ein Bruch der Verfassung? Berauben die Parteien den Ministerpräsidenten seines Rechts, frei über die Minister zu entscheiden, wie es die Landesverfassung vorsieht? Nein. Auch hier muss man unterscheiden zwischen juristisch-formeller und politisch-materieller Seite. Die Verfassung ist das juristisch-formelle, die Koalitonsverhandlungen das politisch-materielle. Beides widerspricht sich nur scheinbar, denn es findet auf zwei verschiedenen Ebenen gleichzeitig statt.

[02.02.2009: leicht überarbeitet]

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Kaum Überraschungen: Landtagswahl in Hessen

20. Januar 2009 von SG

Das Jahr 2008 war Hessen-Jahr. Den Abschlusspunkt bildeten die Landtagswahl am 18. Januar 2009. Dort blieben große Überraschungen aus: CDU und FDP kommen auf eine komfortable Mehrheit (66 von 118 Mandaten im Landtag). Schäfer-Gümbel wird neuer Vorsitzender von SPD und SPD-Fraktion; Ypsilanti tritt (wie erwartet) ab. Einige kleinere Überraschungen gab’s dann aber doch:

Zunächst hat die CDU mit ihrem Spitzenkandidaten Roland Koch die Wahl nicht wirklich gewonnen. Die CDU hat nur minimal zugelegt gegenüber dem Ergebnis vom letzten Jahr, von 36,8 % auf 37,2 %. Absolut hat die CDU jetzt sogar weniger Stimmen (963.800) bekommen als 2008 (1.009.775) - dies ist prozentuell wohl vor allem deswegen mehr, weil die SPD-Wähler zu Hause geblieben sind und daher die Wahlbeteiligung gesunken ist (von 64,3 % auf 61,0 %). 2008 war das Ergebnis von der CDU als herber Verlust wahrgenommen worden, in diesem Jahr reichte ein fast identisches Ergebnis zum Feiern: Wahlergebnisse werden eben immer relativ und nicht absolut bewertet. In der hessischen CDU wird man aber, wenn der erste Jubel verflogen ist, sicherlich intensiv darüber nachdenken, was es heißt, wenn man nach einer solchen Steilvorlage der SPD trotzdem noch selbst weit unter 40 % bleibt.

Großer Gewinner auf der “bürgerlichen” Seite ist die FDP, die sich von 9,4 auf 16,2 % steigerte. Sie und ihr Vorsitzender, Jörg-Uwe Hahn werden in der neuen Regierung eine machtvolle Rolle spielen. Die FDP blieb während der Regierungsbildungs-Querelen des letzten Jahres meistens still im Hintergrund. Hahn hatte bereits am Wahlabend im Januar 2008 eine Koalition mit SPD und Grünen ausgeschlossen und ist bis heute dabei geblieben. Eigentlich ist diese Ausschließeritis (Al Wazir) ja eine Krankheit, aber der FDP hat’s genutzt. Viele bürgerliche Wähler und Wähler der Mitte fühlten sich offensichtlich nicht sonderlich von der CDU und Roland Koch angezogen. Das dürfte wohl vor allem an einigen recht unpopulären Schritten zusammenhängen, die die CDU-Regierung durchgezogen hatte (z. B. die Gymnasialreform).

Neben der FDP haben die Grünen gewonnen (2009: 13,7 %, 2008: 7,5 %). Sie waren zwar sowohl von SPD als auch von CDU heftig umworben worden, haben aber an Ypsilantis Scheitern selbst keinen Schaden genommen. Das dürfte vor allem an ihrem charismatisch-jugendhaft-frischen Vorsitzenden Tarek Al-Wazir liegen, der mittlerweile als eigentlicher Oppositionsführer in Hessen wahrgenommen wird - übrigens auch von Roland Koch selbst.

Die Linkspartei hat es wieder in den Landtag geschafft. Sie konnte aber kaum zulegen, was daran liegen dürfte, dass es in den Wochen vor der Landtagswahl einige Schlagzeilen gab, die ein Bild innerer Zerrissenheit von der Partei zeichneten. Insofern haben Parteien, die geschlossen auftraten - CDU, FDP, Grüne - gewonnen, während die zerrissene SPD erwartungsgemäß stark verlor und die mit sich streitende Linke stagnierte.

