Der falsche Weg gegen die NPD

3. Februar 2009 von SG

Wie man nicht vorgehen sollte gegen die NPD, zeigt ein Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern, über das das NPD-Blog berichtet. Seit der letzten Landtagswahl 2006 ist die NPD mit sechs Abgeordneten im Landtag in Schwerin vertreten und fällt vor allem dadurch auf, dass sie stört: Von insgesamt 62 Ordnungsrufen, die Abgeordnete im Parlament erhalten haben, entfallen immerhin 58 auf die NPD-Fraktion. Deutlich mehr als die Hälfte aller Zwischenrufe kommen aus den Reihen der NPD.

Ein Abgeordneter dieser Partei, Raimund Borrmann, nach Selbstauskunft “Koch und Philosoph“, pflegt seit einiger Zeit seine Reden mit “Bürger des Landes” zu beginnen. Als er das am 18. Oktober 2007 wieder einmal tat, schloss ihn die Landtagspräsidentin von der weiteren Sitzung aus:

Das Wort [...] hat der Abgeordnete Herr Borrmann von der NPD.
(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)
Raimund Borrmann, NPD: [Bürger des Landes!] „Voice of the blood“, „Stimme des Blutes“ …
Präsidentin Sylvia Bretschneider: Herr Borrmann, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf, weil Sie zum wiederholten Male die Würde dieses Hohen Hauses verletzen, indem Sie hier keine korrekte Anrede verwenden.
(Toralf Schnur, FDP: So ist es richtig.)
Ich mache Sie darauf aufmerksam, sollten Sie jetzt noch einmal gegen diese Regelung verstoßen, dass ich dann den entsprechenden Paragrafen in der Geschäftsordnung anwende, weil ich das für eine gröbliche Verletzung der Würde des Hauses halte.
(Toralf Schnur, FDP: Es ist doch ohnehin der dritte. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Raimund Borrmann, NPD: „Stimme des Blutes“ lautet der Titel einer Musik-CD mit Kompositionen Hildegard von Bingens. Blut. Über Jahrtausende hat kaum ein Gegenstand, kaum ein Begriff wie dieser eine solch wichtige Bedeutung im Leben der menschlichen Zivilisation …
Präsidentin Sylvia Bretschneider: Herr Borrmann, ich erteile Ihnen gemäß
(Stefan Köster, NPD: 99.)
Paragraf 99 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung wegen gröblicher Verletzung der Ordnung,
(Michael Andrejewski, NPD: Einen Rausschmiss.)
oder ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich Sie wegen Paragraf 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung von der heutigen Sitzung ausschließe. Bitte verlassen Sie den Saal.
(Michael Andrejewski, NPD: Eine Begründung, gibt es die? – Udo Pastörs, NPD: Was war denn? – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Ich unterbreche die Sitzung und berufe den Ältestenrat ein.

(Die hier in eckige Klammern gesetzten Worte “Bürger des Landes” hatte Borrmann zwar gesagt, da aber das Mikrofon noch nicht angeschaltet war, sind sie nicht im Protokoll verzeichnet.)

Borrmann ließ diesen Ausschluß nicht auf sich sitzen und hat beim Landesverfassungsgericht ein Verfahren angestrengt, das ihm weitgehend recht gab und feststellte, dass sein Ausschluss vom Rest der Sitzung rechtswidrig war:

Bis zur Landtagssitzung am 18. Oktober 2007 hat die Sitzungsleitung auf die vom Antragsteller verwendete Anrede „Bürger des Landes“ überhaupt nur sporadisch, teilweise mit formlosen Rügen, teilweise – und auch erst seit Juli 2007 – mit Ordnungsrufen reagiert, sie aber verschiedentlich auch unbeanstandet gelassen. Sollte nunmehr erstmals, um dem Antragsteller das Gewicht des Verstoßes gegen diese von der ganz überwiegenden Zahl der Parlamentsmitglieder getragene Verhaltensregel deutlich zu machen, zu weitergehenden Sanktionen gegriffen werden, hätte es ausgereicht, zunächst zum nächst schwerwiegenderen Ordnungsmittel der Wortentziehung zu greifen. Damit wäre der Zweck, den Abgeordneten von der Beteiligung an den weiteren Debatten der laufenden Sitzung durch Redebeiträge auszuschließen und damit an der Fortsetzung seines inkriminierten Verhaltens zu hindern, ebenfalls erreicht worden. (S. 16)

