Der falsche Weg gegen die NPD

3. Februar 2009 von SG

Wie man nicht vorgehen sollte gegen die NPD, zeigt ein Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern, über das das NPD-Blog berichtet. Seit der letzten Landtagswahl 2006 ist die NPD mit sechs Abgeordneten im Landtag in Schwerin vertreten und fällt vor allem dadurch auf, dass sie stört: Von insgesamt 62 Ordnungsrufen, die Abgeordnete im Parlament erhalten haben, entfallen immerhin 58 auf die NPD-Fraktion. Deutlich mehr als die Hälfte aller Zwischenrufe kommen aus den Reihen der NPD.

Ein Abgeordneter dieser Partei, Raimund Borrmann, nach Selbstauskunft “Koch und Philosoph“, pflegt seit einiger Zeit seine Reden mit “Bürger des Landes” zu beginnen. Als er das am 18. Oktober 2007 wieder einmal tat, schloss ihn die Landtagspräsidentin von der weiteren Sitzung aus:

Das Wort [...] hat der Abgeordnete Herr Borrmann von der NPD.
(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)
Raimund Borrmann, NPD: [Bürger des Landes!] „Voice of the blood“, „Stimme des Blutes“ …
Präsidentin Sylvia Bretschneider: Herr Borrmann, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf, weil Sie zum wiederholten Male die Würde dieses Hohen Hauses verletzen, indem Sie hier keine korrekte Anrede verwenden.
(Toralf Schnur, FDP: So ist es richtig.)
Ich mache Sie darauf aufmerksam, sollten Sie jetzt noch einmal gegen diese Regelung verstoßen, dass ich dann den entsprechenden Paragrafen in der Geschäftsordnung anwende, weil ich das für eine gröbliche Verletzung der Würde des Hauses halte.
(Toralf Schnur, FDP: Es ist doch ohnehin der dritte. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Raimund Borrmann, NPD: „Stimme des Blutes“ lautet der Titel einer Musik-CD mit Kompositionen Hildegard von Bingens. Blut. Über Jahrtausende hat kaum ein Gegenstand, kaum ein Begriff wie dieser eine solch wichtige Bedeutung im Leben der menschlichen Zivilisation …
Präsidentin Sylvia Bretschneider: Herr Borrmann, ich erteile Ihnen gemäß
(Stefan Köster, NPD: 99.)
Paragraf 99 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung wegen gröblicher Verletzung der Ordnung,
(Michael Andrejewski, NPD: Einen Rausschmiss.)
oder ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich Sie wegen Paragraf 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung von der heutigen Sitzung ausschließe. Bitte verlassen Sie den Saal.
(Michael Andrejewski, NPD: Eine Begründung, gibt es die? – Udo Pastörs, NPD: Was war denn? – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Ich unterbreche die Sitzung und berufe den Ältestenrat ein.

(Die hier in eckige Klammern gesetzten Worte “Bürger des Landes” hatte Borrmann zwar gesagt, da aber das Mikrofon noch nicht angeschaltet war, sind sie nicht im Protokoll verzeichnet.)

Borrmann ließ diesen Ausschluß nicht auf sich sitzen und hat beim Landesverfassungsgericht ein Verfahren angestrengt, das ihm weitgehend recht gab und feststellte, dass sein Ausschluss vom Rest der Sitzung rechtswidrig war:

Bis zur Landtagssitzung am 18. Oktober 2007 hat die Sitzungsleitung auf die vom Antragsteller verwendete Anrede „Bürger des Landes“ überhaupt nur sporadisch, teilweise mit formlosen Rügen, teilweise – und auch erst seit Juli 2007 – mit Ordnungsrufen reagiert, sie aber verschiedentlich auch unbeanstandet gelassen. Sollte nunmehr erstmals, um dem Antragsteller das Gewicht des Verstoßes gegen diese von der ganz überwiegenden Zahl der Parlamentsmitglieder getragene Verhaltensregel deutlich zu machen, zu weitergehenden Sanktionen gegriffen werden, hätte es ausgereicht, zunächst zum nächst schwerwiegenderen Ordnungsmittel der Wortentziehung zu greifen. Damit wäre der Zweck, den Abgeordneten von der Beteiligung an den weiteren Debatten der laufenden Sitzung durch Redebeiträge auszuschließen und damit an der Fortsetzung seines inkriminierten Verhaltens zu hindern, ebenfalls erreicht worden. (S. 16)