Natürlich ist dieses Wahlergebnis nur durch die besonderen Umstände der Ypsilanti-Ära der hessischen SPD zu erklären. Trotzdem sind wieder - wie im letzten Jahr - fünf Parteien in den Landtag eingezogen, mit allen Problemen bei der Regierungsbildung, die das tendenziell mit sich bringt.

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Eklat bei der Abschaffung der Studiengebühren in Hessen: Spin-Doctors bei der Arbeit

6. Juni 2008 von SG

Die hessische CDU-Regierung von Roland Koch ist bekanntermaßen nur noch geschäftsführend im Amt. Sie hat keine eigene Mehrheit im Landtag hinter sich, es gibt aber auch derzeit keine andere Mehrheit, die sich auf eine Regierungskoalition einigen kann. SPD, Grüne und Linkspartei haben zwar eine absolute Mehrheit, doch wegen des Widerstandes (mindestens) einer SPD-Abgeordneten traut sich Andrea Ypsilanti bislang nicht, sich im Landtag zur Wahl zu stellen. Stattdessen backt man etwas kleinere Brötchen und versucht es erstmal mit einem gemeinsamen Gesetz zur Aufhebung der Studiengebühren - einer der entscheidenden Streitpunkte im Wahlkampf zwischen SPD und CDU. Das ist nun erstmal gründlich schiefgegangen.

Bei der Ausarbeitung dieses Studiengebühren-Aufhebungsgesetzes half sogar die Landesregierung - obwohl sie inhaltlich ganz anderer Meinung ist - den Landtagsfraktionen, die das Gesetz unterstützen wollten. Am 3. Juni 2008 hat der Landtag den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD und Grünen mit den Stimmen dieser Parteien und der Linkspartei beschlossen. Als nächstes kommt jetzt - so sieht es die Verfassung vor - die Ausfertigung und Verkündung durch den Ministerpräsidenten. (Auf Bundesebene macht das der Bundespräsident, aber in den Bundesländern ist der Ministerpräsident in der Regel nicht nur “Regierungschef”, sondern auch Staatsoberhaupt.)

Doch Roland Koch kündigte gestern im Landtag an, dass er dies nicht tun werde, weil das vom Landtag beschlossene Gesetz verfassungwidrig sei, weil es die Studiengebühren gar nicht aufhebe, sondern lediglich die den Studenten zur Verfügung stehenden Studiendarlehen abschaffe. Obwohl Koch in seiner achtminütigen Rede betonte, dass es ihm nicht um den politisch-inhaltlichen Streit ginge, ob Studiengebühren sinnvoll sind oder nicht, sondern nur um die rein juristische Seite des Gesetzgebungsverfahrens, waren SPD, Grüne und Linkspartei hochgradig erbost. Auch in der Öffentlichkeit unterstellen einige Koch undemokratisches Verhalten.

Unfall im Gesetzgebungsverfahren

Was ist in der Tat passiert? - Anhand der Dokumente auf der Seite des hessischen Landtages lässt sich dies recht schnell nachvollziehen.

Das 2006 von der CDU-Regierung beschlossene “Hessische Studienbeitragsgesetz (HStubeiG)” gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil, der aus den Paragraphen 1 bis 6 besteht, wird die Erhebung der Studiengebühren geregelt; der zweite Teil (§§ 7 bis 10) betrifft die Einführung von Studiendarlehen. Paragraphen 11 bis 13 beinhalten formalrechtliche Regelungen zum Inkrafttreten und Übergangsregelungen.

Das Gesetz ist nicht besonders lang: insgesamt knapp unter 4 DIN A4-Seiten. Es gibt wahrlich kompliziertere Rechtstexte.