Insgesamt also eine ziemlich große Klatsche für das Landtagspräsidium und die anderen Fraktionen. Gleichzeitig haben Bormann und die NPD eine Steilvorlage bekommen, denn sie kann jetzt behaupten, dass die anderen Fraktionen sie im Landtag undemokratisch behandeln. In einer Presseerklärung äußert sich Borrmann für die NPD:

Insbesondere unter dem Regiment von Sylvia Bretschneider hat sich das Landtagspräsidium im Schweriner Schloß quasi zu einer Präsidialdikatur entwickelt. Die korrekte und neutrale Leitung der Sitzung wird insbesondere von Frau Bretschneider zur politischen Einflußnahme mißbraucht. Ordnungsmaßnahmen sollen die frei gewählte nationale Opposition daran hindern, ihr Mandat auszuüben. Aber nicht nur der Landtag hat sich mit diesem Urteil blamiert, sondern auch die Abgeordneten der Systemparteien, die Einsprüche der NPD-Abgeordneten stets niederstimmen. Wir sehen uns durch dieses Urteil bestärkt. Die NPD-Fraktion wird sich als Stimme des Volkes im Parlament auch weiterhin keinen Maulkorb verpassen lassen. Die ersten Risse in der Schweriner Präsidialdikatur werden sichtbar. Wir werden daran arbeiten, daß die scheindemokratische Fassade dieses System bald ganz in sich zusammenfällt.

Spätestens jetzt wird offensichtlich, wie gefährlich es ist, die demokratischen Regeln gegen Undemokraten nicht genauso anzuwenden wie gegen die anderen Parteien. Dass das Ergebnis der Abstimmungen, an denen Borrmann nicht teilnehmen durfte, sich durch seine Stimme kaum geändert hätte, muss die NPD ja nicht dazu sagen, und es kann natürlich auch kein verfassungsrechtliches Argument sein. Das Verfassungsgericht hat auch vollkommen Recht mit seiner Einschätzung: Der Ausschluss aus der Sitzung war unverhältnismäßig, und das lag eigentlich auch von Anfang an auf der Hand. Solange die NPD nicht bundesweit als verfassungsfeindliche Partei verboten ist, kann auch ihre zweifelhafte Einstellung zu Grundgesetz und Demokratie kein Grund sein, sie formal anders zu behandeln als andere Parteien. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat sich mit diesem Vorgehen ganz unnötig selbst ins Bein geschossen. Die NPD muss in erster Linie politisch und nicht durch nervöse Überreaktionen begegnet werden.

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Warum es in Deutschland keine Gewaltenteilung zwischen Regierung und Parlament gibt

26. Januar 2009 von SG

Eine Bemerkung zur etwas pointiert formulierten Überschrift vorweg. Natürlich gibt es in Deutschland zwischen Regierung und Parlament Gewaltenteilung - juristisch-formell betrachtet. Politisch-materiell sieht es aber anders aus:

Die FDP hat in Hessen ein sehr gutes Wahlergebnis erzielt (16,2 %, 20 Sitze im Landtag) und wird wahrscheinlich an der neuen CDU-FDP-Regierung mit drei Ministern beteiligt sein. Alle drei FDP-Minister werden aus der FDP-Landtagsfraktion kommen. Nun war es bisher bei der Hessen-FDP so üblich, dass FDP-Abgeordnete, wenn sie FDP-Minister wurden, von ihrem Mandat - also ihrem Sitz im Landtag - zurückgetreten sind. Die FDP ist eine relativ kleine Partei; alle 20 Abgeordneten sind daher über die Landesliste der Partei ins Parlament gekommen, in keinem Wahlkreis hat die FDP ein Direktmandat gewonnen. Wenn die drei Abgeordneten, die Minister werden - Parteivorsitzender Jörg-Uwe Hahn, Dieter Posch und als dritte wahrscheinlich eine der beiden Frauen in der Fraktion - also von ihren Mandaten zurücktreten, dann würden nach dem Nachrückverfahren die FDP-Politiker auf den Plätzen 21 bis 23 in den Landtag einziehen.

