“Mutti tobt!”: Merkel und der Erblastentilgungsfonds

5. Februar 2009 von SG

Der Erblastentilgungsfonds ist, genaugenommen, kein Fonds, sondern eine Schuld. Nach der Wiedervereinigung hat der Bund 1995 in diesem Fonds knapp 172 Milliarden € Schulden geparkt, die zum größten Teil mit der Übernahme der maroden DDR-Wirtschaft zusammenhingen.

Am 14. Januar gab Angela Merkel im Bundestag eine Regierungserklärung ab, in der sie glaubwürdig machen wollte, dass der Bund die vielen Milliarden € neue Schulden, die er jetzt wegen der Ausgaben des Konjukturpakets II aufnimmt, auch in vertretbarer Zeit wieder zurückzahlen kann und wird. Merkel sagte:

Wer Schulden aufnimmt, muss sie zuverlässig tilgen. Wir haben im Übrigen beim Erblastentilgungsfonds bewiesen, dass wir das können. Er wurde 1995 eingerichtet und hatte damals einen Schuldenstand von umgerechnet 171 Milliarden Euro. Jetzt ist er getilgt.
Viele sagen, das habe 14 Jahre gedauert. Darauf sage ich: Aber es ist geschafft. – Um die Verlässlichkeit der Politik zu zeigen, muss man auch einmal sagen, wenn man so etwas geschafft hat. Die deutsche Einheit war doch keine Kleinigkeit. Wir können sagen, dass wir das gehalten haben, was wir versprochen haben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Daraus erwächst auch das Vertrauen, dass wir, wenn wir jetzt wieder einen Fonds einrichten und einen Tilgungsplan verabreden – der Finanzminister wird dazu Vorschläge machen –, die Schulden genauso tilgen, wie wir sie früher getilgt haben. Dafür stehe ich ein, dafür stehen wir ein. (Plenarprotokoll, S. 21429 f.)

Auch wenn es formal natürlich richtig ist, dass der Erblastentilgungsfonds getilgt ist - die Schulden sind zur Hälfte immer noch da: sie wurden in den normalen Bundeshaushalt umgeschichtet. Auf gut Deutsch:

Statt “Schulden aus der deutschen Wiedervereinigung” steht jetzt auf dem Rücken des entsprechenden Aktenordners “Ganz normale deutsche Schulden”.

Merkel hatte sich offensichtlich zu weit aus dem Fenster gelehnt, und es war natürlich hochgradig peinlich, als die Opposition auf den Fehler aufmerksam wurde:

“Die schwäbische Hausfrau”, dozierte [Westerwelle], “weiß, dass Umschuldung keine Tilgung ist. Warum weiß es die Bundeskanzlerin nicht?” Merkel habe “die Unwahrheit gesagt”, Vorsatz allerdings, so beeilte er sich nachzuschieben, sei wohl nicht im Spiel gewesen: “Die Frau ist ja vorsichtig.” Wahrscheinlich habe sie auch nicht “mit dem Taschenrechner überprüft”, ob alles, was man ihr ins Manuskript ihrer Bundestagsrede geschrieben habe, richtig sei. Einen guten Rat gab Westerwelle der Kanzlerin dennoch mit: “Man darf die Zahlen, die die Regierung einem vorträgt, nicht glauben.”

Westerwelle konnte also glaubwürdig machen, dass die Kanzlerin - in dieser Sache - nicht Bescheid wusste, sondern Sachen vorliest, von denen sie keine Ahnung hat. Entsprechend verfinsterte sich die Laune Merkels:

Im Kanzleramt wird inzwischen unter der Hand eingeräumt, dass die Darstellung der Kanzlerin “unvollständig” gewesen sei. In der Morgenrunde der Regierungszentrale soll Merkel recht ungehalten darüber gewesen sei, dass sie über die Faktenlage nicht richtig informiert wurde. Auf den Parlaments-Fluren hatte sich der Wutausbruch am Vormittag längst herumgesprochen. “Mutti tobt!”, hieß es dort.