SPD und Grüne wollten die Studiengebühren abschaffen, indem sie das 2006 verabschiedete Gesetz per Änderungsgesetz in den entscheidenden Punkten außer Kraft setzen. Am 4. April 2008 brachten sie zu diesem Zwecke einen Gesetzentwurf in den Landtag ein (Drucksache 17/15), der in Bezug auf das Studienbeitragsgesetz vor allem drei Regelungen vorsieht:

1. In § 7 Abs. 1 S. 1 werden nach dem Wort “haben” die Worte “im
Wintersemester 2007/2008 und im Sommersemester 2008″ eingefügt.
2. In den §§ 7 bis 10 werden jeweils nach den Angaben “§ 2 Abs 1″,
“§ 3 Abs. 1″, “§ 3 Abs. 3″, “§ 4″, “§ 4 Abs. 2 und 3″ die Wörter “dieses Gesetzes in der Fassung vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512)” eingefügt.
3. Dem § 13 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
“Die §§ 1 bis 6 dieses Gesetzes finden letztmalig für das Sommersemester 2008 Anwendung und treten am 31. Dezember 2008 außer Kraft.”

Man muss sich gar nicht im Detail mit dem Entwurf auseindandersetzen, um zu verstehen: Die erste und zweite Bestimmung betreffen offensichtlich nur den zweiten Teil des Studienbeitragsgesetzes (Studiendarlehen), denn sie ändern nur die §§ 7 bis 10 ab. Die dritte Bestimmung schließlich setzt den entscheidenden ersten Teil des Gesetzes (§§ 1 bis 6 zu den Studienbeiträgen) zum Ende des Jahres außer Kraft.

In April und Mai 2008 ging dieser Entwurf den normalen parlamentarischen Gang in die Ausschüsse: In diesem Fall wurde er im Hauptausschuss und im Wissenschafts- und Kulturausschuss beraten. Knappe zwei Monate nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes änderten SPD und Grüne ihren Antrag ab (am 27. Mai, Drucksache 17/259). Das ist nichts außergewöhnliches, sondern im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vollkommen normal. Die meisten Änderungen werden im Antrag mit Kommentaren wie “Sprachliche Präsiziserung” oder “Klarstellung” begründet. Der entscheidende Teil, in dem das Studienbeitragsgesetz geändert wird, hat die folgende Fassung erhalten:

1. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In § 7 Abs. 1 S. 1 werden nach dem Wort “haben” die Worte “im Wintersemester 2007/2008 und im Sommersemester 2008″, nach dem Wort “Studiendarlehens” die Worte “für die Finanzierung eines Studienbeitrages, der für das Wintersemester 2007/2008 und für das Sommersemester 2008 erhoben wurde” sowie nach den Angaben “§ 2 Abs. 1″, “§ 3 Abs. 3″ und “§ 4″ jeweils die Worte “dieses Gesetzes in der Fassung vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I
S. 512)” eingefügt.
b) In Abs. 4 Satz 1 werden nach den Angaben “§ 3 Abs. 1″ und “§ 4 Abs. 2 und 3″ jeweils die Worte “dieses Gesetzes in der Fassung vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512)” eingefügt.”
2. In § 9 Abs. 2 Satz 1 werden nach der Angabe “§ 4″ die Worte “dieses Gesetzes in der Fassung vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512)” eingefügt.

Im Vergleich zur ursprünglichen Formulierung (vom 4. April 2008) sind hier nur noch die erste und zweite Bestimmung (in veränderter Form) enthalten. Es wird also nach diesem Entwurf nur noch der Teil des Gesetzes geändert, der die Studiendarlehen regelt. Die entscheidende Aufhebung der §§ 1 bis 6 zum Jahresende ist unter den Tisch gefallen.

SPD, Grüne und Linkspartei haben dann tatsächlich auf der Grundlage dieses Entwurfes ihr “Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen” verabschiedet, wie aus dem Beschlussprotokoll der 9. Landtagssitzung am 3. Juni 2008 hervorgeht (Wortprotokoll ist noch nicht verfügbar).

Es wurden also in der Tat nur die Studiendarlehen, nicht aber die Studiengebühren abgeschafft.