Doch Hahn und Posch haben schon angekündigt, es diesmal anders machen zu wollen und ihr Mandat zu behalten. FAZ.net unterstellt Hahn dabei ein finanzielles Interesse, aber auch politisch kann es durchaus sinnvoll für eine Partei sein, wenn ihre Minister weiter im Parlament vertreten sind:

“Ich werde das Mandat behalten”, erklärte [Hahn] gegenüber dem hr. Da es heftige Debatten im Landtag geben werde, wolle er nicht an seinen Ministerposten gebunden sein. Zudem wäre im Vergleich zu früher die Fraktion nicht mehr so klein.

Bundesweit ist die bisherige Praxis der Hessen-FDP - Trennung von Amt und Mandat - eine Ausnahme. Die meisten Minister der Bundesregierung sind auch Abgeordnete im Bundestag, auch die Bundeskanzlerin selbst. Das ist übrigens schon seit der Gründung der Bundesrepublik vor 60 Jahren so.

Gegen die Pläne von Hahn und Posch spricht sich der Vorsitzende der Hessischen Jungliberalen (JuLis), Lasse Becker aus:

[Hersfelder Zeitung:] Herr Becker, die designierten FDP-Minister Jörg-Uwe Hahn und Dieter Posch haben angekündigt, ihre Landtagsmandate nicht abgeben zu wollen, warum sind die Jungen Liberalen dagegen?

Becker: Wir sind grundsätzlich davon überzeugt, dass man Amt und Mandat trennen sollte. Das Parlament hat die Aufgabe, der Regierung auf die Finger zu schauen, dazu braucht man eine starke, eigenständige Fraktion, die dann auch gegenüber dem Koalitionspartner ihr Profil besser schärfen kann. Aber natürlich gibt es auch die Freiheit des Mandats, die wir nicht beeinflussen wollen.

Auf der JuLi-Webseite erklärt Becker:

Wir JuLis streben die konsequente Trennung von Amt und Mandat auf Landes- und Bundesebene an. Der Anspruch, im Parlament die FDP glaubwürdig und mit ganzer Kraft zu vertreten, kollidiert notwendigerweise gelegentlich mit der Ausübung eines Regierungsamtes – ein Konflikt, dem durch den Verzicht auf das Mandat vorgebeugt werden kann. Fraktions- und Regierungsarbeit werden so nicht in unglücklicher Weise vermengt.

Kritisch äußert sich auch ein Leser in einem Kommentar auf FAZ.net:

Auch wenn es viel leichter ist, dagegen zu polemisieren, die Gewaltenteilung ist eines der Grundprizipien der Demokratie. Es stünde daher gerade der liberalen Partei in Deutschland (und auch in Hessen!) gut zu Gesicht, dieses Prinzip hochzuhalten und - gerade - zunächst auf sich selbst anzuwenden. Natürlich kann man viele “gute” “praktische” Gründe aufzählen, warum es besser wäre, wenn man doch… Aber mit dieser Art des Vorgehens wird unsere Demokratie tatsächlich immer weniger wert.

Becker und auch der FAZ.net-Kommentator erwecken hier den Eindruck, es käme das Ende der Demokratie in Deutschland, wenn ein Minister, Ministerpräsident oder Kanzler gleichzeitig Abgeordneter ist. In der Tat fällt es leicht, mit dem Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Regierung und Parlament in diesem Sinne zu argumentieren. Doch ist dies hier irreführend.

Gewaltenteilung zwischen Regierung und Parlament besteht im deutschen Regierungssystem vor allem im juristisch-formellen Sinne. Regierung und Parlament sind getrennte Staatsorgane mit bestimmten Rechten und Pflichten. All das ist in den Verfassungen festgelegt: für den Bund im Grundgesetz, für die Länder in den Länderverfassungen.