Jetzt wurde bekannt, warum Merkel nicht hinreichend informiert war. Die Kanzlerin liegt mit Teilen der eigenen Fraktion im Bundestag im Clinch:

Die Union folgt der Vorsitzenden immer unwilliger. Mit Händen zu greifen ist das in der Bundestagsfraktion. Dort wird Unmut zu Mut, wenn gegen den ausdrücklichen Wunsch der Kanzlerin und den Appell des Fraktionsvorsitzenden gestimmt wird. Bei jeder wichtigen Abstimmung trauten sich das Unionsabgeordnete. Im November stimmten 28 von ihnen gegen die Reform der Erbschaftsteuer und 45 für einen Antrag der FDP. Damit taten 73 der 223 CDU/CSU-Abgeordneten namentlich kund, dass sie die Reform für falsch halten, weil sie Familienunternehmen schade. Zwanzig Unionsabgeordnete standen im Januar auch gegen die Ausweitung der Mindestlöhne auf, zehn stimmten am Ende im Bundestag gegen das von der SPD gewünschte Vorhaben. [...] Offenen Widerstand in der Union löste schließlich sogar das zweite Konjunkturpaket aus. Dabei wissen alle: Hieran hängt das politische Schicksal der Bundeskanzlerin. Trotzdem verweigerten 25 Unionsabgeordnete ihre Zustimmung, die Haushaltspolitiker geschlossen. Ihnen schien das Werk tollkühn, da die zugesagte Schuldenbremse nur ein bloßes Versprechen der Kanzlerin sei.

Merkel hatte bei den Experten in den eigenen Reihen einfach nicht nachgefragt. Daran sieht man: Eine Partei bzw. Fraktion ist ein Expertenverein auf Gegenseitigkeit. Niemand kann auf allen Politikfeldern gleich gut Bescheid wissen, offenbar auch ein Bundeskanzler nicht. (In der Tat wusste bis zu Merkels Fehler wohl kaum jemand in Deutschland, was der Erblastentilgungsfonds ist - mit Ausnahme der entsprechenden Fachleute.) Innerhalb der Fraktionen sind die Politiker deswegen voneinander abhängig. Offensichtlich ist aber die Beziehung von Merkel zu Teilen der CDU/CSU-Fraktion belastet - immerhin gab es ja zu einer ganzen Reihe von Projekten der großen Koalition Gegenstimmen.

Es knirscht im Gebälk der CDU/CSU. Solange die Mehrheit der Regierungskoalition ausreicht - derzeit ist das wegen der großen Koalition der Fall - ist es kein Problem, wenn große Fraktionsteile gegen die Linie der eigenen Koalition stimmen - die Mehrheit im Bundestag ist trotzdem da. Wenn es aber nach der nächsten Wahl wieder zu einer “kleinen” Koalition, z. B. CDU/CSU und FDP kommen sollte, die dann nur über eine knappe Mehrheit im Bundestag verfügt, wird es schwieriger für Merkel. Zwar entfällt dann die Belastung des sozialdemokratischen Koalitionspartners, dessen Interessen berücksichtigt werden müssen, aber es kommt ein neuer, mitunter auch unbequemer Koalitionspartner hinzu, und es bleiben die großen Zerwürfnisse innerhalb der Union - man denke nur an die CSU.

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Gesetzgebung in Deutschland: Hat der Bundestag zu wenig Selbstbewusstsein?

27. Januar 2009 von SG

Johan hat zu dem Eintrag von gestern, der sich mit der Gewaltenteilung in Deutschland beschäftigt, kommentiert:

Viel schlimmer als die Frage der Trennung der Mandate und Ministerämter finde ich den Umgang mit der Trennung von Regierung und Parlament in der Praxis.

Man möge mich korrigieren. Aber eigentlich sollen doch Mehrheiten im Parlament die Gesetze beschließen und Politik gestalten. Zum Gestalten gehört m.E. vor allem auch die Gesetzesinitiative. Die kommt aber, zumindest in meiner Wahrnehmung nicht (mehr?) aus dem Parlament sondern aus der Ministerialbürokratie beziehungsweise dem Koalitionsausschuss.
Das Parlament zieht sich auf eine Kontroll/Abnickposition zurück und bringt kleinere Änderungen ein.

In unserer parlamentarischen Demokratie fehlt es dem Parlament am Selbstbewusstsein gegenüber der Regierung. Schade, oder?

Johans Kritik klingt auf den ersten Blick konsequent. Wenn die Mehrheit im Parlament eine Koalition bildet und eine Regierung einsetzt, dann sollte diese Parlamentsmehrheit auch danach das Heft des Handelns in der Hand behalten und das tun, was ein Parlament eben tut: Gesetze beraten und verabschieden. In Wahrheit ist es ganz anders: Die meisten Gesetzesentwürfe kommen in der Tat aus den Ministerien und werden im Parlament zwar durchaus noch verändert, aber eben häufig auch nur kontrolliert und “abgenickt”.