Kampf um die Meinungshoheit

Nun beklagen sich SPD und Grüne, die Landesregierung sei ihrer Beratungspflicht nicht nachgekommen. In der Tat wusste Koch und die CDU wohl schon länger von diesem Fehler im Entwurf. Trotzdem ist der Vorwurf hanebüchen: Es handelt sich nicht um ein wahnsinnig kompliziertes Gesetz. Mit dem entsprechenden Gesetzestext und den Drucksachen auf dem Tisch kann auch jeder einigermaßen gebildete Nicht-Jurist recht schnell sehen, dass hier der entscheidende Satz weggefallen ist. Dafür braucht man nicht den Sachverstand aus Ministerien und Staatskanzlei; das hätte auch einem Praktikanten in der SPD-Fraktion auffallen können. Es sind insgesamt deutlich weniger als 20 Textseiten, die in Form von Gesetzen und Anträgen für die Abschaffung der Studiengebühren relevant sind.

Nach diesem recht peinlichen Fehler bemühen sich natürlich alle darum, die Schuld von sich zu schieben.

SPD, Grüne und Linke versuchen, es so darzustellen, dass der Studiengebührenbefürworter Koch versuche, mit Verfahrenstricks die Aufhebung der Gebührenpflicht hinauszuschieben. Die SPD-Fraktion meint:

Jetzt hat der geschäftsführende Ministerpräsident Roland Koch Einspruch gegen das Gesetz eingelegt, den der Landtag voraussichtlich in einer Sondersitzung am 17. Juni zurückweisen wird. Die CDU kann die Abschaffung der Studiengebühren ein bisschen aufhalten, stoppen kann sie die Mehrheit im Landtag nicht.

Andrea Ypsilanti ist deutlicher: Sie schreibt in einem offenen Brief an die Studierenden:

Liebe Studierende,

die SPD hält Wort: Ab Wintersemester 2008/2009 wird die Hochschulbildung in Hessen wieder gebührenfrei. Daran ändert auch die billige Verzögerungstaktik von Ministerpräsident Koch nichts, der sich einmal mehr als Täuscher und Trickser entlarvt hat. Die Studiengebühren in Hessen werden abgeschafft. Die Mehrheit dafür steht und lässt sich von der Blockadehaltung der geschäftsführenden Landesregierung nicht stoppen.

Die CDU hingegen weist den Vorwurf zurück, nicht ausreichend beraten zu haben. Roland Koch meinte bereits im Landtag, die Staatskanzlei helfe zwar den Landtagsfraktionen, aber sie sei nicht “Kindermädchen der Mehrheitsfraktionen”. In der Tat enthielt die Handreichung an die Landtagsfraktionen, die die Landesregierung am 23. Mai zur Verfügung gestellt hatte, wohl noch die entscheidende dritte Klausel, die die Studiengebühren abschafft.

In der Öffentlichkeit wird kaum jemand in die entsprechenden Parlamentsdrucksachen hineinsehen. Entscheidend ist hier deswegen der Eindruck - ob der nun stimmt oder nicht. Sowohl SPD als auch Union versuchen jetzt, den vorliegenden Nachrichten den richtigen Dreh bzw. “Spin” zu geben, also die öffentliche Wahrnehmung zu formen. Auch die entsprechenden Beiträge in Blogs sollen dazu beitragen, die Wahrnehmung dieses Vorgangs in die eine oder andere Richtung (”Die SPD hat sich dumm angestellt” oder “Roland Koch versucht’s mit unfairen Tricks”) zu beeinflussen.

Für Hessen bedeutet dieser Vorfall, dass die Aussichten auf eine Mehrheitsregierung in Hessen erstmal deutlich gesunken sind, wie der Vorsitzende der Grünen-Fraktion, al-Wazir, meinte:

Es hagelt auf Jamaika.

Update: Wie absurd es ist zu glauben, dass Koch SPD und Grüne auf ihren Fehler hinweisen würde, zeigt Frederic Hormuth:

Ihr könnt doch nicht ernsthaft geglaubt haben, dass Roland Koch euch diskret beiseite nimmt und sagt: „Schaut mal, bei dem Gesetzesentwurf, den ich total scheiße finde und gegen den ich stimmen werde, da ist euch irgendwie, guggtemal, schaut, hier, seht ihrs? Ich wollts nur gesagt gaben und Grüße daheim, Bussi!”.

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