Gewaltenteilung zwischen Regierung und Parlament besteht in Deutschland aber nicht im politisch-materiellen Sinne. Natürlich werden in Hessen die CDU- und FDP-Abgeordneten der CDU-FDP-Regierung anders gegenüber stehen als die Abgeordneten der Opposition. Entscheidend ist aber, dass alle Beteiligten Parteimitglieder sind: alle Abgeordneten und wahrscheinlich auch alle Mitglieder der Landesregierung. Auch die Wähler haben - immer politisch-materiell, nicht juristisch-formell gedacht - Parteien gewählt, nicht einzelne Abgeordnete. Insofern ist es nur konsequent, wenn die FDP auch nach der Wahl geschlossen auftritt und innerhalb der zu bildenden Koalition als einheitliche Kraft auftreten möchte. Politisch-materiell besteht die Regierungskoalition nicht aus den Fraktionen von CDU und FDP und der Landesregierung, sondern sie besteht aus den Landesverbänden von CDU und FDP. Fraktions- und Regierungsarbeit werden nicht “in unglücklicher Weise vermengt”, wie Lasse Becker meint, sondern sie sind - wenn die entsprechende Partei an der Regierung beteiligt ist - zwei Aspekte einer einheitlichen Regierungsarbeit, denn es regiert nicht alleine die Regierung, sondern sie tut dies unter maßgeblicher Beteiligung der Parlamentsfraktionen der Parteien, die an der Regierung beteiligt sind.

Hinter den Kulissen bleibt natürlich die Landesregierung ständig abhängig von CDU und FDP, und die FDP-Minister bleiben abhängig von der FDP-Fraktion und der FDP als Partei. Wenn eine (hinreichend große) Mehrheit in CDU und FDP sich dazu entschließt, dass ein bestimmter Minister - oder gar der Ministerpräsident selbst - nicht mehr tragbar ist, dann wird die entsprechende Person ausgetauscht. Vor einiger Zeit ist dem angeblich so mächtigen Edmund Stoiber in Bayern genau das passiert. So etwas kann sehr schnell gehen.

Die Praxis, dass Minister in Deutschland auch Mitglieder des Parlamentes sind, gefährdet also nicht den Bestand der Demokratie in Deutschland, und man sollte das auch nicht in verantwortungsloser Weise behaupten. Im Gegenteil: Die Überwindung der strikten Trennung von Parlament und Regierung ist gerade eine Stärke des deutschen, parlamentarischen Regierungssystems: Parlamentsmehrheit und Regierung bilden bis zur nächsten Wahl - über die Gewaltenteilungsgrenze von Regierung und Parlament hinweg - einen (demokratisch strukturierten) einheitlichen Handlungskörper. An dessen Leistung kann sich dann bei der nächsten Wahl der Wähler orientieren und entscheiden, ob er lieber einer Regierungspartei oder einer Oppositionspartei seine Stimme gibt.

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Kaum Überraschungen: Landtagswahl in Hessen

20. Januar 2009 von SG

Das Jahr 2008 war Hessen-Jahr. Den Abschlusspunkt bildeten die Landtagswahl am 18. Januar 2009. Dort blieben große Überraschungen aus: CDU und FDP kommen auf eine komfortable Mehrheit (66 von 118 Mandaten im Landtag). Schäfer-Gümbel wird neuer Vorsitzender von SPD und SPD-Fraktion; Ypsilanti tritt (wie erwartet) ab. Einige kleinere Überraschungen gab’s dann aber doch:

Zunächst hat die CDU mit ihrem Spitzenkandidaten Roland Koch die Wahl nicht wirklich gewonnen. Die CDU hat nur minimal zugelegt gegenüber dem Ergebnis vom letzten Jahr, von 36,8 % auf 37,2 %. Absolut hat die CDU jetzt sogar weniger Stimmen (963.800) bekommen als 2008 (1.009.775) - dies ist prozentuell wohl vor allem deswegen mehr, weil die SPD-Wähler zu Hause geblieben sind und daher die Wahlbeteiligung gesunken ist (von 64,3 % auf 61,0 %). 2008 war das Ergebnis von der CDU als herber Verlust wahrgenommen worden, in diesem Jahr reichte ein fast identisches Ergebnis zum Feiern: Wahlergebnisse werden eben immer relativ und nicht absolut bewertet. In der hessischen CDU wird man aber, wenn der erste Jubel verflogen ist, sicherlich intensiv darüber nachdenken, was es heißt, wenn man nach einer solchen Steilvorlage der SPD trotzdem noch selbst weit unter 40 % bleibt.

