Eklat bei der Abschaffung der Studiengebühren in Hessen: Spin-Doctors bei der Arbeit
6. Juni 2008 von SG
Die hessische CDU-Regierung von Roland Koch ist bekanntermaßen nur noch geschäftsführend im Amt. Sie hat keine eigene Mehrheit im Landtag hinter sich, es gibt aber auch derzeit keine andere Mehrheit, die sich auf eine Regierungskoalition einigen kann. SPD, Grüne und Linkspartei haben zwar eine absolute Mehrheit, doch wegen des Widerstandes (mindestens) einer SPD-Abgeordneten traut sich Andrea Ypsilanti bislang nicht, sich im Landtag zur Wahl zu stellen. Stattdessen backt man etwas kleinere Brötchen und versucht es erstmal mit einem gemeinsamen Gesetz zur Aufhebung der Studiengebühren - einer der entscheidenden Streitpunkte im Wahlkampf zwischen SPD und CDU. Das ist nun erstmal gründlich schiefgegangen.
Bei der Ausarbeitung dieses Studiengebühren-Aufhebungsgesetzes half sogar die Landesregierung - obwohl sie inhaltlich ganz anderer Meinung ist - den Landtagsfraktionen, die das Gesetz unterstützen wollten. Am 3. Juni 2008 hat der Landtag den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD und Grünen mit den Stimmen dieser Parteien und der Linkspartei beschlossen. Als nächstes kommt jetzt - so sieht es die Verfassung vor - die Ausfertigung und Verkündung durch den Ministerpräsidenten. (Auf Bundesebene macht das der Bundespräsident, aber in den Bundesländern ist der Ministerpräsident in der Regel nicht nur “Regierungschef”, sondern auch Staatsoberhaupt.)
Doch Roland Koch kündigte gestern im Landtag an, dass er dies nicht tun werde, weil das vom Landtag beschlossene Gesetz verfassungwidrig sei, weil es die Studiengebühren gar nicht aufhebe, sondern lediglich die den Studenten zur Verfügung stehenden Studiendarlehen abschaffe. Obwohl Koch in seiner achtminütigen Rede betonte, dass es ihm nicht um den politisch-inhaltlichen Streit ginge, ob Studiengebühren sinnvoll sind oder nicht, sondern nur um die rein juristische Seite des Gesetzgebungsverfahrens, waren SPD, Grüne und Linkspartei hochgradig erbost. Auch in der Öffentlichkeit unterstellen einige Koch undemokratisches Verhalten.
Unfall im Gesetzgebungsverfahren
Was ist in der Tat passiert? - Anhand der Dokumente auf der Seite des hessischen Landtages lässt sich dies recht schnell nachvollziehen.
Das 2006 von der CDU-Regierung beschlossene “Hessische Studienbeitragsgesetz (HStubeiG)” gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil, der aus den Paragraphen 1 bis 6 besteht, wird die Erhebung der Studiengebühren geregelt; der zweite Teil (§§ 7 bis 10) betrifft die Einführung von Studiendarlehen. Paragraphen 11 bis 13 beinhalten formalrechtliche Regelungen zum Inkrafttreten und Übergangsregelungen.
Das Gesetz ist nicht besonders lang: insgesamt knapp unter 4 DIN A4-Seiten. Es gibt wahrlich kompliziertere Rechtstexte.
SPD und Grüne wollten die Studiengebühren abschaffen, indem sie das 2006 verabschiedete Gesetz per Änderungsgesetz in den entscheidenden Punkten außer Kraft setzen. Am 4. April 2008 brachten sie zu diesem Zwecke einen Gesetzentwurf in den Landtag ein (Drucksache 17/15), der in Bezug auf das Studienbeitragsgesetz vor allem drei Regelungen vorsieht:
1. In § 7 Abs. 1 S. 1 werden nach dem Wort “haben” die Worte “im
Wintersemester 2007/2008 und im Sommersemester 2008″ eingefügt.