Insgesamt also eine ziemlich große Klatsche für das Landtagspräsidium und die anderen Fraktionen. Gleichzeitig haben Bormann und die NPD eine Steilvorlage bekommen, denn sie kann jetzt behaupten, dass die anderen Fraktionen sie im Landtag undemokratisch behandeln. In einer Presseerklärung äußert sich Borrmann für die NPD:

Insbesondere unter dem Regiment von Sylvia Bretschneider hat sich das Landtagspräsidium im Schweriner Schloß quasi zu einer Präsidialdikatur entwickelt. Die korrekte und neutrale Leitung der Sitzung wird insbesondere von Frau Bretschneider zur politischen Einflußnahme mißbraucht. Ordnungsmaßnahmen sollen die frei gewählte nationale Opposition daran hindern, ihr Mandat auszuüben. Aber nicht nur der Landtag hat sich mit diesem Urteil blamiert, sondern auch die Abgeordneten der Systemparteien, die Einsprüche der NPD-Abgeordneten stets niederstimmen. Wir sehen uns durch dieses Urteil bestärkt. Die NPD-Fraktion wird sich als Stimme des Volkes im Parlament auch weiterhin keinen Maulkorb verpassen lassen. Die ersten Risse in der Schweriner Präsidialdikatur werden sichtbar. Wir werden daran arbeiten, daß die scheindemokratische Fassade dieses System bald ganz in sich zusammenfällt.

Spätestens jetzt wird offensichtlich, wie gefährlich es ist, die demokratischen Regeln gegen Undemokraten nicht genauso anzuwenden wie gegen die anderen Parteien. Dass das Ergebnis der Abstimmungen, an denen Borrmann nicht teilnehmen durfte, sich durch seine Stimme kaum geändert hätte, muss die NPD ja nicht dazu sagen, und es kann natürlich auch kein verfassungsrechtliches Argument sein. Das Verfassungsgericht hat auch vollkommen Recht mit seiner Einschätzung: Der Ausschluss aus der Sitzung war unverhältnismäßig, und das lag eigentlich auch von Anfang an auf der Hand. Solange die NPD nicht bundesweit als verfassungsfeindliche Partei verboten ist, kann auch ihre zweifelhafte Einstellung zu Grundgesetz und Demokratie kein Grund sein, sie formal anders zu behandeln als andere Parteien. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat sich mit diesem Vorgehen ganz unnötig selbst ins Bein geschossen. Die NPD muss in erster Linie politisch und nicht durch nervöse Überreaktionen begegnet werden.

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Sascha Roßmüller im BR: Wie die NPD hoffähig gemacht wird

22. September 2008 von SG

In Bayern ist demnächst Landtagswahl, und weil die CSU in letzter Zeit etwas glücklos agiert hat, ist es erstmals seit längerer Zeit dort wieder richtig spannend. Der Bayerische Rundfunk begleitet den Wahlkampf der Parteien und hat sich entschlossen, auch die nicht im Landtag vertretenen Parteien zu ihrem Programm und ihren Positionen zu befragen. Dazu waren (unter anderem) auch der Spitzenkandidat der NPD, Sascha Roßmüller, und der Spitzenkandidat der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), Bernhard Suttner, ins Studio zum Kreuzverhör durch zwei Journalisten eingeladen worden.