Die Kritik geht aber am Kern der politischen Praxis vorbei. Ich habe gestern schon von dem Unterschied zwischen juristisch-formaler Perspektive und politisch-materieller Perspektive geschrieben. Juristisch-formell gesehen regieren in Deutschland Bundesregierung und Bundestag - es wird schon seit Jahrzehnten auch von Staatsrechtlern anerkannt, dass im parlamentarischen Regierungssystem die Aufteilung von Parlament und Regierung (strikte Gewaltenteilung) in Bezug auf das Regieren nicht praktikabel ist.

Politisch-materiell gesehen aber regieren in Deutschland Parteien. Parteien stellen Kandidaten für Wahlen auf, Parteien schließen Koalitionsverträge, Parteien gestalten Politik. Sowohl die Politiker als auch die Wähler nehmen Parteien als Hauptinstanzen der Politik wahr. Das zeigt sich schon am Sprachgebrauch: Zur Zeit regiert “die große Koalition”, vor ein paar Jahren war es “rot-grün”, und davor “schwarz-gelb”. Auch heute wird über die möglichen Mehrheitsverhältnisse und Koalitionsmöglichkeiten nach der Bundestagswahl im Herbst lebhaft diskutiert.

In der Praxis kommt es deswegen gar nicht so sehr darauf an, ob eine Gesetzesinitiative nun aus dem Bundestag oder aus einem Ministerium kommt. In der Praxis haben sowieso nur die Ministerien die notwendigen Ressourcen, um die Flut der notwendigen Gesetzgebung zu meistern. In der Sache aber entscheiden bei politisch wirklich umstrittenen und wichtigen Gesetzesvorschlägen die Parteien, wobei die Abgeordneten in den Parteien ja ganz überwiegend auch eine wichtige Rolle spielen. Im Koalitionsausschuss treffen in der Regel die Parteivorsitzenden und die Fraktionsvorsitzenden zusammen, um Kompromisse zu finden. Die Fraktionen sind also durchaus eingebunden, und sie spielen innerhalb ihrer Partei und innerhalb der Koalition keine unwichtige Rolle.

Es wäre auch wenig konsequent, wenn sich im Bundestag eine Regierungskoalition bildet und eine Regierung einsetzt, und dann nachher diese Regierungskoalition in Parlament und Regierung gegeneinander arbeitet. Stattdessen findet eben eine Aufgabenteilung statt zwischen Fraktionen und Ministerien, wobei ja in jeder Fraktion die thematisch ausgerichteten Fraktionsarbeitsgruppen eine wichtige Rolle spielen.

Außerdem ist es in der Praxis vollkommen irrelevant, ob eine Gesetzesvorlage nun als Regierungsvorlage vom Kabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht wird, oder ob eine Vorlage aus den Mehrheitsfraktionen im Bundestag selbst kommt. In der Praxis versucht die Koalition erst, sich im Koalitionsausschuss zu einigen - zumindest auf die politisch relevanten “Eckpunkte” eines Gesetzgebungsvorhabens - und dann kommt der Entwurf, wenn er vom zuständigen Ministerium ausgearbeitet worden ist, in den Bundestag. Dabei ist es dann vollkommen egal, ob dieser Entwurf von der Fraktion oder von der Regierung kommt: In der Sache - hinter den Kulissen - haben sich die Beteiligten schon vorher geeinigt. Dabei gibt es allerdings häufig nicht so sehr ein Gegeneinander von Fraktion und Ministerium, sondern viel häufiger ein Gegeneinander von Landesverbänden und Parteiflügeln - das sind letztlich politisch viel gewichtigere Kategorien als die Frage, ob ich der Regierungskoalition als politischer Staatssekretär oder als Abgeordneter angehöre. Beim Konjunkturpaket II kann man das jetzt gerade wieder beobachten, wer Politik gestaltet: Zunächst die Parteien, dann letztlich die große Koalition.

Dazu kommt noch ein kleiner Trick, der sich aus der etwas verunglückten Konstruktion von Art. 76 Abs. 2 Grundgesetz ergibt. Wenn die Bundesregierung eine Gesetzesvorlage in den Bundestag einbringen will, muss er sie vorher dem Bundesrat zuleiten, der diese dann sechs, maximal sogar neun Wochen lang prüfen darf. Diese Verzögerung kann mitunter bei der Gesetzgebung äußerst hinderlich sein. Für Vorlagen “aus der Mitte des Bundestages”, also zum Beispiel von den Regierungsfraktionen, gilt dieses sechswöchige Prüfungsrecht nicht. Schon so manche Regierungsvorlage hat sich deswegen ganz schnell in der Fraktion wiedergefunden und wird von dort aus in den Bundestag eingebracht. Die Rechte des Bundesrates werden dabei nicht geschmälert: Zum einen sind die beteiligten Landespolitiker über die Mitglieder ihrer Partei in Bundestag und -regierung sowieso über das informiert, was gerade an wichtigen Gesetzen geplant wird, zum anderen ist die Zustimmung des Bundesrates (nach Verabschiedung im Bundestag) ja weiterhin notwendig bei Gesetzen, die die Länder betreffen.