2. In den §§ 7 bis 10 werden jeweils nach den Angaben “§ 2 Abs 1″,
“§ 3 Abs. 1″, “§ 3 Abs. 3″, “§ 4″, “§ 4 Abs. 2 und 3″ die Wörter “dieses Gesetzes in der Fassung vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512)” eingefügt.
3. Dem § 13 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
“Die §§ 1 bis 6 dieses Gesetzes finden letztmalig für das Sommersemester 2008 Anwendung und treten am 31. Dezember 2008 außer Kraft.”
Man muss sich gar nicht im Detail mit dem Entwurf auseindandersetzen, um zu verstehen: Die erste und zweite Bestimmung betreffen offensichtlich nur den zweiten Teil des Studienbeitragsgesetzes (Studiendarlehen), denn sie ändern nur die §§ 7 bis 10 ab. Die dritte Bestimmung schließlich setzt den entscheidenden ersten Teil des Gesetzes (§§ 1 bis 6 zu den Studienbeiträgen) zum Ende des Jahres außer Kraft.
In April und Mai 2008 ging dieser Entwurf den normalen parlamentarischen Gang in die Ausschüsse: In diesem Fall wurde er im Hauptausschuss und im Wissenschafts- und Kulturausschuss beraten. Knappe zwei Monate nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes änderten SPD und Grüne ihren Antrag ab (am 27. Mai, Drucksache 17/259). Das ist nichts außergewöhnliches, sondern im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vollkommen normal. Die meisten Änderungen werden im Antrag mit Kommentaren wie “Sprachliche Präsiziserung” oder “Klarstellung” begründet. Der entscheidende Teil, in dem das Studienbeitragsgesetz geändert wird, hat die folgende Fassung erhalten:
1. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In § 7 Abs. 1 S. 1 werden nach dem Wort “haben” die Worte “im Wintersemester 2007/2008 und im Sommersemester 2008″, nach dem Wort “Studiendarlehens” die Worte “für die Finanzierung eines Studienbeitrages, der für das Wintersemester 2007/2008 und für das Sommersemester 2008 erhoben wurde” sowie nach den Angaben “§ 2 Abs. 1″, “§ 3 Abs. 3″ und “§ 4″ jeweils die Worte “dieses Gesetzes in der Fassung vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I
S. 512)” eingefügt.
b) In Abs. 4 Satz 1 werden nach den Angaben “§ 3 Abs. 1″ und “§ 4 Abs. 2 und 3″ jeweils die Worte “dieses Gesetzes in der Fassung vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512)” eingefügt.”
2. In § 9 Abs. 2 Satz 1 werden nach der Angabe “§ 4″ die Worte “dieses Gesetzes in der Fassung vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512)” eingefügt.
Im Vergleich zur ursprünglichen Formulierung (vom 4. April 2008) sind hier nur noch die erste und zweite Bestimmung (in veränderter Form) enthalten. Es wird also nach diesem Entwurf nur noch der Teil des Gesetzes geändert, der die Studiendarlehen regelt. Die entscheidende Aufhebung der §§ 1 bis 6 zum Jahresende ist unter den Tisch gefallen.
SPD, Grüne und Linkspartei haben dann tatsächlich auf der Grundlage dieses Entwurfes ihr “Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen” verabschiedet, wie aus dem Beschlussprotokoll der 9. Landtagssitzung am 3. Juni 2008 hervorgeht (Wortprotokoll ist noch nicht verfügbar).
Es wurden also in der Tat nur die Studiendarlehen, nicht aber die Studiengebühren abgeschafft.