Wie die Sendung dann ablief, lässt sich bei Youtube nachverfolgen: Nach einem ersten Interview mit Roßmüller kam Suttner an die Reihe und verließ empört das Studio, bevor Roßmüller ein zweites Mal befragt wurde. Was hatte Suttner so aufgeregt, dass er nicht bereit war, über das Programm der ÖDP zu sprechen, sondern ausschließlich über den Auftritt des NPD-Kandidaten zuvor? - In der Tat hatten sich die Journalisten des BR große Mühe gegeben, den Anschein zu erwecken, die NPD sei eine durchaus wählbare Partei und Sascha Roßmüller ein integerer Mann. Kritische Nachfragen jeder Art unterblieben; ganz offenbar hatten die BR-Interviewer (Andreas Bachmann und Matthias Keller-May) ziemliche Angst vor einem sehr souverän auftretenden NPD-Kandidaten, der so gar nicht dem Klischee des tumben Skinheads entsprach. Offensichtlich hatten sie auch im Vorfeld nicht sonderlich viel über ihren Gast recherchiert, denn da erfährt man durch eine einfache Google-Suche in wenigen Minuten eine Menge Unappetitliches über Roßmüller; so hat er anlässlich einer Demonstration in Nürnberg, auf die Nürnberger Prozesse anspielend, einmal angekündigt: “Dereinst werden ‘Andere’ in Nürnberg hängen.”. Darauf hätte man Roßmüller ja mal ansprechen können. Stattdessen zogen Bachmann und Keller-May es vor, mit Roßmüller über Prozentpunkte in der Arbeitslosenstatistik zu streiten. Den iranischen Präsidenten Ahmadinedschad bezeichneten die nervösen Moderatoren gar als “Holocaustgegner”, und zu Roßmüllers Forderung, die Mittel für Aufklärung vor dem Rechtsextremismus an bayerischen Schulen zu streichen, sagte der BR-Mann nur “Klingt toll”. Man muss ihm wohl zugutehalten, dass er in dem Moment nicht wusste, was er da eigentlich sagte.

Ganz offensichtlich ist die NPD mittlerweile in der Lage, zumindest teilweise Kandidaten aufzubieten, die durchaus in der Lage sind, eine einigermaßen professionelle Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und die sich nicht mehr durch ihre reine Anwesenheit vor einer Kamera für jedermann unwählbar machen. Für einen bestimmten Wählerkreis im rechtskonservativen Milieu dürfte ein Programm, wie es Roßmüller zehn Minuten lang im BR ungefiltert präsentieren konnte, ansprechend wirken - gerade auch in Anbetracht einer CDU, die sich in vielen Dingen programmatisch in die Mitte bewegt hat (z. B. in der Familienpolitik). Erschreckend ist, wie gutbezahlte Journalisten des vermeintlichen Qualitätsfernsehens nicht in der Lage waren, die von Roßmüller vorgeführte Werbeshow zu hinterfragen. Der Medienjournalist Stefan Niggemeier nennt den Auftritt der Beiden zu Recht eine “Schande für den öffentlich-rechtlichen Journalismus”. Einzig der Kandidat der ÖDP, Bernhard Suttner, hatte offenbar schon während der Sendung erkannt, wie gefährlich die NPD-Show ist. Wenn man beim BR und anderswo nicht in der Lage ist, ordentlich nachzuhaken und vorher zu seinen Gästen etwas mehr zu recherchieren, ist es durchaus denkbar, dass die NPD bald in den ersten Landesparlamenten sitzt und wir es dann dort mit Sechsparteienparlamenten zu tun haben - mit allen negativen Folgen für die Regierbarkeit und allen positiven Folgen für die NPD.

(Eine Randbemerkung: Vollkommen wirklichkeitsfremd mutet es angesichts dieses öffentlich-rechtlichen Armutszeugnisses an, wenn in schöner Regelmäßigkeit Vertreter der konventionellen Medien - TV und Print - alles, was irgendwie mit Internet-Journalismus zu tun hat, a priori als neumodischen, inkompetenten Schmarrn abtun.)

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