Wie steht es also um das “Selbstbewusstsein [des Parlaments] gegenüber der Regierung”, das Johan fehlt? Das Parlament als Ganzes kann sowieso kein einheitliches Selbstbewusstsein haben - dafür sind die Interessen von Regierungs- und Fraktionsabgeordneten zu unterschiedlich. Was es gibt, ist das Selbstbewusstsein einzelner Abgeordneter, durchaus auch das Machtbewusstsein von Fraktionen, und letztlich auch das Selbstbewusstsein von Regierungsmehrheit und Opposition. Das ist doch auch schon was, oder?

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Lernen von Amerika: Demokratische Tradition und Respekt

23. Januar 2009 von SG

Am 20. Januar wurde in Washington der neue Präsident der USA, Barack Obama, vereidigt, und die Welt hat dabei zugesehen. Es handelte sich um ein beeindruckendes Ritual demokratischer Machtübergabe, wie Obama zuvor auch per Video auf seiner Website change.gov (in diesem Eintrag) betonte:

On Tuesday, the world will be watching as America celebrates a rite that goes to the heart of our greatness as a nation. For the forty-third time, we will execute the peaceful transfer of power from one President to the next.
The first Inauguration took place 220 years ago. [...] Since then, Inaugurations have taken place during times of war and peace; in Depression and prosperity. Our democracy has undergone many changes, and our people have taken many steps in pursuit of a more perfect union. What has always endured is this peaceful and orderly transition of power.

Eine demokratische Tradition von deutlich mehr als der Länge eines Menschenlebens haben wir in Deutschland noch nicht. Zwar haben wir nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur 1945 - in Form des parlamentarischen Systems des Grundgesetzes von 1949 - ein demokratisches System geschaffen, dass über eine längere Zeit Bestand hatte, bis heute immerhin sechs Jahrzehnte. In Ostdeutschland sah die Situation freilich bis vor weniger als 20 Jahren ganz anders aus.

Die friedliche Übergabe der Macht von einem demokratisch gewählten Herrscher - egal, ob dies nun ein Präsident ist wie in den USA oder ein Kanzler bzw. eine Regierungskoalition wie bei uns - ist der Kern dessen, was Demokratie ausmacht. Obwohl George W. Bush und Barack Obama politisch nicht unterschiedlicher sein könnten, stand der verfassungsgemäße Ablauf der Amtsübergabe nie in Zweifel. Beide begegnen sich mit Respekt. Dazu gehörte auch, dass Obama Bush für seinen Dienst am Land dankte, genauso, wie Obama zuvor seinem Konkurrenten John McCain gedankt hatte.

Die friedliche Machtübergabe gehört auch bei uns in Deutschland mittlerweile zu den Dingen, um die man sich keine Sorgen machen muss. Jede abgewählte Regierung in der Bundesrepublik hat das Wahlergebnis akzeptiert und sich an die Spielregeln gehalten. Unvergessen ist zwar Gerhard Schröders Auftreten in der “Elefantenrunde” der Spitzenkandidaten nach der Bundestagswahl 2005, in der er Angela Merkel absprach, dass sie Kanzlerin werden könnte. Das war nur eine Episode und am nächsten Tag wieder vorbei, und auch Schröder selbst hat sich von seinem Auftritt später distanziert. Das ganze blieb eine Episode.

Woran es uns in Deutschland mitunter aber fehlt, ist der Respekt vor dem politischen Gegner. Deutlich wurde dies in den letzten Monaten an den Vorgängen in Hessen. Der Umgang mit den vier Abgeordneten, die sich, drei von ihnen in letzter Minute, entschieden hatten, nicht für Ypsilanti zu stimmen, war einer Demokratie unwürdig. Ein Beispiel:

Die Bundestagskandidatin der Frankfurter SPD Ulli Nissen hat bereits am 4. November öffentlich geäußert, dass es für sie „ein wunderschöner Gedanke“ sei, dass man im Mittelalter „solche Leute“ wie die vier SPD-Abgeordneten, die Andrea Ypsilanti nicht zur Ministerpräsidentin wählen wollten, „geteert, gefedert und gevierteilt“ hätte. Auf dem Frankfurter SPD-Parteitag hatte sie am vorletzten Wochenende ausgerufen, der Abgeordneten Everts müssten „die Beine abfaulen“. (FAZ)

Leider findet man so etwas, an der Grenze zur Strafbarkeit, auch in Blogs. Dabei geht es überhaupt nicht daran, wie man zu der Entscheidung steht, Ypsilanti zu wählen oder nicht zu wählen. Es geht nur um ein Mindestmaß an gegenseitigem Respekt. Ich hatte neulich schon etwas dazu geschrieben.