Kampf um die Meinungshoheit
Nun beklagen sich SPD und Grüne, die Landesregierung sei ihrer Beratungspflicht nicht nachgekommen. In der Tat wusste Koch und die CDU wohl schon länger von diesem Fehler im Entwurf. Trotzdem ist der Vorwurf hanebüchen: Es handelt sich nicht um ein wahnsinnig kompliziertes Gesetz. Mit dem entsprechenden Gesetzestext und den Drucksachen auf dem Tisch kann auch jeder einigermaßen gebildete Nicht-Jurist recht schnell sehen, dass hier der entscheidende Satz weggefallen ist. Dafür braucht man nicht den Sachverstand aus Ministerien und Staatskanzlei; das hätte auch einem Praktikanten in der SPD-Fraktion auffallen können. Es sind insgesamt deutlich weniger als 20 Textseiten, die in Form von Gesetzen und Anträgen für die Abschaffung der Studiengebühren relevant sind.
Nach diesem recht peinlichen Fehler bemühen sich natürlich alle darum, die Schuld von sich zu schieben.
SPD, Grüne und Linke versuchen, es so darzustellen, dass der Studiengebührenbefürworter Koch versuche, mit Verfahrenstricks die Aufhebung der Gebührenpflicht hinauszuschieben. Die SPD-Fraktion meint:
Jetzt hat der geschäftsführende Ministerpräsident Roland Koch Einspruch gegen das Gesetz eingelegt, den der Landtag voraussichtlich in einer Sondersitzung am 17. Juni zurückweisen wird. Die CDU kann die Abschaffung der Studiengebühren ein bisschen aufhalten, stoppen kann sie die Mehrheit im Landtag nicht.
Andrea Ypsilanti ist deutlicher: Sie schreibt in einem offenen Brief an die Studierenden:
Liebe Studierende,
die SPD hält Wort: Ab Wintersemester 2008/2009 wird die Hochschulbildung in Hessen wieder gebührenfrei. Daran ändert auch die billige Verzögerungstaktik von Ministerpräsident Koch nichts, der sich einmal mehr als Täuscher und Trickser entlarvt hat. Die Studiengebühren in Hessen werden abgeschafft. Die Mehrheit dafür steht und lässt sich von der Blockadehaltung der geschäftsführenden Landesregierung nicht stoppen.
Die CDU hingegen weist den Vorwurf zurück, nicht ausreichend beraten zu haben. Roland Koch meinte bereits im Landtag, die Staatskanzlei helfe zwar den Landtagsfraktionen, aber sie sei nicht “Kindermädchen der Mehrheitsfraktionen”. In der Tat enthielt die Handreichung an die Landtagsfraktionen, die die Landesregierung am 23. Mai zur Verfügung gestellt hatte, wohl noch die entscheidende dritte Klausel, die die Studiengebühren abschafft.
In der Öffentlichkeit wird kaum jemand in die entsprechenden Parlamentsdrucksachen hineinsehen. Entscheidend ist hier deswegen der Eindruck - ob der nun stimmt oder nicht. Sowohl SPD als auch Union versuchen jetzt, den vorliegenden Nachrichten den richtigen Dreh bzw. “Spin” zu geben, also die öffentliche Wahrnehmung zu formen. Auch die entsprechenden Beiträge in Blogs sollen dazu beitragen, die Wahrnehmung dieses Vorgangs in die eine oder andere Richtung (”Die SPD hat sich dumm angestellt” oder “Roland Koch versucht’s mit unfairen Tricks”) zu beeinflussen.
Für Hessen bedeutet dieser Vorfall, dass die Aussichten auf eine Mehrheitsregierung in Hessen erstmal deutlich gesunken sind, wie der Vorsitzende der Grünen-Fraktion, al-Wazir, meinte:
Es hagelt auf Jamaika.
Update: Wie absurd es ist zu glauben, dass Koch SPD und Grüne auf ihren Fehler hinweisen würde, zeigt Frederic Hormuth:
Ihr könnt doch nicht ernsthaft geglaubt haben, dass Roland Koch euch diskret beiseite nimmt und sagt: „Schaut mal, bei dem Gesetzesentwurf, den ich total scheiße finde und gegen den ich stimmen werde, da ist euch irgendwie, guggtemal, schaut, hier, seht ihrs? Ich wollts nur gesagt gaben und Grüße daheim, Bussi!”.