Großer Gewinner auf der “bürgerlichen” Seite ist die FDP, die sich von 9,4 auf 16,2 % steigerte. Sie und ihr Vorsitzender, Jörg-Uwe Hahn werden in der neuen Regierung eine machtvolle Rolle spielen. Die FDP blieb während der Regierungsbildungs-Querelen des letzten Jahres meistens still im Hintergrund. Hahn hatte bereits am Wahlabend im Januar 2008 eine Koalition mit SPD und Grünen ausgeschlossen und ist bis heute dabei geblieben. Eigentlich ist diese Ausschließeritis (Al Wazir) ja eine Krankheit, aber der FDP hat’s genutzt. Viele bürgerliche Wähler und Wähler der Mitte fühlten sich offensichtlich nicht sonderlich von der CDU und Roland Koch angezogen. Das dürfte wohl vor allem an einigen recht unpopulären Schritten zusammenhängen, die die CDU-Regierung durchgezogen hatte (z. B. die Gymnasialreform).

Neben der FDP haben die Grünen gewonnen (2009: 13,7 %, 2008: 7,5 %). Sie waren zwar sowohl von SPD als auch von CDU heftig umworben worden, haben aber an Ypsilantis Scheitern selbst keinen Schaden genommen. Das dürfte vor allem an ihrem charismatisch-jugendhaft-frischen Vorsitzenden Tarek Al-Wazir liegen, der mittlerweile als eigentlicher Oppositionsführer in Hessen wahrgenommen wird - übrigens auch von Roland Koch selbst.

Die Linkspartei hat es wieder in den Landtag geschafft. Sie konnte aber kaum zulegen, was daran liegen dürfte, dass es in den Wochen vor der Landtagswahl einige Schlagzeilen gab, die ein Bild innerer Zerrissenheit von der Partei zeichneten. Insofern haben Parteien, die geschlossen auftraten - CDU, FDP, Grüne - gewonnen, während die zerrissene SPD erwartungsgemäß stark verlor und die mit sich streitende Linke stagnierte.

Natürlich ist dieses Wahlergebnis nur durch die besonderen Umstände der Ypsilanti-Ära der hessischen SPD zu erklären. Trotzdem sind wieder - wie im letzten Jahr - fünf Parteien in den Landtag eingezogen, mit allen Problemen bei der Regierungsbildung, die das tendenziell mit sich bringt.

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Wer führt die SPD in Hessen?

31. Dezember 2008 von SG

Rhein-Main-Zeitung: Franz Müntefering sagt, Schäfer-Gümbel soll in jedem Fall eine bestimmende Rolle in der hessischen SPD spielen. Werden Sie Partei- und Fraktionschef, falls es am 18. Januar doch nicht klappt?

Schäfer-Gümbel: Ich bin zuversichtlich, dass ich eine gewichtige Rolle in der SPD spielen werde, denn das ist zwangsläufig so, wenn ich Ministerpräsident dieses Landes bin. Andere Fragen stellen sich zurzeit nicht. (Rhein-Main-Zeitung)

Eine Merkwürdigkeit des Wechsels von Andrea Ypsilanti zu Thorsten Schäfer-Gümbel in der Hessen-SPD ist, dass der Wechsel eigentlich gar kein Wechsel war. Schließlich ist Ypsilanti bis heute Vorsitzende der Hessen-SPD und Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion.

Trotzdem ist in den letzten Wochen deutlich geworden, dass Schäfer-Gümbel die hessischen Sozialdemokraten führt. Er ist der Spitzenkandidat. Er gibt die (meisten) Interviews. Er wird kritisiert, wegen Politik und Brille. Und er hat sich auch schon von Ypsilanti distanziert: Im Gegensatz zu ihr gesteht er ein, dass der Wortbruch der SPD ein Fehler war. Im Gegensatz zu ihr setzt er nicht mehr auf eine Zusammenarbeit mit dem umstrittenen Umweltpolitiker Hermann Scheer, den Ypsilanti zum Wirtschaftsminister machen wollte.

Letztlich ist der formelle Vorsitz in einer Partei oder Fraktion nichts wert, wenn die Mitglieder - die “Basis” - dem Vorsitzenden nicht folgen mögen. Kurt Beck ist das auf Bundesebene passiert: Er war zwar noch Vorsitzender, aber eben nur noch auf dem Papier. Ypsilanti ist jetzt eine Vorsitzende auf Abruf. Niemand folgt ihr; alle folgen Schäfer-Gümbel. In demokratischen Parteien ist die formale Macht eines Vorsitzendenpostens bedeutungslos, wenn sie nicht mit politischer Macht gefüllt wird.

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