Dass Bush gewünscht hätte, dem widerwärtigen Obama mögen die Beine abfaulen, ist unvorstellbar. Dabei sind die politischen Differenzen zwischen beiden wohl ungleich größer als die innerhalb der hessischen SPD. Wir können also tatsächlich noch etwas lernen von Amerika.

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Gegen harte, für weiche Koalitionsaussagen

6. Januar 2009 von SG

In den letzten Tagen hört man recht viel zu Koalitionsaussagen: Auf Bundesebene würde die CDU gerne mit der FDP, die CSU spricht sich aber gegen eine solche eindeutige Koalitionsaussage aus. Die SPD schließt Bündnisse mit der Linkspartei auf Bundesebene aus, auf Landesebene hält sie sie für möglich. In Hessen hat Roland Koch gesagt, mit Grünen oder SPD wird es auf keinen Fall was nach der Landtagswahl in zwei Wochen. Dafür wurde er teils heftig kritisiert - schließlich waren zu viele eindeutige Koalitionsaussagen und zu wenig Offenheit gegenüber anderen Parteien mit ein Grund - vielleicht sogar der Hauptgrund - dafür, dass jetzt in Hessen nochmal gewählt werden muss.

Sind Koalitionsaussagen also gut oder schlecht? - Das ist schwierig zu beurteilen. Es gibt Koalitionsaussagen nur deswegen, weil die Parteien schon vor der Wahl zugeben, dass sie alleine nicht die absolute Mehrheit erreichen werden und daher nicht alleine die Regierung bilden können, sondern auf einen Partner angewiesen sind. Insofern sind Koalitionsaussagen ein Bekenntnis zu einer realistischen Einschätzung der eigenen Erfolgsaussichten und zur Notwendigkeit von Kompromissen in einer Demokratie. Fast alle Bundes- und Landesregierungen in Deutschland - seit 1949 - sind Koalitionsregierungen gewesen, meistens mit zwei Partnern. Gerade für den Wähler einer kleineren Partei - wie FDP oder Grüne - ist es vor der Wahl interessant zu wissen, ob die Partei nach der Wahl eher mit der CDU oder eher mit der SPD eine Koalition eingehen würde. Viele Wähler wählen ja sogar schon eine Koalition und nicht eine Partei, indem sie die Zweitstimme z. B. den Grünen geben, die Erststimme hingegen dem aussichtsreicheren Direktkandidaten der SPD. (Ähnlich verhält es sich mit FDP und CDU/CSU). Aus diesem Wählerverhalten rührt wohl auch eine gewisse Erwartung der Wähler, dass die Parteien eine Koalitionsaussage treffen. Verhält sich die Partei nach der Wahl anders als vorher versprochen, gilt sie als wortbrüchig (SPD, Hessen 2008) oder als “Umfallerpartei” (FDP, Bund 1961).

Im Grunde genommen aber ist diese Kultur der harten Koalitionsaussagen größtenteils eine Unkultur. Als Wähler einer Partei sollte es mir darauf ankommen, welche Inhalte diese Partei vertreten wird und welche Personen für diese Partei antreten, nicht darauf, mit welchem Partner diese Ziele nach der Wahl umgesetzt werden. Vorallem, wenn ich eine kleine Partei wähle, nehme ich damit immer in Kauf, dass diese Inhalte und Personen in einer Koalition nur zu einem kleinen Teil verwirklicht werden können. In begrenztem Umfang mögen harte Koalitionsaussagen sinnvoll sein - zum Beispiel, wenn es darum geht, sich von offen extremistischen oder verfassungsfeindlichen Parteien zu distanzieren. Aber zwischen demokratischen Parteien helfen sie nicht weiter, wie das letzte Jahr in Hessen gezeigt hat. Was legitim ist, sind weiche Koalitionsaussagen: “Wir würden am liebsten mit den Grünen, aber wenn das nicht geht, versuchen wir es mit der FDP oder auch der CDU.” Auf diese Art und Weise würden sich die Politiker nicht unnötig einmauern, und der Wähler weiß zumindest ungefähr, in welche Richtung die Reise nach der Wahl gehen könnte.

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